Di. Mrz 19th, 2024

Wörter: 10933; Linkslevel: +4; Sozialisten; Version: 1.2

 

Inhalt

Vorbetrachtungen

Systemverbrechen – Systemkriminalitätn

Beispiele

  1. Der Rechtsbruch
  2. Gewöhnliche Autorisierungsinversion
  3. Ungeregeltes Verbrechen
  4. Monströser Rechtsbruch
  5. Monströse Autorisierungsinversion
  6. Monströses nicht geregeltes Verbrechen

Alternative Einteilung in graphischer Darstellung
Fazit

 

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Vorbetrachtungen

Es ist grundlegend zu wissen, daß Systemverbrechen als solche im System in der Regel nicht als solche wahrgenommen werden. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer der Gründe ist der graduelle Extremismus bzw. das Rechtssein. Dieses Rechtssein bewirkt den Glauben an das Rechtssystem und damit die Verschleierung des Privilegs und des klassenbedingten Unrechts.

 

Wiederholung – Recht, Privileg und Schuld im Rechtssystem

In »Warum das Recht ein Instrument ist — Was ist eine Rechtsinversion?« wurde unter Recht und Schuld dargestellt, daß in unterdrückerischen Systemen ein auf Rechtsfälle anwendbares negatives Recht konstruiert wird, das man Schuld nennt. Diese Schuld ist die Konsequenz des Rechts, denn Recht ist legalisiertes Privileg und Schuld ist (rein rechnerisch notwendiges) negatives Privileg. Wer links ist, will allerdings ein Recht ohne Privileg und Schuld, sondern Recht für alle. (Skizze 1) Wer also die Skizze 1 nicht versteht, hat die Vorgängerartikel nicht gelesen, in denen erläutert wurde, daß Recht Privileg meint und die Wortbildung „Recht“ im Sprachgebrauch die häufige Bedeutung Privileg besitzt („Recht auf …“, „Recht zu …“ ).



    ← links                                           rechts → 
        |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    | 
      ←—————————————————————————————————————————————————————→ 
    ← Recht                                           Schuld → 

Skizze 1: Schuld als negatives Recht wird rechts als Zweck des Rechts (Rechtssystems) gesehen, links will man allen Rechte garantieren.

In der zweiten Graphik wurde skizziert, daß der Nullpunkt zwischen Recht und Schuld in einer unterdrückerischen ressentimentgeladenen Gesellschaft entsprechend der politischen Position des Betrachters eingestellt ist. (Skizze 2)



      |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    | 
    ←—————————————————————————————————————————————————————————→ 
  ← Recht(Privileg)       0 ←——————————→ 0'              Schuld → 

Skizze 2: Die gleitende Mitte zwischen Recht und Schuld ist abhängig von der politischen Einstellung der jeweiligen betrachtenden Gesellschaft.

Allerdings hängt dieser Nullpunkt dann auch entscheidend von der sozialen Position Stellung des Betroffenen ab. Diese Tatsache soll etwas stärker quantifiziert werden. Betrachten wir, daß es für einen Richter (als politischem Wesen) zwischen Recht (Privileg) und Schuld einen von seiner politischen Einstellung abhängigen Unterschied macht, wo die unbewußte Null angesetzt wird. Und dieser “Richter” muß kein Richter sein, sondern kann ein Politiker (oder bei Dehnungsrecht mit Willkür ein Sachbearbeiter) sein, der über die Höhe einer Zuwendung, über ein Zugriffsrecht, über eine Beweislast, ein Rechtsmittel oder über Fristen, die in Fällen gelten, welche bestimmte soziale Gruppen ungleich betreffen, entscheidet. Wir führen außer dem Betrachter noch den Strafbereich für den Betroffenen ein. Ein solcher Strafbereich ist in den meisten fällen schwer zu definieren bzw. zu erkennen. Trotzdem existiert er. Dies ist nur zu verstehen, wenn man weiß, daß das Recht maximal zwischen Privileg und Schuld schwankt und genau das auch der ureigentliche Zweck des Rechts ist – Schuld und Privileg zu verteilen. Der Übergang zwischen Privileg und Schuld ist dabei ein kontinuierlicher.
Dann sehen wir (Skizze 3), daß der Strafbereich von Rechts nach ganz links kleiner wird. Das geschieht dadurch, daß bei Linken an die Stelle der Strafe andere Erziehungsmethoden treten und die “Notwendigkeit” gravierender Strafe links nicht mehr gesehen wird. Dies’ gilt insbesondere für die Politik.


Betrachter  
   _ 
   ↑ 
 rechts ← links    Strafbereich für den Betroffenen       rechts → 
   |        |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    | 
   |      ←—————————————————————————————————————————————————————→ 
   |    ← Recht=Privileg                                  Schuld → 
   |                                           (diskriminierend)
   | 
   |    ← links    Betroffener bekommt     rechts → 
   |        |    |    |    |    |    |    |    |    
   |      ←——————————————————————————————————————→ 
   |    ← Recht meist Privileg             Schuld → 
   | 
   | 
   |    ← links   Betroffener  rechts → 
   |        |    |    |    |    |   
   |      ←—————————————————————————→ 
   |    ← Recht    bekommt    Schuld → 
   |                        (wenig ~)
   | 
   |        Betroffener 
   |    ← links  rechts → 
   |        |    |   
   |      ←—————————→ 
   |    ← Recht Schuld → 
   | 
   | 
   |    Betroffener 
   |      | 
   |     →|← 
 links  Recht 
   ↓ 
   ¯ 

Skizze 3: Schuldrahmen im Spektrum; Das Bedürfnis zu strafen ist ein Recht(sgerichtet)es.

Der Betrachter beurteilt Recht und Schuld in einem Rahmen, der seiner eigenen politischen Ausrichtung entspricht. (Skizze 3) Das Dreieck kommt so zustande, daß bei Entwicklung des Betrachters etwas gelernt wird. Die Entwicklung nach links ist ein kontinuierliches Lernen, das Folter, Todesstrafe, Körperstrafen, Einzelhaft, … u.s.w. oder in der Politik soziale Diskriminierungen (durch Lernen über die Natur des Menschen, seine Bedürfnisse, seine Lernfähigkeit und nicht zuletzt durch die wesentliche Gleichheit aller Menschen) als ungerechtfertigt und falsch erkennen läßt, so daß die jeweils äußersten Strafen der Gesellschaft als primitiv erscheinen und nicht mehr infrage kommen. Am linken Ende erscheint auch das ursprüngliche Delikt (z. B. Aneignung einer Sache nicht mehr als Delikt, sondern als Recht (Vorausgesetzt, es handelt sich um ein politisches Delikt, wie z. B. die Entwendung eines sehr wertvollen Gegenstandes, die Verteilung oder Vergesellschaftung von Land von Reichen, Kritik oder Zur-Rede-Stellung eines führenden Politikers, die Entwendung von Produktionsmitteln aus privaten Fabriken, Die Übernahme von Fabriken, der Verstoß gegen diskriminierende Verbote, systemerhaltende Privilegien u.s.w.).
Wir sehen also, daß sowohl der Schuldrahmen, als auch die gedachte Nullstellung im Strafspektrum von der politischen Überzeugung abhängt.

In »Was ist ein Ressentiment? – Wie funktioniert ein Ressentiment?« sowie in dem Beitrag über die Rechtsinversion wurde bereits auf den die Menschenrechtsverletzung verschleiernden Charakter des Ressentiments hingewiesen. Hier haben wir oben zur selben Problematik mal den Schuldrahmen in Abhängigkeit von der Position des Betrachters im politischen Spektrum dargestellt. (Skizze 3)

 

Fazit von Wiederholung – Recht, Privileg und Schuld im Rechtssystem

Lerneffekt dieses ersten Abschnitts ist, daß die Diskriminierung, die generelle Verletzung des Menschenrechts und sogar auch des Bürgerrechts (etwas weiter rechts, als die des Menschenrechts) durch die Position des Betrachters im politischen Spektrum verschleiert wird. Dadurch erst werden Systemverbrechen möglich. (Wir meinen deswegen jedoch nicht, daß die jeweiligen Delinquenten der Systemverbrechen unschuldig sind – dazu aber später!)

In »Warum das Recht ein Instrument ist — Was ist eine Rechtsinversion?« haben wir gelernt, daß ein Rechtssystem den Zweck hat, Strafe – also die zur Herrschaft nötige Gewalt zu ökonomisieren (auf ein Mindestmaß zu reduzieren) und ihren Herrschaftscharakter zu verschleiern.

 

Zur Ökonomisierung der Gewalt – noch einmal kurz

Die Drohung, Recht anzuwenden, hat bereits eine rechtskonformitätserzwingende Wirkung. Hat sie sie noch nicht, kann erst einmal ein Rechtsanwalt eingesetzt werden. Dieser schreibt auch erst zunächst einen Brief. Verfehlt dieser seine Wirkung, kann eine Klage angedroht oder erwogen werden. Es kann im Vorfeld zu einer Schlichtung kommen. Erst dann gibt es ein Verfahren. Nach diesem Verfahren kann der Delinquent sich dem Urteil immer noch widersetzen, wenn er nicht in eine höhere Instanz geht, was den Aufwand des ganzen wieder erhöhen würde. Schließlich wird das Urteil vollstreckt (z. B. Pfändung von Geld). Diese Pfändung wird heute meistens auch nicht mehr von der Polizei vorgenommen. Sie kommt nur, wenn hier auch Widerstand vorliegt. Würde hier Widerstand geleistet, wäre das eine erneute Straftat. Daher hat die Polizei es meist leicht. Wer sich auf all diesen Stufen als widerständig erweist, reizt erst am Ende die Gewalt des Systems aus. Allerdings tun das nur sehr dumme Personen, die dann ein schweres Leben haben. Der hohe Aufwand der vielen aufeinanderfolgenden Stufen lohnt sich deswegen, weil die Abschreckungswirkung der einzelnen Stufen die Häufigkeit quasi geometrisch verringert. Das bedeutet, daß das Rechtssystem sich lohnt – Gewalt ökonomisiert – außerdem zivilisiert erscheint – und trotzdem noch Privilegien durchsetzt.

 

Antipolitisches Recht

Außerdem weicht das Rechtssystem wirkungsvoll fast jedem Protest aus. Konkretisieren wir das Beispiel!
– Eine Person zahlt aus politischen Gründen eine Gebühr nicht. Dann wird sie den Protest vielleicht (In diesem Beispiel!) an jede mit der Sache befaßte Stelle richten. Jedoch befassen sich die Richter nicht mit dem Protest, sondern mit dem Delikt. Das Hauptzollamt, das Schulden eintreibt, befaßt sich nicht mit dem Protest, sondern damit, daß eine anerkannte Schuld vorliegt und eingetrieben werden “muß”. Die Polizei, die den Protestierer mit Gewalt von den zu pfändenden Gegenständen losreißen muß, erkennt auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. In einem darauf folgenden Verfahren geht es um Widerstand gegen die Staatsgewalt und der Verweis auf den politischen Grund erscheint den damit Befaßten (und auch deutlich weiter rechts stehenden) als nicht nachvollziehbar und unsachgemäß.
Wir können erkennen, daß das Rechtssystem Widerstand gegen das Recht strukturell kriminalisiert. Nun zählen wir eins uns eins zusammen: Das Rechtssystem verkauft die Illusion Recht ist Gerechtigkeit. Aber es behandelt Widerstand gegen das Recht, selbst wenn es aus politischen Gründen stattfindet, als Delikt. Dadurch ist es möglich, Verbote so zu erlassen, daß bestimmte tätige Arten von Protest gegen das Gesetz (Recht) verstoßen. Nun die Erkenntnis, die Leute, die weiter rechts stehen, nicht haben können:
Es tut das ganz natürlich, weil das Recht selbst ja der Durchsetzung der Interessen der Herrschenden bzw. der Privilegien dient. Das dem Kapitalismus intrinsische sozialchauvinistische Ressentiment verschleiert diesen Zusammenhang, weswegen Leute mit zu niedrigem Linkslevel den vorliegenden Text nicht verstehen können.
Die Polizisten und die z. T. übel-wollenden Medien sehen aufgrund von Kriminalchauvinismus oder aufgrund von Antikommunismus übrigens folgendes: Ein Krimineller, der keinen Respekt vor den Behörden und vor dem Recht hat, hat linke Ideen. – Das war ja nicht anders zu erwarten! Wer rechts ist, dreht die Kausalität, wie sie ihm paßt. (Theorie des politischen Spektrums)

