Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)