Linkes Lexikon F: Fals … Für

Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)

Warum “die Mauer” tatsächlich ein Antifaschistischer Schutzwall war

Revisionismus bzw. – Antikommunismus – beides scharfe Waffen der Reaktion – ließen in Ost bzw. – West die Bezeichnung der westlichen Grenzanlagen der DDR als „Antifaschistischer Schutzwall“ lächerlich erscheinen. Auch der Autor selbst war zur DDR-Zeit davon betroffen. Hier soll nun nach 20 Jahren BRD-Erfahrung bewiesen werden daß, und erklärt werden warum, die „Mauer“ wirklich ein antifaschistischer Schutzwall war.