 

Intrinsisch demagogisches Recht

Aufgrund der systematischen Ausnutzung der genialen Entwicklung Rechtssystem durch die Herrschenden, ist jedes Recht von intrinsisch demagogischer Struktur. Denn Recht wird nicht vom Volke entwickelt, sondern durch die Herrschaft (in der Scheindemokratie verschleiert) erlassen. Wer im Kapitalismus klein ist, und rechts steht, erlebt das Recht als vorgegebene unabänderliche Vorschrift. Wer Macht hat, hat ein instrumentelles Verhältnis zu den Menschen und das desto mehr, je mehr Macht er hat. Daher kommen im Kapitalismus nur die Mächtigen und die Linken auf die Idee Recht zu ändern. Sie ziehen in entgegengesetzte Richtungen. Linke haben sich von den Privilegien der Reichen emanzipiert. Sie wollen Recht für alle. Das widerspricht den auf Ungleichheit beruhenden Privilegien. Die Rechten finden das Anliegen der Linken falsch, weil sie die Menschen verachten und eigentlich selbst von den Privilegien der Reichen profitieren wollen. Wer sehr weit rechts ist, findet das (durch Gleichheit motivierte) Anliegen der Linken unzulässig. Die Menschenverachtung ermöglicht es den Reichen arme Menschen gegen andere arme Menschen auszuspielen. Allerdings muß auch der Rechte Heiligtümer besitzen. Es kann sich dabei um das Recht handeln oder um die Nation oder schlimmeres, wie Kampf oder Krieg. Der Rechte mystifiziert und heiligt sinnlose Dinge. So lange wer rechts ist, jedoch noch Begründungen benötigt, findet sie im Rechtssystem. Das Privileg als Recht wird nur von relativ Ressentimentfreien angezweifelt. Da Menschlichkeit eine nicht völlig aus dem Produktionsprozeß zu verbannende Kraft ist, benötigen Kapitalisten eine Mindestkonstruktivität. Diese wird durch Bildung realisiert und führt – unumgänglich – auch zu kritischen Mitarbeitern deren Denken für alle Privilegien der wirklich Privilegierten Begründungen erfordert und sei es nur ihre schriftliche Niederlegung.
Die formale Gleichheit vor dem Recht täuscht über die wirkliche Gleichheit. Alle Freiheit geht in Wirklichkeit vom Eigentum aus. Das Recht selbst ist für die Mit Eigentum weit verwendbarer, als für die ohne Eigentum. Vieles Recht, da es Privilegien schützt, greift überhaupt erst, wenn es um diese Privilegien, ihre Verteilung und ihre Verletzung geht. Daß man das Recht hat Firmen zu kaufen, ist für den Obdachlosen nicht wichtig. Das Rechtssystem gibt dem Obdachlosen das prinzipielle Recht mit Aktien zu spekulieren (das Recht mit Ausbeutungsrechten zu handeln) und täuscht so Gleichheit vor.

Im Kapitalismus ist das Recht so gestrickt, daß es Menschen zwar formal meist gleich behandelt, die die reicher sind, jedoch weit mehr Recht besitzen und die Dienstleistungen des Rechts auch leichter beanspruchen können.

 

Was ist ein “legales Verbrechen”?

Das Recht ist das Recht der herrschenden Klasse. Das Recht in seiner Entwicklung kann barbarisierende und zivilisierende Phasen durchlaufen. Obgleich es einen scheinbaren Rechtsfortschritt gibt, hängt das Verhältnis von Zivilisation und Barbarei nicht von diesem Rechtsfortschritt ab. Das Recht dient der Herrschaft. Das verhält sich analog zur Vernunft beim Menschen, die auch nicht von der Intelligenz abhängt, sondern von seiner Einstellung zu anderen Menschen. Das bedeutet, daß der motivationelle Antrieb des menschenverachtenden Menschen seine Intelligenz nutzt und nicht umgekehrt. (Theorie des Politischen Spektrums) [Hier Link, wenn fertig] Das Recht dient nicht den Menschen, nur weil es Rechtsfortschritte gegeben hat. Das Recht bleibt ein Instrument der Herrschaft. Von daher ist das Recht so konstruiert, daß es Privilegien gibt, die durch das Recht verteidigt werden. Zwischen klaren Privilegien, die vom Recht wie Heiligtümer behandelt werden, und den ungeregelten Dingen gibt es noch einen Graubereich. In diesem Graubereich entstehen Gesetze mit halben Privilegien oder mit geringen Privilegien für größere Gruppen und sorgen politisch für eine relative Opportunität des Rechtssystems.
Das legale Verbrechen ist gewöhnlich. Es tarnt sich als Selbstverständlichkeit. Dazu gehört z. B. die “Privatisierung” von Wasserwerken oder Gefängnissen, dazu gehört es, Medikamente vom Markt zu nehmen und unter einem neuen Namen weit teuerer weiterzuverkaufen. Dazu gehört die Privatisierung des Wissens, wie die Behinderung unerwünschter Forschung.
Legal ist es (in der menschenverachtenden Praxis) zum Krieg zu hetzen, Krieg zu führen, Länder zu zerstören, oder ihre Zerstörung durch andere zu rechtfertigen.
Das “legale Verbrechen” ist ein Resultat der kapitalistischen Rechtsordnung – ein Resultat fehlender Demokratie, ein Resultat asozialer Gesetzgebung und asozialer Administration. Seine Akzeptanz beruht auf der graduellen Menschenverachtung breiter Massen, die nicht nur die Solidarisierung verhindert, sondern auch das demokratische Bewußtsein behindert.
Die Rechtsordnung einer Ausbeutergesellschaft ist so geschaffen, daß die einen, die anderen ausnutzen können. Diese Rechtsordnung wäre nicht akzeptiert, wenn der Gedanke andere auszunutzen, nicht weit verbreitet und kulturell verankert (Teil des Überbaus) wäre. Die Menschenverachtung zeigt sich uns daher jeden Tag. ((ob wir Pokern als “Sport” im Fernsehen sehen oder Professional “Wrestling” wo unmögliche Brutalitäten vorgetäuscht werden oder sogenannte Action-Filme in denen die Virtuosität des Kämpfens oder gar Tötens selbst Thema ist.) Nur wer das versteht, sich also auf dem entsprechenden Linkslevel befindet, kann diesen Text überhaupt verstehen.) Aufgrund ihrer Häufigkeit sind Grausamkeiten in einer Ausbeutergesellschaft normal. Was sie primär normal erscheinen läßt, ist die Brutalität der Ökonomie und die daraus resultierende konditionierte Menschenverachtung aller.
Daß die legalen Verbrechen im Kapitalismus nur wenigen auffallen, liegt auch an der öffentlichen Moral, welche nach »Vom Ende der unbewußten Moral« (LL = +3) sehr unterschiedliche Formen annehmen kann.

 

 

Systemverbrechen – Systemkriminalität

Arten der Systemverbrechen

Das Wort Systemkriminalität läßt sich in vielfältiger Weise interpretieren. Hier geht um schuldbegründende Vorgänge, die durch die Existenz des Systems ermöglicht oder begünstigt werden, zu denen durch das System eingeladen wird oder die direkt durch es selbst hervorgerufen werden. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen : Das System heißt Kapitalismus.

Vier (sechs) Hauptäste der Systemverbrechen

  1. 1. Einfacher Fall: Rechtsbruch – Administration oder herrschender Klüngel bricht Systemrecht
  2. 2. Mittlerer Fall: Rechtsinkonsistenz – kriminell geschaffenes Recht hebelt anderes Recht aus (Autorisierungsinversion in formalen Demokratien und Scheindemokratien)
  3. 3. schwieriger Fall: Ungeregeltes Recht – Fall innerhalb des Systems nicht strafbarer legaler Handlungen: Die Rechtsvorschrift oder ihr Fehlen wird erst von außerhalb des Systems (von einer höheren emanzipierteren (und somit weniger menschenverachtenderen) Warte) als eklatant kriminell angesehen.
  4. 4. komplizierter Fall: Monströses Verbrechen (großer Hauptast) – Verbrechen größten Ausmaßes bzw. größter Kapitalität; Drei Zweige
    • (4) Im jeweiligen Inland seltener Fall: monströser herrschaftlicher Rechtsbruch. Solche Verbrechen sind uneigentliche Systemverbrechen, weil sie das Systemrecht selbst ja brechen. Andererseits kann man zeigen, daß diese Art von Rechtsbrüchen systemtypisch sind und vom System (aus ausbeuterischen oder unterdrückerischen Gründen) hervorgebracht werden. Der Kapitalismus besteht aus mehr, als nur aus seinem Rechtssystem. Einen herrschaftlichen Rechtsbruch gibt es vor allem da, wo Kritik nicht zu fürchten ist.
    • (5) kompliziertester Fall: Legalisierendes monströses Verbrechen – unter Mißachtung von Menschen- oder Völkerrecht geschaffenes kriminelles Recht
    • (6) ungeregeltes Verbrechen größten Ausmaßes (besonderes Verbrechen) – Trotz Ungeregeltheit erfordert die Monstrosität dieser Verbrechen bei Bekanntwerden Strafwürdigkeit.

Bis auf das legale (legalisierende) monströse Verbrechen finden die Verbrechen aller Zweige oft bis häufig statt.

 

Abgrenzung

Die Verbrechen sind durchaus Taten, mitunter Unterlassungen über deren Folgen sich die Täter bewußt sein müssen. Nicht berücksichtigt werden hier Taten von Fahrlässigkeit, Parteinahme oder Inkonsequenz. So z. B. die Tatsache, daß konservative Landesregierungen (CSU, CDU, SPD, FDP (in der Vergangenheit) aufgrund ihrer Sympathie für das Kapital viel zu wenige Steuerfahnder einstellen. Dabei werden sie der Pflicht formal gerecht, schaffen jedoch eine Situation, in der die allerwenigsten Steuerhinterzieher verfolgt und belangt werden. Diese Situation ist eine strukturell ungerechte Situation. Zweifellos handelt es sich um eine kapitalistisch motivierte systemische Tat (die in allen Bundesländern stattfindet). Sie ist jedoch so verbreitet, daß man sie für eine legale Pflichtschwäche hält.

 

Genauere Diskussion

Erster Ast – Administrativer oder herrschaftlicher Rechtsbruch

Dieser Fall ist der, in dem die Verwalter oder die Profiteure des (kapitalistischen) Rechtssystems sein eigenes Recht (also ihr eigenes Recht) brechen. Das ist meist bei Völkerrechts-, Menschenrechts-, und Verfassungsbrüchen der Fall. Ein solcher Rechtsbruch findet statt, weil er kaum wahr genommen wird. Einfache Rechtsbrüche werden meist durch Verehrungen/Ressentiments bzw. im Extremfall Anbetung/Haß verschleiert. Dargestellt ist das in den Skizzen 4 und 5.


      An-    Ver-             Gleich-          Ressen-     
     betung ehrung            gültig-          timent    Haß 
       ↓ ↓   ↓ ↓               keit         ↓  ↓  ↓ ↓    ↓ ↓
        |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    | 
      ←—————————————————————————————————————————————————————→ 

Skizze 4: In Gesellschaften mit Herrschaft gibt es Ungleichheitskulte, die kultureller Ausdruck eines politischen Elitarismus sind. Unbewußte Individuen lassen daher ihr Denken vergiften. Für Sie gibt es besondere und verachtenswerte Menschen. Das kann auf einer Skala dargestellt werden.


