Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)
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Warum gibt es keinen Krieg für Demokratie?
Stellen wir also fest, daß genau die jenigen Länder, die behaupten, Demokratie zu exportieren, Demokratie bekämpfen.