Di. Mrz 19th, 2024

Wörter: 1957; Linkslevel: +1 Echte Sozialdemokraten
Mit der Kritik der Nord-Süd-Politik sind Agrar- und Gentech-Firmen in die Kritik geraten, mit dem Auf- und Ausbau der europäischen Union sind Software- Pharmaunternehmen, die die Gesetzgebung beeinflussen in die Kritik geraten, mit den Kriegen der NATO sind Rüstungs- und Mineralölfirmen in die Kritik geraten. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die ganz still riesige Vermögen anhäufen. Das sind die Versicherungen. Neben Banken gehören Versicherungen zu den reichsten Unternehmen. Diese Versicherungen sind im Kapitalismus alle privat.

Für Marxisten ist wieder klar: Schlimm an privaten Versicherungen ist perverse Verknüpfung von Solidarsystem und Partikularinteresse. Was das im Kapitalismus konkret bedeutet ist hier erläutert.

 

Solidarität?

Wenn viele Menschen sich zu einem Solidarsystem zusammenschließen, bedeutet das, das ein konkreter Schadensfall, der vielen Menschen zusammen mit höherer Wahrscheinlichkeit eintritt, desto leichter bezahlt werden kann, denn:

Risiko = Wahrscheinlichkeit · Gefährlichkeit

Aufgrund des Gesetzes der großen Zahl kann so auf leichte Weise ein Gesamtrisiko unter vielen aufgeteilt werden.
Der ursprüngliche Gedanke der Versicherung ist ein solidarischer.

 

Gewinninteresse!

Leider ist es im Kapitalismus jedoch legal, Versicherungen mit Gewinninteresse zu gründen.
Dadurch kommt es zu einem Interessenkonflikt zwischen dem Versicherer und dem Versicherten (Gezeigt wurde das bereits am Beispiel von Krankenkassen1.). Und das kommt so:
Zunächst bemerkt ein Versicherer daß einige Gruppen von Versicherten, die er an bestimmten Merkmalen (z. B. dem Geschlecht) unterscheiden kann, ein unterschiedliches Risiko für einen Schaden besitzen. Er geht der Sache nach und findet heraus, daß die betreffende Gruppe entweder eine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit2 oder eine erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis besitzt. Darauf kann der Versicherer mit zweierlei Maßnahmen reagieren. Im Falle einer Schadensversicherung wird er versuchen, das erhöhte Risiko in die Verträge einfließen zu lassen und die kapitalistische Rechtsordnung erlaubt ihm das. Im Falle einer Krankenversicherung wird er versuchen, die „schlechten“ Patienten an eine andere Krankenkasse loszuwerden und die kapitalistische Rechtsordnung erlaubt ihm auch das. Beide Maßnahmen sind profitorientiert und verletzt natürlicher Weise das Solidarprinzip.
Mit der Formel
Risiko = Wahrscheinlichkeit * Gefährlichkeit
läßt sich daher auch viel Geld verdienen.
Aufgrund der zunehmenden Verkommenheit der deutschen Politik versuchen mittlerweile auch Krankenkassen Daten über evtl.le Risiken ihrer Patienten zu erheben, obgleich das illegal ist.
Der Versicherer wird hier für unscharfes3 Denken belohnt. Die sinnlose Konkurrenz zwischen verschiedenen Krankenkassen verschärft die Situation zusätzlich.

 

Versicherte sind Kunden

Ist Gewinninteresse vorhanden, muß der Versicherer aus der Versicherungsmasse Profit abzweigen. Das kann im Einzelfall extreme Formen annehmen.
 

Rentenversicherung

(Zerstörung der Rentenformel: Um die Jahrtausendwende herum war die politische Landschaft der BRD bereits so verdorben, daß es es zu einem Gesetz kam, die bisher staatliche und durch Generationenvertrag gesicherte Rente teilweise durch private Versicherungen zu ersetzen. Riester lohnt nicht: Um die Situation auszunutzen, erdachten sich Kriminelle, eine private Zusatzrente, zu der der Staat etwas dazu zahlen sollte. Der Trick daran war jedoch, daß diese „Riesterrente“ trotz staatlicher Zuzahlungen für den Versicherten überhaupt nichts einbringt und in vielen Fällen sogar mehr eingezahlt wird, als der Versicherte dabei herausbekommt. Dieses Beispiel zeigt den enormen Einfluß der mächtigen Versicherer auf die Gesetzgebung. Korrupte Politiker haben diese Rente mit einer Reichstagsmehrheit beschlossen.)