                      Berück-   Akzeptanz  Duldung     
      An-    Ver-      sich-  Gleich-  ↓    ↓  Ressen-     
     betung ehrung    tigung  gültig-          timent    Haß 
       ↓ ↓   ↓ ↓          ↓     keit        ↓  ↓  ↓ ↓    ↓ ↓
        |    |    |    |    |    |    |    |    |    |    | 
      ←—————————————————————————————————————————————————————→ 

Skizze 5: Diese Einteilung kann theoretisch beliebig fein erfolgen.

Was wir in den Skizzen 4 und 5 sehen, ist das Statusdenken, das gegenüber den Armen in Verachtung umschlägt (rechts dargestellt), also gegenüber den Armen die Form des Sozialchauvinismus annimmt und komplementär dazu gegenüber den Reichen eine Verehrung annimmt. Beides sind nur zwei Seiten der selben asozialen Medaille, die Statusdenken heißt und den Wert des Menschen abhängig betrachtet. Das Statusdenken ist der mächtigste Verbündete sowohl für rechtskonforme, als auch für die hier behandelten nichtrechtskonformen Ungleichheiten also Privilegien/Benachteiligungen.
Die Skala in den Skizzen 4 und 5 sollte wie die in Skizze 3 durch Wegfall der äußeren (vor allem der rechten) Positionen desto mehr schrumpfen und an Bedeutung verlieren, je weiter der Betrachter selbst im Spektrum links steht1.
Es gibt jedoch noch weitere Mechanismen der Verschleierung z. B. die praktische Gewohnheit, sowie parteiische rechtliche Vorschriften und parteiische adminstrative Erlässe.
Der Rechtsbruch nimmt oft die Gestalt der Rechtsinversion an. Das in »Warum das Recht ein Instrument ist — Was ist eine Rechtsinversion?« erläuterte Phänomen der Rechtsinversion ist eine in jedem Ausbeutersystem notwendig vorkommende Inkonsistenz, da Interessen sich auch zwischen konkurrierenden Herrschenden überschneiden und partiell als Rechtsverletzungen auf die Untergebenen abgewälzt werden, vor allem aber weil sporadisch auftretende Bewußtheit und Solidarität unter den Unterdrückten Rechtsübertretungen der Verteidiger der Verhältnisse notwendig machen. Rechtsverletzungen entstehen, wenn Handlungen vorgenommen werden, die verfassungswidrig, menschenrechtswidrig oder völkerrechtswidrig sind, wenn Vorschriften erlassen werden, die gesetzeswidrig sind, wenn Vorschriften in der Praxis falsch interpretiert oder grob mißachtet werden. All das geschieht in der Regel nicht zufällig, sondern aus Interesse. Sie sind möglich, weil einigen unbewußt das Recht zur Rechtsverletzung zugestanden wird.

Wirksamkeit der Verschleierung unabhängig von der Gestalt des Rechtsbruches:
stark

  • Statusdenken,
  • Rechtsinversion,
  • praktische Gewohnheit,
  • parteiische Vorschriften und Erlässe durch die Adminstration

schwach

Typisch für den ersten Ast der das uneigentliche Systemverbrechen beschreibt, sind administrativer Rechtsbruch, Rechtsbeugung, sowie die formale Rechtsinversion.
Die Rechtsinversion muß von systematischer im Rechtssystem als deliktgeregelter und somit begrifflich verankerter “Kriminalität” abgegrenzt werden.
Der administrative oder herrschaftliche Rechtsbruch ist – das wird erst im Vergleich mit den anderen deutlich, ein uneigentliches Systemverbrechen. Trotzdem wird er erst durch das Gesellschaftssystem, dessen Rechtssystem und sein Herrschaftssystem, sowie seinen Überbau möglich gemacht.

 

Zweiter Ast – Autorisierungsinversion

ist der, daß man von einer höheren Warte aus Gesetze und ganze Rechtsbereiche als kriminell, interessengesteuert, sowie relativ undemokratisch zustande gekommen (Autorisierungsinversion) erkennt. In diesem Falle muß z. B. erläutert werden, wie denn z. B. das Welthandelsrecht (die WTO-Verträge) zustande gekommen sind. Es müssen insbesondere imperialistisch etablierte Organisationen, z.B.:

  • WTO,
  • IWF,
  • Weltbank,
  • EU,
  • NATO

sowie ihre Täigkeitsbereiche klar als kriminell, partikularistisch, undemokratisch und zerstörerisch oder gar als (massen)mörderisch charakterisiert werden. Das Zustandekommen bzw. der Beitritt von Staaten zu diesen Organisationen geschah in der Regel undemokratisch. (Autorisierungsinversion).
Die politischen Initiatoren, Protagonisten, Protegees und ihre Beamten (WTO-Richter, NATO-Generäle, Rechtsanwälte, …) sind als höchst kriminell anzusehen.

 

Illegales Recht

Inländerbehandlung nach WTO-“Recht“
Bereits vor der WTO-Zeit entschied ein GATT-Schiedsgericht (Das GATT subsummieren wir unter WTO-Recht.), daß delphin-unfreundlich gefangener Thunfisch als Produkt delphin-freundlich gefangenem Thunfisch gleichgestellt werden muß. Das Problem entsteht hier dadurch, daß ein durch verbrecherische Kungelei zustande gekommenes Sondergericht über einen Sachverhalt befindet, für den es nicht zuständig ist und natürlich auch nicht sein dürfte. Die USA „mußten“ hier aufgrund einer blödsinnigen Privatklage ein sinnvolles Gesetz aufgeben.

Von diesen Beispielen gibt es viele.
 

Sechs Kriminalitätskriterien für durch Autorisierungsinversion geschaffene Organisationen

Partikularismus:
Die Organisation wurde aufgrund einer Ideologie der Reichen, aufgrund kolonialistischer Interessen, aufgrund neoliberaler Ideologie, oder im Interesse reicher Banken gegründet und führt durch ihre
Tätigkeit klar zur Akkumulation von

  • Reichen gegenüber Armen,
  • Industrieländern gegenüber armen Ländern,
  • Banken gegenüber abhängigen Handelspartnern oder
  • industrialisierten Volkswirtschaften gegenüber abhängigen Volkswirtschaften,
  • generell Unternehmen gegenüber Menschen.

So setzt die Schaffung gerade neoliberaler Kontrollorganisationen kommerzielle Ziele gefolgt von großem Elend durch. Der Partikularismus hat hier die globale Inrechtsetzung von privaten kommerziellen Körperschaften zum Ziel. Das gab es vorher noch nicht. Die größten Konzerne der Welt schaffen sich ein globales Rechtssystem, das ihre Interessen über alle Verfassungen, über Völker- und Menschenrecht stellt. (Dieses Vorhaben muß – nebenbei bemerkt – bestraft werden!)

Undemokratische Struktur: Die infrage stehende Organisation wurde durch Kungelei von Regierungen oder durch Kungelei von Regierungen mit kommerziellen Interessenverbänden, mit Konzernstrukturen oder durch eine unheilige Allianz (z. B. Militär und Rüstungsindustrie) geschaffen. (alle vier)

Demokratiefeindlichkeit:
Die jeweilige Organisation schafft ein über dem nationalen Recht stehendes neues „Recht“, welches nicht demokratisch legitimiert ist, jedoch nationales Recht aushebeln soll. (WTO) Es wird die Möglichkeit geschaffen, daß kommerzielle Körperschaften mit rein privaten Interessen gegen die Gesetze von Staaten klagen können, wodurch sogar ihre formaldemokratisch basierte Souveränität aufgehoben wird.

Zerstörerischer Charakter:
Die jeweilige Organisation führt bei den Ländern, gegen die sie sich systematisch richten,
schwach

  • zur Entwicklungshemmung des betroffenen Landes,
  • zur systematischen Verarmung,
  • zur Entdemokratisierung,
  • zu zunehmender Verschuldung,
  • zur Einschränkung von Entwicklungsrechten,
  • zur Korruption der Regierung,
  • zum Ende der Demokratie,
  • zur Kontrolle ihrer Regierungen,
  • zur Verschlechterung des Gesundheitssystems,
  • zu Großgrundbesitz,
  • zur zur Übernahme von Industrien durch ausländische Konzerne,
  • zur Deindustrialisierung,
  • zur Balkanisierung,
  • zu ethnischen oder religiösen Konflikten,
  • zur Zerrüttung aller Lebensverhältnisse oder
  • zur totalen Zerstörung des Landes.

stark

Mörderischer Charakter:
Die Verschlechterung von Gesundheitssystemen, die es in vielen neokolonialistisch und neoliberal beeinflußten Ländern gab oder ihre Zerstörung durch Krieg und Regime-Change, die Verarmung, die Zerrüttung aller Lebensverhältnisse, bis hin zur Zerstörung armer Länder mit Wirtschaftswaffen oder durch aufgezwungene Politik sind Verbrechen, die bereits Millionen Leben gefordert haben. Die Schlechtigkeit der Protagonisten erkennen wir

  • daran, daß Regierungen (die Opfer), die sich neoliberalen, kolonialen oder imperialen Kontrollen zu entziehen suchen, auf Embargolisten geraten (Kuba, Libyen, Iran, Nordkorea, …) des Terrorismus beschuldigt (Iran) oder mit Krieg überzogen werden (Irak, Syrien),
  • sowie an der Geheimhaltung vor dem Zustandekommen von Abkommen bzw, vor der Gründung der den Globus terrorisierenden Organisationen und
  • an der gewaltsamen (auf jeden Fall undemokratischen) Durchsetzung der durch die illegal entstandenen Organisationen vorgeschriebenen Maßnahmen durch die jeweiligen korrupten lokalen Regierungen.

Geheimhaltung und Täuschung:
Einige Organisation wurden konspirativ vorbereitet und ihre konstituierenden Abkommen bzw. die von ihnen durchgesetzten Verträge sind unter strenger Geheimhaltung entstanden oder nur unter möglichst langer Geheimhaltung durchsetzbar gewesen. Man kann sagen, daß die Öffentlichkeit über den Charakter aller WTO-Abkommen systematisch nicht oder falsch informiert wurde. Daher muß auch von einem arglistigen Charakter der WTO ausgegangen werden.

Würde das Volk herrschen, wäre die NATO aufgelöst, oder hätte die meisten ihrer Mitglieder verloren.

 

Dritter Ast – Im System nicht strafbare Verbrechen

– sind das gewöhnliche “legale Verbrechen” des notwendiger Weise unterdrückerischen Ausbeutersystems.
 

Ungeregeltes Recht – Legale Verbrechen

Prinzipielles zum legalen Verbrechen ist bereits oben gesagt worden. Legale Verbrechen sind ungeregelte Verbrechen, die bei einer Weiterentwicklung von Bewußtsein, Ethik und Moral auffallen. Das betrifft nicht nur die groben Fälle (Ein Diplomat vergewaltigt seine Putzfrau, raubt ihr dazu die Freiheit oder immune Söldner morden und plündern, ..), sondern ganz alltägliche Dinge, wie die Entlassung von Gewerkschaftern, die Schließung von Betrieben oder ganz einfach die der Steigerung des Schareholder-Value dienende Entlassung von Arbeitskräften aufgrund einer gewöhnlichen Unternehmensberatung.
Betrachten wir ein einfaches Beispiel! Lobbyismus — Insbesondere der parlamentsnahe bzw. kurz parlamentarische Lobbyismus korrumpiert die Demokratie, denn Unternehmen haben kein Wahlrecht und gehören nicht dem Souverän an. Folglich sollten nur Vertreter nichtkommerzieller Organisationen oder Körperschaften Einfluß auf Parlamentarier nehmen. Diese Einflüsse sollten öffentlich und transparent sein. Geschieht es heimlich, intransparent und vor allem in kommerziellem Interesse und verstößt dabei nicht gegen die Gesetze, so handelt es sich um ein legales Verbrechen. Es ist legal, weil man (absichtlich) vergessen hat es ((schwer)) zu bestrafen. Es muß heimlich geschehen, weil die Öffentlichkeit in praktisch jedem Falle gegen die konkreten Folgen der Beeinflussung in kommerziellem Interesse wäre. Der Lobbyismus korrumpiert die Demokratie, in dem er die demokratische Autorisierungskette Wähler → Abgeordneter → Gesetz unterbricht. Dieses an sich schwere Verbrechen gegen die Demokratie gehört jedoch (meist) zu den nicht-monströsen Verbrechen und man wird es wohl nachträglich niemals bestrafen können, da vom Lobbyismus gewohnheitsmäßig Gebrauch gemacht wird und bisher außer der Forderung nach Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten keinerlei Strafwürdigkeit formuliert oder antizipiert wurde. Darum ist es notwendig, Lobbyismus (gemeint ist Beeinflussung parlamentarische Abläufe in kommerziellem Interesse) so schnell wie möglich unter Strafe zu stellen. Das kann leicht auf nationaler Ebene realisiert werden und dürfte sofort ausstrahlen.
Betrachten wir ein weiteres konkretes Beispiel! Die deutsche Bundesregierung steht seit Jahren auf der Seite der großen Energiekonzerne, welche Angst vor erneuerbaren Energien haben und um ihre Marktanteile fürchten. Denn Verlust von Marktanteilen bedeutet ein Absinken des Shareholder-Value. Deswegen hat die Bundeskanzlerin der Energiebranche bereits eine gesamte Zunkunftsbranche geopfert – die deutsche Photovoltaik. (Statt Braunkohle und Kernkraft zu subventionieren, hätte man auch neue Energie-arten fördern, Energieleitungen verlegen und große Energie-Speicher bauen können. – Es liegt also am politischen Willen.) Nun (Nov. 2015) passiert folgendes: Das Kabinett beschließt Kohlekraftwerks- und Kernkraftwerksbetreiber, die schon viele gewaltige Subventionen (ohne wirklichen Grund) bekommen haben, für die Abschaltung “zu entschädigen”. 1,6 Mrd. € sollen die Energieriesen für die Stillegung erhalten. Dieses Geld wird von den Stromkunden als zusätzliche „Netzentgelte“ bezahlt werden. Dabei wird munter gelogen, daß diese Kraftwerke eine Leistungsreserve (Reservedienstleistung) darstellten. Tatsächlich brauchen diese Kraftwerke aber zehn Stunden um angefahren zu werden und haben als Reserve heute keinerlei Bedeutung mehr. Der Stadtwerkeverband Trianel will gegen diese ungerechtfertigte Zahlung klagen, weil sie eine unzulässige Beihilfe darstellten. Sollte ein Gericht die Klage abweisen, so stellte diese ungerechtfertigte Zahlung ein gewöhnliches Systemverbrechen dar. Die gewöhnliche Entwidmung öffentlicher Güter (Entwidmung von Funktion, Bestimmung, öffentlicher Eignerschaft und öffentlicher Souveränität) stellt einen Mißbrauch politischer Macht dar. Für den teuren Abriß von Kernkraftwerken sollen auch die Steuerzahler aufkommen, obwohl sie keinen Gewinn davon hatten. Die von Lobbyisten beeinflußte Bundesregierung nimmt das Geld, das im Sinne der Wähler verwendet werden sollte und tut damit was im Kapitalismus immer getan wird, sie wirft es den größten Konzernen in den Rachen. Demagogisch nennt man die Zahlung “Entschädigung”, während die „zu entschädigenden“ Aktionäre Gewinne realisieren. Die sich Demokratie nennende Konzernokratie – also der Kapitalismus produziert am laufenden Band und ganz selbstverständlich gewöhnliche Systemverbrechen.

Diese Form des Systemverbrechens ist die häufigste. Täter und Profiteure können sich voll hinter der kapitalistischen Rechtsordnung verstecken.

Das normale legale Verbrechen ist so selbstverständlich, daß es auch die selbstverständliche Lüge hervorbringt. Um administrative Verbrechen zu verschleiern, werden routiniert Nachrichten gefälscht, wird standardmäßig mit Eindrücken Politik gemacht. So wurde der 2014 sehr negativ ausgefallene OECD-Bericht in Bezug auf die deutsche Bildung (“Bildung auf einen Blick” (2015)) durch einen extra dafür abgestellten neuen Funktionär (S. Kapferer (FDP)) gefälscht. Durch systematisches Weglassen von Daten über die Verelendung des Bildungsystems (wie Inhomogenität des Bildungssystems, mangelnde Raumausstattung, mehr Teilzeitarbeit und damit schlechtere Bezahlung, Erschöpfung und steigender Krankenstand wurde der wesentliche Eindruck eines unzureichend ausgestatteten und unzureichenden Bildungssystems verwischt. Selbst der SPD-Vizekanzler S. Gabriel sekundierte, daß es sich um einen “guten Mann” handele. Die Fälschung wurde von Blödungsministerin J. Wanka, die 2014 noch ziemlich “verblüfft” gewesen sein will, daß sich aus dem OECD-Bericht soviel negatives ableiten ließ, sofort aufgenommen und in ihre neue euphorische Propaganda eingebaut. Dieses Augenverschließen vor den wahren Zuständen dient der Konservierung der Zustände. Alle leiden darunter. Das schlimmste an dieser typischen Vorgehensweise ist, daß der Bildungssaboteur Kapferer nun (seit 2014) stellvertretender Generalsekretär der OECD in Paris ist. (jW 25.11.2015) (Dort wird er noch mehr Schaden anrichten.)
Wir sehen, daß die Selbstverständlichkeit und Routiniertheit von falscher Darstellung, Weglassung und Lüge für die kapitalistische Kultur typisch ist (und sein muß). Wir erwarten keine Wahrheiten mehr. Propaganda wird in Wohlfühlnachrichten versteckt. Skrupellosigkeit wird zur politischen Qualifikation. Deswegen ebnet das normale Systemverbrechen dem besonderen Systemverbrechen den Weg.

Die gewöhnlichen ungeregelten Verbrechen werden sich ihrer Masse nach niemals ahnden lassen.
Zwei Unteräste hier als zwei Punkte (vier und fünf) dargestellt, spielen beim besonderen Verbrechen in der Praxis eine Rolle.

 

Vierter Ast – Monströser Rechtsbruch

Die Symmetrie der Betrachtung erfordert diesen sechsten Ast – den besonders monströsen Bruch von Recht. Der monströse Rechtsbruch kommt allerdings selten vor. Rechtssysteme ruhen auch auf dem Personal des Rechts, das z. B. auch aus Staatsanwälten und Richtern besteht. Dieses Personal muß diesen Rechtsbruch ja tolerieren oder sogar selbst begehen. Ein Rechtssystem fußt jedoch auch auf dem Glauben seines Personals an das Recht. Der monströse Rechtsbruch ist daher nur möglich, wenn die Gesamtgesellschaft extrem weit rechts steht. Richter und Staatsanwälte müssen dazu faschistisch oder wenigstens extremistisch eingestellt sein. Das bedeutet, daß sie die allgemeine Menschenwürde aufgrund ihres sehr starken Statusdenkens bzw. ihrer generellen Menschenverachtung nicht mehr empfinden. Der monströse Rechtsbruch nimmt in der Praxis die Gestalt der systematischen Diskriminierung und darin dann die ausufernder Willkür an. Das ist nur möglich, wenn die allgemeine Menschenverachtung sehr sehr stark ist, da jeder echte Jurist genau den (für ihn) erkennbaren Rechtsbruch zu vermeiden sucht. Zusätzlich wird die Wahrscheinlichkeit für den monströsen Rechtsbruch dadurch eingeschränkt, daß faschistische Gesellschaften bereits über kriminell geschaffenes Recht verfügen, das den Diskriminierungswillen legalisiert. Der vierte Ast hat daher im Inland einen relativ theoretischen Charakter – bis auf die außerhalb des Rechtsterritoriums liegenden Verbrechen. Unter letztere fallen z. B. Kriege, die weit weg stattfinden, Kriegsverbrechen, kontinentüberschreitende Ausbeutung, Pharmaexperimente mit offiziellen Zertifikaten und fragwürdiger Einwilligung oder Aufklärung, Verbrechen im Kolonialismus.

Schwer einzuordnen sind Verbrechen, die von öffentlichen Institutionen oder Organen bzw. Ämtern begangen werden, welche extra zu diesem Zweck geschaffen wurden, da einige von kriminellen Organisationen mit Rechtscharakter (WTO, IWF, …) (Autorisierungsinversion zwecks Schaffung oder Vermeidung von Rechtsinversionen – zunächst fünfter Ast) und einige von durch Kriminelle unterwanderten Institutionen (UNO) begangen werden.

Wird ein monströser Rechtsbruch gegen das eigene Volk begangen, ist das eine offene Schwäche. In der Regel sind Minderheiten oder gleich fremde Völker betroffen. Selbst Faschisten – die ja (relativ) offenen Terror ausüben, schaffen für viele ihrer Verbrechen eine formale Rechtsgrundlage. In der Regel hat man dann eine Mischung aus Rechtsdiskriminierung und (relativer) Geheimhaltung. Beispiel: Die Nürnberger Rassegesetze legalisierten Diskriminierung und Beraubung von Juden, aber nicht deren Vernichtung, welche ein offenes Geheimnis war.
Der Monströse Rechtsbruch ist nur möglich, wenn große Teile der Bevölkerung Ressentiments gegen die Betroffenen hegen oder die Betroffenen sehr weit weg sind.

 

Fünfter (Unter-)Ast – kriminell geschaffenes Recht

Dieser fünfte Ast ist eine Kreuzung aus dem vierten und dem zweiten Ast. Denn kriminell geschaffenes Recht ist immer auch ein durch Autorisierungsinversion geschaffenes Recht, das monströse Verbrechen ermöglicht.
Unter diese Ast fallen

  • Gesetze, die Minderheiten diskriminieren, welche durch Merkmale definiert werden, für die sie nichts können oder auf die sie ein Recht haben,
  • Militärabkommen von Angriffsbündnissen, wenn sie Rechtscharakter tragen, für die sie nichts können oder gegen die sie nicht tun können,
  • Freihandelsabkommen, die fremde, vor allem ärmere Staaten erpressen oder verelenden,
  • internationale Abkommen, die die Infrastruktur fremder Staaten zerstören oder der Privatisierung preisgeben,
  • Investitionschutzabkommen,
  • internationale Abkommen, die die Demokratie einschränken oder gar abschaffen,
  • internationale Abkommen, die die Souveränität von Staaten negieren,
  • Abkommen, die Rohstoffe unter den Reichen des Planeten aufteilen,
  • sowie weitere durch Intrigen , Erpressung, Zwang oder Gewalt durchgesetzte Rechtsinversionen mit schlimmsten Folgen.
    Hat man ein besonders gravierendes Verbrechen gegen die Demokratie wie z. B. die Abschaffung der Demokratie oder die heimliche Abschaffung der Demokratie, ist das angesichts bereits entstandenen Demokratie-Bewußtseins und gewisser formaler demokratischer Errungenschaften monströs. Diese Monstrosität sollte die Strafwürdigkeit beeinflussen.
    Das kriminell geschaffene Recht kann die Verarmung ganzer Schichten – und im internationalen Recht – die ganzer Länder zur Folge haben. Das NAFTA hat das Verschwinden ganzer traditioneller Wirtschaftsbranchen in Mexiko zur Folge gehabt. Diese wurden teils vollständig durch ausländische Konzerne übernommen, was der eigentliche Grund für das NAFTA war.

    Beispiele: Nürnberger Rassegesetze, TTIP, Staatserpressung (Griechenland), Versuch der Installation einer nicht-autorisierten EU-Verfassung, Durchsetzung derselben als „Lissabon-Verträge“ ohne Referendum, …

     

    Sechster (Unter-)Ast – Das besondere Verbrechen

    Das besondere Verbrechen ist das monströse Verbrechen , welches die ungeregelten – also quasi legalen – Verbrechen größten Ausmaßes meint.

    Das besondere Verbrechen ist ein Verbrechen, das einen extrem unverhältinsmäßigen Schaden anrichtet, von großer Monstrosität ist oder auf sonstige Weise ein extremes Ausmaß erreicht. Bisher bekannt ist bereits das Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weitere sehr wesentliche monströse Verbrechen – Verbrechen größten Ausmaßes sind noch nicht als Delikte implementiert.
    Das Verbrechen größten Ausmaßes kann vielfältige Gestalt annehmen. Es kann heimliche Massen-Pharmaexperimente an Menschen, massenhafter Organhandel im Krieg, Auslösen eines Krieges massenhafter Entzug von Medikamenten oder Lebensmitteln oder die Vernichtung von Lebensraum, Umwelt, Artenvielfalt oder die extrem massenhafte Beeinträchtigung von Gesundheit, die mutwillige oder akzeptierende Gefährdung der Ernährungssischerheit und ähnlich schlimmes beinhalten. Für einige dieser Verbrechenssorten wird in »Warum das Rückwirkungsverbot partiell aufgehoben werden muß – Straftatbestände der Systemkriminalität« (unfertig) unter anderem die Begriffe

    • Verbrechen gegen die Menschheit,
    • Verbrechen gegen den Weltfrieden,
    • Verbrechen gegen das Weltklima,
    • Verbrechen gegen die Weltgesundheit und
    • Verbrechen gegen die Biodiversität,
    • Verbrechen gegen die Demokratie (bei besonderer Monstrosität)

    begründet.

    Einige wenige Fälle solcher oder ähnlicher Delikte sind bisher konkret geregelt. So gibt es beispielsweise ein Verbot von Wucherpreisen im Falle von Naturkatastrophen.
    Die Unterwanderung von Organisationen, die Völkerrecht oder Menschenrecht überwachen, durch Agenten oder Lobbyisten ist bereits nicht mehr (kasuell) bzw. immer noch nicht (zeitlich) verboten. So kommt es, daß tödliche Embargos beschlossen werden, Daß Menschenrechtsverletzungen der einen Staaten propagandistisch aufgebauscht und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten völlig vergessen werden. Völkerrechtsverletzungen werden durch politisch gut positionierte Emmissäre verschleiert oder im Rahmen von Kampagnen behauptet. Diese Manipulationen sind vor allem dann schuldbegründend, wenn sie dem Krieg, dem Embargo, dem “Regime-Change” oder der Verurteilung eines Staates dienen. Die Folgen der Manipulation öffentlicher Wahrnehmung sind gewaltig. Sie sind jedoch nichts ohne Kampagnen, Szenarien und die Maschinerien, die hinter ihnen stehen.

     

     

    Verbrechen in der Öffentlichkeit

    Viele Verbrechen können (aufgrund mangelnden allgemeinen Bewußtseins) in der Öffentlichkeit begangen oder vorbereitet werden. So gibt es immer wieder mal Stimmen aus dem konservativen Lager, die Demokratie einzuschränken. Diese betreffen nicht bloß Fristen, Widerspruchsmöglichkeiten oder -Kosten, sondern direkt

    • das Wahlrecht von Arbeitslosen (CDU),
    • das Wahlrecht von unterschiedlichen Steuerzahlern (Nikolas Berggrün),

    also direkt Grundlagen der demokratischen Verfaßtheit und sind somit auch als ausgesprochene Wünsche Angriffe auf die Definition des Souveräns. Derzeit sind Forderungen nach Einschränkung der Demokratie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Intrigen gegen die Demokratie, wie die Propaganda für TTIP oder CETA oder auch für Krieg finden ebenfalls sehr öffentlich statt. Letztere ist sogar eigentlich verboten, tarnt sich aber als Theorie (BW-Akademie), als ausländischer Aufruf oder als versehentlich durch falsche Zeugen tendenziös geratene Nachrichten.

    Möglich ist das weil das demokratische Bewußtsein des Volkes zu gering ist. Das Bewußtsein des Volkes ist zu gering ausgeprägt, weil das Volk politisch zu weit rechts steht. Um das zu ändern, muß dem Volk die eigene Menschenverachtung bewußt gemacht werden. (Die Menschenverachtung korrumpiert das politische Bewußtsein.)

     

     

    Beispiele

    1. Der Rechtsbruch

    Der Rechtsbruch, insbesondere, wenn er sich gegen ohnehin diskriminierte Gruppen richtet, wird nicht von allen wahrgenommen. So wird immer wieder von „schnellerer Abschiebung“ gesprochen, Das geschieht immer dann, wenn demagogisch von Kriminalität von Ausländern oder Asylbewerbern gesprochen wird. Anfang Januar, 2015 sprach ein CDU-Politiker angesichts gewisser sexueller Belästigungen in der Silvesternacht, gleich davon, daß „Straftäter mit Migrationshintergrund“ schnell abgeschoben werden sollten. Das Wort Migrationshintergrund bezeichnet jedoch auch Deutsche. Solche Ungenauigkeiten sind auf Rassismus zurückzuführen. Rassismus führt zu unscharfem Denken und hier (zumindest verbal) zu einer Rechtsinversion. Leider ist nicht jede (fast keine) Rechtsinversion als Rechtsbruch definiert. Daß Straftäter der Polizei übergeben werden müssen und das Asylrecht als Grundrecht unberührt bleibt, wollen Rechtsextreme nicht verstehen.
    Natürlich gibt es neben verbalen Rechtsbrüchen auch richtige Rechtsbrüche.
     

    Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine

    Die NATO eroberte die Ukraine mittels einer Contra-Strategie. Dazu wurden banaler Weise Rechsextremisten und Faschisten groß gezogen, die Stimmung durch Übernahme der Presse im Lande nach rechts gedrückt und dann mittels Söldnern, Extremisten und Politsöldnern einen Sturz der Regierung herbeigeführt, der das Land in Chaos stürzte. Von den Tausenden Verbrechen, die dies beinhaltet, kann hier (Siehe »Die Wahrheit über den Krieg in der Ukraine«) nur ein Beispiel herausgegriffen werden –
    das Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine.

    Von Anfang an wurden gewählte Parlamentarier von rechten Schlägertrupps im Parlament angegriffen, vom Rednerpult gezerrt, geschlagen, bedroht, verprügelt. Sie wurden zu hause bedroht und es gab kleinere Pogrome gegen Linke. All dies’ wurde von der Putschregierung nicht nur toleriert, sondern auf Geheiß der US-Amerikaner herbeigeführt. Das Verbot wurde schnell gefordert, zog sich jedoch über mehrere Jahre hin. Die Faschisten inszenierten inzwischen Wahlen, an denen nicht alle Regionen und Kandidaten teilnehmen konnten. (Die Kommunistische Partei nahm dummer Weise teil, um sich in dieser pogromartigen Situation zu legitimieren und fiel unter die fünf-Prozenthürde.) Man versuchte über zwei Jahre einen Verbotsprozeß gegen die kommunistische Partei anzustrengen. Es wurden jedoch keinerlei Vorwürfe gefunden, die einer sachlichen Prüfung standhielten. Dann suchte man nach Verbotsgünden. Es fanden sich keine. Statt dessen ehrte man Faschisten des zweiten Weltkrieges (S. Bandera), riß alte Denkmäler nieder, die linke Politiker, und Helden des zweiten Weltkrieges ehrten. (Einige wurden von Anwohnern wieder aufgerichtet.) Man erzeugte ordentlich Stimmung und verfolgte Menschen, die sich positiv auf diese Denkmäler und kritisch auf die Rechtsregierung bezogen. Nach drei Jahren verboten die rechtsextremen Parlamentsparteien die Kommunistische Partei per Gesetz – ohne Begründung.
    Das Beispiel zeigt, daß ein von außen angezettelter Putsch mehr zerstört, als nur die Souveränität eines Landes. Für uns ist an dieser Stelle die Willkür der faschistischen Regierung wichtig. Jedoch braucht man keine Faschisten, um Willkür zu erleben. Eine rechtsgerichtete Administration und starke Ressentiments reichen aus, um einen Rechtsbruch der Administration zu überdecken.
    Das Beispiel mit dem Faschismus ist natürlich billig, da sie die größten Feinde der Freiheit sind und Recht für Faschisten weit mehr Kosmetik ist, als für weniger extremistische Konservative.
     

    Offene Rechtsbrüche in der Türkei

    Der Rechtsbruch wird daher zusätzlich oft verschleiert. Der offene Rechtsbruch, wie man ihn in der Türkei bei der Verurteilung der beiden Journalisten Can Dündar und Erdem Gül, die trotz Freispruches durch das Verfassungsgericht noch einmal zu drakonischen Strafen verurteilt wurden, gesehen hat ist nur eine Fußnote im Vergleich zu den sonstigen Verbrechen des mehrheitlich von Volke akzeptierten Erdogan-Regimes. Worauf Can Dündar und Erdem Gül aufmerksam machten, war die Unterstützung der schlimmsten derzeit bekannten Terroristen durch den türkischen Staat. Gleichzeitig führt die Türkei Krieg gegen eigene Minderheiten, Linke, Menschenrechtler, verfolgt Journalisten, Intellektuelle und kritische Akademiker. Sie führt mit terroristischen Contras Krieg gegen ihr Nachbarland. Die Zahl der Verbrechen und Kriegsverbrechen ist gewaltig und sprengt den Rahmen dieses Werkes.
     

    Wahrgenommene Gewöhnlichkeit vieler Rechtsbrüche

    Werden verachtete Minderheiten diskriminiert oder finden Rechtsbrüche(auch) „in höherem Interesse“ statt, wird administrativ über Rechtsbrüche hinweg gesehen.
    Trotz Verbotes durch Ministererlaß dürfen am Tag der Bundeswehr Kleinkinder mit echten Waffen spielen.
    Im Fernsehen richtet sich Werbung an Kinder.
    Die Wahrnehmung hängt von der Menschenverachtung des Betrachters ab.

     

    2. Gewöhnliche Autorisierungsinversion

    (Un-)Demokratisches

    Lobbyismus

    Der Lobbyismus korrumpiert den Parlamentarismus durch systematische Beeinflussung. Verdeckt oder relativ offen werden Gesetze angeregt, lanciert oder gleich von Lobbyisten geschrieben. Der Lobbyismus umgeht demokratische Strukturen und verschafft sich einen um Größenordnungen unangemessen großen Vorteil.

    Illegale Bankgeschäfte
    Der Cum-Ex-Untersuchungsausschuß hat zu klären, wie viel Regierungsmitglieder früherer Regierungen von illegalen Bankgeschäften wußten. Gegen diese Bankgeschäfte hätte man vorgehen müssen. Allerdings sitzen Lobbyisten auch in den Ministerien. Lobbyisten beeinflussen auch das Regierungshandeln. Besonders schlimm ist es, wenn sie außerdem auch die Gesetzgebung um illegale Praktiken herum entwerfen. So schreiben Lobbyisten regelmäßig Gesetze zur Bankenkontrolle mit. Viele Gesetze wurden von der Kanzlei Freshfields geschrieben, die auch Banken als Kunden hat.
    Diese Autorisierungsinversion (der Entwurf von Gesetzten, durch die, die durch die Gesetze kontrolliert werden sollen) wird von den etablierten Parteien CDU, CSU, SPD und Bündnis 90-Die Grünen (dumm, blind, absichtlich blind, abwiegelnd oder gar vorsätzlich (Wertung durch Evariste)) akzeptiert. (Quelle: jW 26.05.2016; Interview mit Oskar Lafontaine)
     

    Politische Unterwerfung

    Kohl vor Gericht und Fans
    Der frühere Bundeskanzler Kohl stand wegen Parteispenden vor Gericht. Der dem Gericht vorsitzende Richter konnte nicht verbergen (verlegenes Grinsen), daß er schon vor der Verhandlung vom Angeklagten als Quasi-Gast des Gerichts tief beeindruckt war.
    Ämter werden von Personen bekleidet. Personen sind Menschen. Diese Menschen können unter Umständen die Funktion ihres Amtes vergessen. In besonderen Fällen unterwerfen sie sogar sich und ihr Amt einem primitiven Prestige-Denken. Solche wenig spektakulären Fälle werden ständig von Politikern ausgenutzt, die sich gerne mit Berühmtheiten zeigen um ihre Wähler vergessen zu machen, daß sie nur von ihnen gewählt wurden. Wer gewählt wurde, wird bekannt. — Bekannt wird jedoch im Kapitalismus mit berühmt verwechselt. — Wer besonders berühmt erscheint, scheint für Fans irgendwann oberhalb der formalen Autorisierung zu stehen. Aber Fans sind keine Demokraten. Richter als Fans sind daher eine Katastrophe. Wir Linken stellen das Bewußtsein dagegen.

     

    Gewöhnliches

    Die gewöhnlichste Autorisierungsinversion ist die Benachteiligung per Gesetz. Ihr liegt der Wille der Herrschenden, die Einkommen zu verringern und ihre Strategie die Unterdrückten zu zerteilen und zu beherrschen zugrunde. Diese Autorisierugsinversion erscheint den meisten nicht als Autorisierungsinversion, weil ein Teil von ihnen die Diskriminierung anderer nicht (so sehr) empfindet und den Prozeß der Rechtsschaffung zusätzlich für einen demokratischen Akt hält. Die gewöhnlichste Autorisierungsinversion ist daher eine Mischung aus Autorisierungsinversion und ungeregeltem Verbrechen.
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Rechtschaffung durch Autorisierungsinversion ad-hoc stattfindet. Die Ausbeutung des neuen Rechts folgt auf dem Fuße.
     

    Diskriminierung sozial benachteiligter Minderheiten

    Die Diskriminierung (bereits) sozial benachteiligter Minderheiten ist ein sehr gewöhnliches und typisches Systemverbrechen. Es kann stattfinden, weil es relativ verbreitete Ressentiments gegen diese Minderheit(en) gibt. Ein Beispiel dafür ist die Diskriminierung von Flüchtlingen in Deutschland, die auf vielfältigste Weise diskriminiert werden. So bekamen Flüchtlinge viele Jahre lang zu ihrem Leben nur 80 % des Sozialhilfesatzes, obwohl dieser sich direkt am Existenzminimum bemißt. Abschiebungen bei Kriminalität stellen eine Rechtsinversion dar, Pauschale Ablehnungen von Asylanträgen bzw. die zu diesem Zwecke vorgenommenen Deklarationen von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ nehmen Asylbewerbern das Recht auf Einzelfallbehandlung und damit jegliches Recht. Die Zuteilung von Recht ist Charakter und Zweck (unterdrückerischer) Rechtssysteme.
    In der BRD gibt es seit 2004 die Hartz-Gesetze, welche Arbeitslose in besonderer Weise diskriminieren. Diese Diskriminierung lebt das sozialchauvinistische Ressentiment aus, indem es die Ärmsten – die Verlierer des Arbeitsmarktes diskriminiert und sie für ihr Unterliegen im Konkurrenzkampf beschuldigt. Durch die verdrehte Beantwortung der Schuldfrage können Löhne gesenkt und Arbeitsbedingungen verschärft werden, Überstunden unbezahlt bleiben, unzumutbare oder kriminelle Arbeiten angeboten werden.
    Ganz besonders interessant ist die Möglichkeit, daß heute Sachbearbeiter bei Arbeitslosen die Mittel zur Existenz kürzen können. Es ist durch diese kriminellen Gesetze erlaubt, die Sozialhilfe weit ins Existenzminimum hinein zu kürzen. Auf diese Weise will man sich einen tierischen Gehorsam sichern. Das bedeutet, daß das System so menschenverachtend geworden ist, daß nicht mehr Richter Strafen verhängen, sondern zu Faschisten mutierte Sachbearbeiter bei kleinen Vergehen Strafen verhängen, die die Existenz bedrohen und leicht Obdachlosigkeit verursachen können. Diese menschenverachtenden Sanktionen werden in der Praxis von Verwandten finanziell abgefangen. Die neuste Entwicklung ist die, daß man bei Jugendlichen Arbeitslosen sogar die Streichung von hundert Prozent des Sozialhifesatzes erlauben will. Die Höchststrafe liegt bei der Streichung von drei Monatseinkommen. (Die dieses Gesetz beschlossen haben, gehören schwer bestraft.) Neue Delikte

    • Diskriminierung von sozial benachteiligten Minderheiten (Evaristes Gesetzesprogramm – § 218 StGB) und
    • sozialchauvinistische Hetze

    sind zu schaffen.

     

    Krasse Autorisierungsinversion

    Ein besonders eklatantes Beispiel für eine die Hierarchie des Rechts verletzenden Autorisierungsinversion ist der kalte Verfassungsputsch per Gerichtsentscheid. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat bereits 1964, aber auch am 18. Juli 2007 (AZ: C-119/05) „festgestellt“ daß EU-Recht über nationalem Recht stehen würde und auch über den Verfassungen der Mitgliedsstaaten stehen würde. Für diese Entscheidung ist der EUGH gar nicht autorisiert. Trotzdem brauchen gerade die Gegner der Demokratie genau dieses Urteil. Sie brauchen Ein Gremium, das ihrer Gewalt unterliegt und vom Volke nicht mehr kontrolliert werden kann. Der kalte Verfassungsputsch per EUGH ist ein Beispiel für die prinzipielle Leistungsfähigkeit der Autorisierungsinversion.
    Warum ist es eine Autorisierungsinversion? – 1. Der EUGH ist nicht demokratisch legitimiert. Die gesamte EU ist nicht demokratisch legitimiert. Die Verfaßtheit der EU erstreckt sich nur auf Teile des Rechts und auch die Befugnisse des Europäischen Parlaments sind thematisch und befugnismäßig sehr eingeschränkt. Das Europäische Parlament ist beispielsweise nicht befugt, Gesetzesinitiativen zu starten. Diese dürfen jedoch von der Europäischen Kommission (quasi die Regierung Europas) eingebracht werden. Die EU ist also keineswegs demokratisch und auch keineswegs verfaßt. – 2. Der EUGH selbst ist nur für Streitigkeiten bezüglich der Verträge zuständig. Zusätzlich gibt es – 3. einen politischen Mißbrauch des EUGH. Z. B. wird der EUGH, der für Klagen gegen die EU-Kommision auf dem dritten Klageweg zuständig ist, auf diesem Wege demagogisch gegen Gesetzgebung und sogar Verfassungen von Mitgliedsstaaten in Stellung gebracht. – 4. Noch gefährlicher sind Vertragsverletzungsverfahren, die sich in nationales Recht einmischen. Dafür gibt es keine Legitimierug. Es könnte nun theoretisch sein, daß der EUGH kalt gegen die deutsche Mitbestimmung eingesetzt wird, die Unternehmern nicht paßt und mit dem Recht in anderen Ländern kollidiert. Durch Vergleich unterschiedlichen nationalen Rechts (z. B. des Streikrechts) könnte ein Unternehmen sich künftig auf genehmeres ausländisches Recht stützend gegen fast jedes nationale Recht vorgehen.
    Die krasse Autorisierungsinversion nimmt eine Zwischenstellung zwischen der gewöhnlichen und der monströsen Autorisierungsinversion ein. Sie ist direkt gegen die Demokratie gerichtet.

     

    3. Ungeregeltes Verbrechen

    Beispiele des Mißbrauchs ungeregelten – das heißt nicht existenten – Rechts gibt es viele. Beispielsweise ist es erlaubt, öffentliche Verkehrsmittel aufzukaufen nicht-profitable Linien einzustellen, Leute zu entlassen, Preise zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit des gekauften Systems drastisch zu verringern. Es ist sogar erlaubt Konkurrenzbetriebe aufzukaufen und herabzuwirtschaften, auszuschlachten und wieder zu verkaufen. In der BRD wurde die Deutsche Bahn mit dem Ziel privatisiert, den Güterverkehr auf der Schiene zugunsten von Spediteuren zum Erliegen zu bringen. Seit 2008 wurden über 90 % der traditionellen Transport-Geschäftsfelder vernichtet. Durch gezielten Personalabbau wurde der Güterverkehr beschädigt und so ineffizient, daß man schon mal behaupten konnte, man müßte die Güterverkehrssparte ganz einstellen.
    Solche Art von Manipulationen richten auch ohne Treibhauseffekt einen gewaltigen Schaden in der Gesellschaft an. Die Möglichkeit ihrer Straffreiheit beruht derzeit auf dem Eigentumsprivileg.
    Diese Art von Systemverbrechen ist teilweise nur mit einem höheren Bewußtsein erfaßbar.
    Die Verbreitung zerstörerischer Ideologien ist insbesondere für konservative noch schwerer als Verbrechen erfaßbar. Beispiele aus der Wirtschaft hierfür sind die Verbreitung von ÖPP-Ideologie, die Verbreitung von Konkurrenzdenken, Flexibilisierungsforderungen, die Behauptung Privatunternehmen würden wirtschaftlicher arbeiten, die sehr ideologische Behauptung, Investitionen würden Arbeitsplätze schaffen, die Verbreitung der bigotten Vorstellung von der „Wettbewerbsfähigkeit“ oder die, des Standortdenkens. Hier ging es nur um Ideologien. Es kann gezeigt werden, daß die Verbreitung dieser Ideologien immer im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben und anvisierten Profiten steht. Der Schaden, der durch die aus diesen Ideologien folgenden Handlungen entsteht, wird durch die Menschenverachtung des Konservatismus verdeckt. Einfache Systemverbrechen sind alltäglich. Ein Werk mit vielen tausend Beschäftigten kann aus rein strategischen Gründen (zu wenig Profit) geschlossen werden.
    Das Verstecken wichtiger Bestimmungen im Kleingedruckten von Verträgen ist Alltag.
    Das Betreiben von Spielhallen, das Herstellen von Zigaretten – all das hängt eigentlich vom öffentlichen Bewußtsein ab, welches im Wesentlichen ein Schnittbewußtsein aller politisch interessierten ist. Das Schnittbwußtsein ist (derzeit) klein.

     

    Gewöhnlichkeit des ungeregelten Systemverbrechens

    Das ungeregelte Verbrechen ist die Regel im Kapitalismus.

    • Man kann sich als Anwalt darauf spezialisieren, Betriebsräte zu kündigen, in den USA dürfen sogar Gewerkschaften geschäftsmäßig zerschlagen werden.
    • Sogenannte Personaldienstleister dürfen mit der Arbeitskraft dritter Handel treiben.
    • Ans Internet angebundene Firmen erheben personengebundene Daten, die dann nach Auswertung die Masse der Verbraucher ausbeutbarer machen.

    Der unsensible kapitalistische Mensch kommt nur einigen dieser Verbrechen ganz langsam auf die Spur. Er empfindet sie als nicht so schlimm. Ganz allmählich wird das Rauchen eingeschränkt. – Gewinne darf man damit immer noch erzielen, Waffen auch immer noch exportieren.
    Alle wissen – die private Pharmaforschung forscht nicht mehr an Antibiotika, aber noch immer gibt es kein Bewußtsein für die Verstaatlichung der Pharmaindustrie.
    Wir radikalen Linken wissen: Es ist eine Bewußtseinsfrage.
     

    Private Rohstoffausbeutung

    Ganz normal erscheint den Menschen im Kapitalismus die private Rohstoffausbeutung. Erst, wenn ein Rohstoff knapp wird, fällt aufgrund der allgemeinen Abhängigkeit der sehr private Zweck Profit zu erwirtschaften ins Auge. Konkret sind in vielen Regionen des Planten Trinkwasservorräte knapp und sollten daher generell öffentlich verwaltet werden. Leider gibt es mittlerweile auch andere Rohstoffe mit ähnlich lebenswichtiger Bedeutung, wie z. b. Phosphat. Das Phosphatwird aufgrund verschwenderischer Lebensweise knapp. Die privatwirtschaftliche Ausbeutung der natürlichen Phosphatvorkommen der Erde handelt vollkommen profitorientiert und unnachhaltig – es versucht, so viel Phosphat pro Zeiteinheit wie möglich zu fördern und zu verkaufen. Erst dadurch geht das Phosphat zur Neige und große Teile der Menschheit dem Hungertode entgegen. Eine Nachhaltige Wirtschaftsweise muß Förderung und Handel vom Profit entkoppeln, den lebenswichtigen Rohstoff rationieren, seine Anwendung rationalisieren und ökonomisieren. Nur politisch kann die Verschwendung beendet werden.
    Das Verbrechen der Verschwendung reiht sich in andere Verbrechen, wie Umwelt-Verseuchung, schlechte Zweckwidmung des Rohstoffs, Marketing zur Verbrauchsmaximierung, Förderung von War-Lords usw.

     

    4. Monströser Rechtsbruch

    Der monströse Rechtsbruch ist eigentlich ein uneigentliches Systemverbrechen. Es sollte theoretisch im System verfolgt werden können. Praktisch wird es das nicht, weshalb es auch stattfindet. Monströser Rechtsbruch bedeutet meist eine Fülle kapitalen Verbrechens, die der Erlangung oder Sicherung von Herrschaft oder der Eroberung von Gebieten oder der Verdrängung anderer dienen. Der monströse Rechtsbruch erfordert eine relativ rechtsextreme Öffentlichkeit oder eine quasi-faschistische Herrschaft.
    Jede Art blutiger Putsch ist ein monströser Rechtsbruch.

    Allgemein-faschistische Diktatur
    Wir erinnern uns an das erste Beispiel aus dem 1. Ast! Die Bedeutung der Ausschaltung einer kommunistischen Partei (In der Ukraine durch Illegalisierung) ist immer die, daß die Verfolgung von Minderheiten möglich wird, da die stärksten Verteidiger der Menschenrechte aus dem Wege geräumt sind. Es ist das Merkmal des Faschismus, daß er zunächst alle Linken ausschaltet, um dann seine Lieblingsfeinde verfolgen zu können. Wenn das geschehen ist, geht die Verfolgung denn auch gleich los. Die Faschisten kommen zur Herrschaft, weil die, die sie (ge)brauchen, wissen, daß sie die Linken aus dem Wege räumen. Den sonstigen Terror nimmt die eigentlich herrschende Klasse je nach Geschmack billigend bis entzückt hin.

    Türkei
    Monströse Rechtsbrüche sind Massenentrechtungen, innere Kriegshandlungen, Vertreibungen, Massenmorde.
    Monströs: In der Türkei finden 2015 und 2016 innere kriegerische Handlungen gegen die große Minderheit der Kurden statt. Gleichzeitig werden linke Parteien und Organisationen welche sich für Kurden einsetzen, massiv unter Druck gesetzt und politisch verfolgt. Die Presse- und Meinungsfreiheit wird noch weiter eingeschränkt. Eigentliche monströse Verbrechen sind die Zerstörung Städten (Dijarbakir und Nusajbin), sowie die die Enteignung der kurdisch geprägten Innenstädte und die türkisch-nationalistische Neugestaltung durch den faschistischen türkischen Staat im Rahmen einer völkisch-nationalistischen Unterdrückung. Weitere monströse Rechtsbrüche sind die Entfernung der linken Opposition aus dem Parlament (durch Kriminalisierung), die Erschießung linker Aktivisten und Ausweitung der Verfolgung von Linken, Journalisten, Friedensaktivisten, Menschenrechtlern, Intellektuellen als „Terroristen“.

    Israel
    Eine jahrzehntelang anhaltende ethnische Vertreibung niedriger Intensität (unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung) läßt sich in Israel beobachten. Monströs ist die konsequent und systematisch forciere vollständige Verdrängung durch die faschistische durch völkischen Nationalismus und religiöse Bigotterie geprägte Politik.

    USA: Rechtsbeugung bei als Terroristen Deklarierten
    Die USA behalten sich (wie übrigens auch der Staat Israel) das Recht zu extralegalen Tötungen vor. Diese Tötungen sind dabei relativ akzeptiert, woran man sieht, daß monströse Rechtsbrüche auch auf gesellschaftlichem Konsens beruhen können und das nach intensiver Hetze auch tun. Im konkreten Falle werden als Terroristen deklarierte Delinquenten systematisch (meist mit Drohnen) und nach Liste getötet, sobald ihr Aufenthaltsort bekannt wird. Der fünfte Verfassungszusatz der USA garantiert jedem „ein angemessenes Verfahren“. Der Generalbundesanwalt Eric Holder der die beste Bildung seines Landes durchaus genossen hat, sagt nun, daß dort nirgendwo stünde, daß es sich bei dem Verfahren um einen Gerichtsprozeß handeln müsse. Durch diese höchst-staatsanwaltliche Rechtsbeugung ist nun ein Verfahren legitimiert, in dem Delinquenten nach Liste von einer Militärkomission aufgrund von Geheimdienstinformationen ohne Wissen und Einspruchsmöglichkeit des Delinquenten der Prozeß gemacht wird, bei dem es um sein Leben geht. Stellt man sich auf den Standpunkt des Generalbundesanwaltes Holder, so wird immer noch das weithin anerkannte Recht auf Verteidigung verletzt.
    Viele jedoch sehen die systematischen Tötungsaktionen, die in der Praxis der Enttarnung und Aufenthaltsbestimmung auf dem Fuße folgen, als mafiös gearteten Herrschaftsterror.
    Ein ganz ähnlicher Fall von Rechtsbeugung ist die konstruierte Exterritorialität zum Zwecke der Folterung, der unbegrenzten Freiheitsberaubung und der Versagung elementarer Rechtsmittel.

    BRD
    Die BRD nimmt als Staat an vielen nicht-monströsen Rechtsbrüchen (erster Ast) teil. Sie hat jedoch auch an der Auslösung einiger Kriege ganz wesentlichen Anteil. Dazu gehört die Auslösung der Jugoslawien-Kriege durch die illegale Anerkennung des durch imperialistisch geförderte Separatisten gegründeten Kroatiens; Dazu gehört die Planung, Vorbereitung und Herbeihetzung des Kosovokrieges; Dazu gehört die politische und militärische Unterstützung des amerikanischen Überfalls auf den Irak und die militärische Beteiligung am Überfall auf Afghanistan, die politische Unterstützung der Überfälle auf Libyen, Syrien und die Ukraine durch finanzierte Contras und NATO-Militärs.

     

    5. Monströse Autorisierungsinversion

    Bildung eines Generalstabs

    Es gab seit der Kanzlerschaft Gerhard Schröders mehrere Versuche, den Parlamentsvorbehalt des Krieges zu umgehen oder gleich abzuschaffen. Die direkteste und plumpeste Variante ist die Bildung eines Generalstabes, der selbständig neben den von den Politiker geführten normalen Parlaments- und Regierungsgeschäften Krieg führt. Die Bildung eines Generalstabes ist in der BRD verhindert worden. Allerdings stimmen die Abgeordneten selbst ständig für neue Kriegsbeteiligungen. Dafür gibt es keine Mehrheiten im Volke.

    Versuchte Abschaffung der Demokratie durch sogenannten Investitionsschutz, durch private Schiedsgerichte und durch „Regulatorische Kooperation“

    Sogenannter Investitionsschutz in internationalen Abkommen hebelt die Souveränität von Staaten aus. Sie ist damit auch direkt gegen die Demokratie gerichtet. Die dafür benötigten privaten Schiedsgerichte sind verfassungswidrige Sondergerichte, welche durch Autorisierungsinversion über die Verfassung gestellt werden.
    Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ bedeutet, daß der nationale Parlamentarismus sich einem aus Privatleuten gebildeten Gremium beugen muß (eijedem Gesetz ein ausländisches Gremium konsultieren), was einem parlamentarischen Offenbarungseid gleich käme. Bemühungen eine solche „Regulatorische Kooperation“ zu installieren ist als Hochverrat und diese Gremien als kriminelle demokratiefeindliche Organisationen zu bewerten.

    WTO-Beitritt

    Natürlich ist bereits der WTO-Beitritt und auch der Versuch die EU-Verfassung ohne Referendum durchzudrücken jeweils eine bedeutende Autorisierungsinversion. Bei sogenannten Freihandelsabkommen geht es im weitesten Sinne um WTO-Konformität. Der WTO-Beitritt selbst ist eigentlich ein Verbrechen gegen die Demokratie.

     

    6. Monströses nicht geregeltes Verbrechen

    Die Zerstörung von Märkten und Subsistenzwirtschaften durch strategische Nahrungsmittelpreise beruht auf dem Nicht-Vorhandensein an Menschen orientierten internationalen Rechts. Das sich derzeit entwickelnde neoliberale WTO-Konformitäts-Recht ist ein menschenfeindliches Recht, das Souveränität und Demokratie ganzer Staaten bedroht. Es wurde im Interesse von transnationalen Konzernen (TNKs) geschaffen. Zwar gibt es einen Markenschutz, aber Gesetze, die Völker vor Spekulation und vor Preisintrigen schützen, Kultur, Bildung und Gesundheit vor den Einflüssen des internationalen Marktes schützen, tropische Regenwälder vor Abholzung schützen, gibt es hingegen nicht, bzw. werden sogar durch das rechtsgerichtete WTO-konforme Recht abgebaut (monströse Autorisierungsinversion (5.)).
    Der Export von Trinkwasser aus Trinkwassermangelgebieten, der Raub von Sand aus vom Untergang bedrohten Inselgebieten, sind Verbrechen, die oft noch nicht einmal auf nationaler Ebene als Delikte implementiert sind.
    Auch die Zerstörung der Lagerstätten fluider Rohstoffe durch Fracking, der massenhafte Aufschluß von Lagerstätten fester Energieträger sind heute eigentlich monströse Verbrechen, die das Weltklima und die Fortexistenz des Artenreichtums der Biosphäre bedrohen.
    Besondere Beachtung sollte man daher der Zerstörung der Biosphäre widmen. Wenn sie Zerstört ist, ist es zu spät. Das Massenaussterben hat bereits begonnen. Dieses Massenaussterben wird auch die Menschheit bedrohen. Es wird der Tag kommen, da nach Vergeltung gerufen wird. Es ist daher notwendig die gröbsten Regeln frühzeitig festzulegen. Auf diese Weise könnten die schlimmsten Verbrechen in der Zukunft vermieden werden. Es müssen also klimarelevante Delikte definiert werden. Solche Delikte erscheinen aus Systemsicht (also für viele kapitalistisch erzogene Menschen) nur aus der Kenntnis der Folgen verständlich. Sie setzen neue Rechtsgüter fest.
    Klimarelevante Delikte wären

    • Sandraub,
    • Zerstörung der Landmasse von Inseln,
    • Privatisierung von Verkehrsmitteln, insbesondere von schienengebundenen Verkehrsmitteln,
    • Handel mit Mineralöl,
    • Krieg um Öl,
    • Kriegspropaganda,
    • Handel mit Tropenholz,
    • Zerstörung von Böden (Verringerung der Anbaufläche),
    • unökologische Brandrodung,
    • unökologische Plantagen,
    • wasserverschwendende Anbaumethoden,
    • Initiierung von Wettrüsten,
    • Förderung privater Rüstungsbetriebe,
    • Sabotage nachhaltiger Energieerzeugung
    • Produktion von Verbrennungsmotoren,
    • Aufschluß (Sauerstoffzugang) von Kohlelagerstätten,
    • Fracking,
    • Zerstörung von Biotopen.

    Diese und andere Delikte sind zeitnah zu entwickeln. Wir dürfen nicht warten, bis das Massensterben (der Menschen) beginnt. Um die neuen Rechtsgüter zu entwickeln, ist es notwendig, sich darüber zu verständigen, was man alles will. Z. B. muß man Flächennutzungsschlüssel festlegen. Es muß also festgelegt werden, wie viel „ungenutzte“ Fläche übrigbleiben soll und das Überleben der Biosphäre auf dieser Fläche muß überwacht werden. Die marktwirtschaftliche Lösung der handelbaren CO2-Emmisionsrechte muß mindestens durch länder-, regions-, unternehmensbezogene Limits ergänzt und der Handel mit Emmissionsrechten verboten werden.
    Natürlich muß man hier eigentlich über den Kapitalismus sprechen. Wenn es Palmfettplantagen gibt, die nicht der Kohlenwasserstoffdeposition in der Erdkruste dienen, wenn eine Autokultur existiert, weil vom Autofahren ganze Wirtschaftszweige abhängen oder wenn von der Öffentlichkeit Kriege akzeptiert oder zumindest hingenommen werden.
    Betrachten wir die Landwirtschaft Arizonas, finden wir dort unter anderem Baumwollproduktion mitten in der Wüste. Dort herrscht große Wasserknappheit. Baumwollanbau benötigt extrem viel Wasser. Das Wasser muß dort entsalzt werden. Für die Energie zur Entsalzung werden fossile Brennstoffe verbraucht. Diese Reihe von Dummheiten führt dazu, daß die USA viel Öl brauchen, das sie es besonders billig zum Verkauf anbieten. Damit das geht, müssen Kriege geführt und öl-reiche Länder erobert und kolonialisiert werden. Die Kriminalität fängt jedoch bei den kleinen Details an. Schon der Anbau von Baumwolle in der Wüste ist menschenverachtend, weil er unsinnig ist. Die US-Amerikaner haben auch noch nicht begriffen, daß dieses Verhalten auch innerhalb ihres Landes unsolidarisch ist. Sie müßten versuchen, Wasser zu speichern, aufzuarbeiten, es mehrfach zu nutzen. Stattdessen verschwenden sie ihre raren Ressourcen und wenn die nicht reichen, rauben sie die anderer. Es ist an der Zeit dieses Verhalten kriminell zu nennen und auch den Amerikanern den Kapitalismus zu erklären auf daß sie sich von ihm emanzipieren mögen.
     

    Neoliberalismus

    Das Problem des Neoliberalismus besteht darin, daß man obgleich es keine Demokratie auf internationaler Ebene gibt (weswegen Menschenrechte dort nicht einklagbar sind), trotzdem Gesetze erläßt, die Unternehmensrechte gegen über Staaten einklagbar machen. Hier haben Unternehmen ein ungleich größeres Recht, als Menschen. Unternehmen brauchen aber keine Rechte! Wenn sie trotzdem Rechte besitzen, verringern sich nach »Warum das Recht ein Instrument ist — Was ist eine Rechtsinversion?«/Recht und Schuld und »Was ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit? – Warum Recht (fast) immer ungerecht ist« automatisch Menschen- und Bürgerrechte. Das wird auch in »Die Hierarchie des Rechts« (Level +3) klargestellt.

     

     

    Alternative Einteilung in graphischer Darstellung

    Die Einteilung der Systemverbrechen wird übersichtlicher, wenn man die Bedingtheit durch das vom Gesellschaftssystem abhängige Rechtssystem betrachtet. Dann gibt es eigentliche und uneigentliche Verbrechen. Der Bruch des Rechts ist zwar für ein Ausbeutungssystem auch typisch, jedoch kein eigentliches (vorgesehenes) Systemverbrechen. Trotzdem kommt es aufgrund der allgemeinen Menschenverachtung vor. (Skizze 6) Die Monospace-Zeichen-Skizze zeigt die Einteilung nach „Eigentlichkeit“ von links nach rechts.

    
    
    →→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→ Eigentlichkeit →→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→→
                         
                            Systemverbrechen 
                             _/       |        \_
                          __/         |          \__
                       __/            |             \__
                    __/               |                \__
                  /                   |                   \
      Uneigentliche             Autorisierungs-           Eigentliche 
     Systemverbrechen            inversionen            Systemverbrechen 
        /         \             /          \         (ungeregeltes Verbrechen)
       /           \           /            \             /           \
       \ 1. Ast     \          \ 2. Ast      \           /             \
     Adminstrativer  |         gewöhnliche    \         /      3. Ast  /       
      Rechtsbruch    /        Autorisierungs-  |        |   gewöhnliches 
                    /           inversion    _/          \     nicht 
                   /                       _/             \  geregeltes 
         4. Ast   /               5. Ast  /                \ Verbrechen
        monströser               monströse                  \
      Adminstrativer           Autorisierungs-               \ 6. Ast 
        Rechtsbruch              inversion                    monströses  
                                                           nicht geregeltes 
                                                              Verbrechen
    
    

    Skizze 6: Die Einteilung nach Eigentlichkeit ergibt drei Hauptäste. Die Autorisierungsinversionen liegen als legalisierende Legitimisierungsversuche dazwischen. Blau: Links zu den Beispielen

    Nach Eigentlichkeit eingeteilt erhalten wir drei Hauptäste, wobei die im System ungeregelten Verbrechen als eigentliche Systemverbrechen betrachtet werden müssen, denn für sie wurde das Rechtssystem geschaffen. Die eigentlichen Systemverbrechen dienen der Wahrnehmung einiger wichtiger Systemprivilegien. (Wir erinnern uns an »Warum das Recht ein Instrument ist — Was ist eine Rechtsinversion?« – Recht bedeutet Privileg. Dafür wurden die Rechtssysteme geschaffen. – Und wo der eine das Recht hat, hat der andere die Schuld(igkeit). – Wo der eine das Privileg hat, muß der andere dafür zahlen oder arbeiten.) Das Gegenteil der eigentlichen Systemverbrechen sind die uneigentlichen. Sie kommen durch adminstrative oder herrschaftliche Rechtsbrüche zustande, welche aufgrund von Klassenvorbehalten, Ressentiments oder Gewohnheit als solche toleriert werden. Dazwischen liegen die Autorisierungsinversionen, welche einen Bruch höherer Prinzipien dadurch verschleiern sollen, daß man ihnen (einen niederen) formalen Charakter verleiht bzw. den Bruch selbst durch formale Fehler als höheres Prinzip tarnt. Abgegrenzt wurden im Schema die jeweils monströsen Verbrechen, welche in einem unterdrückerischen Ausbeutungssystem nicht ausbleiben. Sie zu verfolgen ist für uns politisches Ziel. Weniger monströsen Verbrechen kann man mit Wahrheitskommissionen beikommen. Die uneigentlichen Verbrechen sollten möglichst innerhalb des Systems verfolgt werden (also jetzt gleich).
    Das allerdings bedeutet, daß Rudolf Scharping wegen § 80 a angeklagt werden muß. Ich glaube nicht, daß die Zeit dafür reif ist. Wenn man damit anfängt, wird klar, daß die ganze NATO verboten werden muß.

     

     

    Fazit

    Es gibt Sechs Fall-Äste der Systemverbrechen

    1. Administrativer oder herrschaftlicher Rechtsbruch (uneigentliches Systemverbrechen)
    2. Autorisierungsinversion
    3. Nicht geregelte – im System nicht strafbare Verbrechen
    4. Monströser administrativer oder herrschaftlicher Rechtsbruch
    5. Monströse durch Autorisierungsinversion begangene Verbrechen – kriminell geschaffenes Recht
    6. Monströse (nicht geregelte) Verbrechen

    Bezüglich der Ahndung von Verbrechen ist es oft gerade die Monstrosität eines Verbrechens, die es selbst verschleiert. Bertold Brecht sagte: „Unsichtbar wird die Dummheit, wenn sie genügend große Ausmaße annimmt.“ Man kanndaher davon ausgehen, daß die monströsesten Systemverbrechen am meisten durch Tabus und Stigmata geschützt sind.
    Verbrechen des ersten Astes können theoretisch innerhalb des unterdrückerischen Rechtssystems und die des Dritten wahrscheinlich niemals geahndet werden. Der zweite und der fünfte Ast können benutzt werden, um formale Fehlerhaftigkeit des Systems zu zeigen. Alle ungeregelten Verbrechen erscheinen nur von Außerhalb des Systems verbrecherisch. Daher können der dritte, sechste und möglicherweise auch der fünfte Ast nur aus der Sicht eines höheren moralischen Standpunktes, geahndet werden. Ein solcher Standpunkt kann nur ein weit Linkerer sein, der sich nicht der speziellen Ausbeutungskultur der Gesellschaftsordnung mit dem zu überwindenden Rechtssystem beugt, sondern auf dem Standpunkt der Verantwortung für alle Menschen steht, um Ausbeutung und Unterdrückung zu überwinden Verbrechen des vierten Astes können im Zuge der Schaffung eines revolutionären Bewußtseins also in einer Übergangszeit geahndet werden.
    Zusammenfassend sollten also die

    • Verbrechen des ersten, zweiten und fünften Astes nach Möglichkeit schon im Verbrechersystem verfolgt werden und
    • Verbrechen des vierten Astes (Machtfrage) in der Übergangszeit,
    • Verbrechen des fünften und sechsten Astes auf jeden Fall und
    • geregelten Verbrechen des sechsten und wenn möglich des dritten Astes außerhalb des Verbrechersystems geahndet werden.

    Es bleibt zu hoffen, daß wenigstens die besonders monströsen Verbrechen des fünften und sechsten und vielleicht auch die des zweiten Astes eines Tages geahndet werden können.

    Es bleibt also als erstes zu tun, das Bewußtsein für administrative Rechtsbrüche zu steigern. Illegale Kriegbeteiligungen und illegale Vorbereitung von Kriegen sind gute Kandidaten. Leider muß auch die Nachrichtengläubigkeit der Deutschen verringert werden. Ressentiments müssen direkter bekämpft werden. Forderungen nach Einschränkung der Demokratie müssen als strafwürdig anerkannt und verboten werden.
    Die relative Akzeptanz von Kriegen ist ein Symptom für die durch Sozialabbau zunehmend brutalisierte und zivilisatorisch zerrüttete Gesellschaft.

    Die Einteilung in sechs Äste kann etwas übersichtlicher gestaltet werden, wenn sie nach Eigentlichkeit der Systemverbrechen eingeteilt werden. Die uneigentliche Verbrechen sind dann die von oben begangenen Rechtsbrüche, welche innerhalb des Systems aus Gründen des gesellschaftlichen Überbaus akzeptabel erscheinen, die eigentlichen Systemverbrechen sind ungeregelte Verbrechen, die den Profiteuren des Systems neben den geregelten Privilegien noch die Gesetzeslücke lassen, und dazwischen finden wir die Autorisierungsinversionen, die Diskriminierungen von Menschen, Minderheiten, Organisationen, ganzen Staaten erlauben oder von Privilegierten ausbeutbare Rechtsinversionen schaffen.
    Ob die Einteilungen den Juristen der Zukunft helfen, bleibt abzuwarten. Entscheidend ist hier die Abtrennung der besonders monströsen Verbrechen, welche letztlich nur durch Formulierung einzelner Delikte und Deliktarten von den weniger wichtigen diskriminiert werden können. Die besonders monströsen Verbrechen müssen auch verfolgt werden, wenn sie im Ausbeutersystem nicht verfolgt werden konnten.
     

    Einbettung des Systemverbrechens als gesellschaftliche Erscheinung

    Es zeigt sich bei näherer Betrachtung, daß alle Systemverbrechen ein gewisses kriminelles Umfeld benötigen, das eben durch die ökonomischen Verhältnisse selbst geschaffen wird. Tatsächlich sind Systemverbrechen eingebettet in eine Umgebung, die auch ideologisch oder parteiisch bedingte Pflichtschwächen in großem Umfange und teils unbewußt toleriert. Eine Steigerung des Bewußtseins würde auch die Sicht auf die kapitalistische Marktwirtschaft verändern, die derzeit demagogisch als „soziale Marktwirtschaft“ bezeichnet wird.

    [Evariste]

    Version 1.1 06.09.2016
    Version 1.2 13.09.2016

Von Evariste

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