Wenn man sich heute versichern will, findet man in der Regel keine öffentliche Versicherung – es sei denn eine Krankenversicherung. (Jedoch auch hier arbeiten kriminelle Politiker an der Abschaffung.)
Man muß sich beispielsweise für das Autofahren kasko-versichern. Eine nicht-profitorientiert Versicherung findet man jedoch nicht. Damit wird man gezwungen, mit privaten Versicherern Verträge abzuschließen. (Verletzung der Vertragsfreiheit)
Wenn man nun als Kunde einem Versicherer begegnet, tritt man keinem Solidarsystem bei, sondern ist Kunde in einem System, das dem Profit dient. Man ist als Kunde Ausgebeuteter, wie Ressource. Man muß auf der Hut sein. Keineswegs kann ein Versicherter sich zurücklehnen. Die Versicherung besitzt wissenschaftlich zusammengetragene Daten über die Risiken die Sorten von Kunden eigen ist. Der Kunde besitzt keine vergleichbaren Daten über die Versicherungen. Der Kunde kann jedoch nur zu einer anderen privaten Versicherung ausweichen.
Der Versicherte tritt dem System nicht als Bedürftiger bei, sondern dem Versicherer als quasi-abhängiges Geschäftssubjekt entgegen. Als solches ist er hoffnungslos unterlegen.
Gesetze, die Menschen zwingen, Versicherungen abzuschließen zeigen die Praxis eines Klassenrechts, das mittlerweile nicht mehr nur auf der Ebene der Arbeit ausbeutet.

 

Praxis

Schadensfall

Im Schadensfalle werden etwa 94 % aller kleinen Fälle ohne größere Problem abgewickelt. Handelt es sich jedoch um größere Fälle, machen Versicherungen Schwierigkeiten. Das resultiert aus einem Lernprozeß. Wendet man die versicherungstechnisch logische Regel, teure Fälle besser anzusehen und strenger zu untersuchen an, dann lernt der Versicherer aus der Praxis, daß es sich auch lohnt, einige Regulierungen zu verschleppen. Stellte er nun die Regel auf, generell ab einer bestimmten Schadenshöhe zu verschleppen, lernt er aus dieser Praxis wiederum, daß es sich lohnt einige besonders Betroffene zu zermürben. Am Ende steht ein Strategie, die Abspeisung, Vertragsfallen und Drohung mit Zermürbung beinhaltet. In 90 % aller teuren Verfahren werden zunächst lächerliche Beträge angeboten. Wer hier keinen Widerstand leistet, ist betrogen.

 

Tricks bis zum Abwinken

Der private Versicherer findet auch schnell heraus, daß sich die Gewinne steigern lassen, wenn er aufgrund einer vom Versicherten unterschätzten Klausel in einem Schadensfalle gar nicht bezahlen muß. Da die Versicherung privat ist, ist sie an der Formulierung massenhafter Ausnahmefälle stark interessiert. Außerdem liegt es in ihrem Interesse, daß der Versicherte sich bei Vertragsabschluß nicht vollständig im klaren über die Dimension der Ausnahmeregelungen befindet. Daher kommt es, daß Versicherer, die weltweit in der Regel riesige Unternehmen und Konzerne sind, frühzeitig Einfluß auf die kapitalistische Gesetzgebung genommen haben, welche das Tricksen auf allen Ebenen erlaubt. Dazu gehören Kundenausschluß (Selektion) und Kundendiskriminierung (gerade bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen), Schadensausschluß und Diskriminierung, sowie vielfältige Tricks um die Zahlung im Schadensfalle zu verweigern.
 

Fiese Tricks

Klauseln, die den Versicherungsschutz für schwer durchschaubare Spezialfälle ausschließen, oder das Unterstellen schuldhaften Verhaltens sind nur einige der Tricks, die zur mathematischen Überlegenheit der Institute über den Kunden hinzukommen. Gefährlich für den „Kunden“, der kein Experte ist, sind alle Arten von Vertragsänderungen. – Z. B. auch die neuen Unisextarife. Diese sind scheinbar gerecht, weil sie eine Diskriminierung beseitigen. Da die laufenden Verträge aber ein gewisses Alter haben, können die Versicherungen das Geschäftsbereichsprofil jedoch mit den neuen Vertragsabschlüssen an so vielen Parametern korrigieren, daß sie das Geld, das ihnen durch die eine nun fehlende Diskriminierung verloren geht, locker wieder hereinholen. Z. B. schickt die Versicherung den Leuten gern scheinbar unmotiviert Fragebögen. (Vertragsumstellungen kommen da sehr gelegen.) Füllen Sie diese Fragebögen niemals aus, denn die Versicherung erhält so Informationen, die Sie gegen Sie verwendet. Wenn Sie noch keinen Vertrag haben, können Sie es sich natürlich nicht aussuchen – nur die Versicherung.
Gemein wird es im Versicherungsfall, wenn die zur Zahlung verpflichtete Versicherung des Unfallgegners ihnen einen Fragebogen schickt. Diesen sollte man nicht ohne Experten ausfüllen, den wenn nur ein kleiner Fehler darin ist, erlischt die formale Pflicht zu zahlen. Man müßte dann mühsam in einem Prozeß feststellen lassen, daß der Fehler nicht schuldhaft war. Da Versicherungen mit allen Methoden ihre Kosten drücken wollen – nein müssen, zahlen sie mittlerweile sehr unzuverlässig. Jahrelang gezahlte Beiträge können sich als völlige Fehlinvestition erweisen, da entweder für den speziellen Fall gar kein Versicherungsschutz bestand, obwohl der „Kunde“ das glaubte oder Die Versicherung formale Verfahren findet, die Zahlung abzulehnen.
 

Gute Kunden, schlechte Kunden

Kunden haben unterschiedliche Risiken. Da es Konkurrenz zwischen den Versicherern gibt, sind sie besonders bestrebt, lukrative Kunden anzusammeln und Risiken den anderen Versicherern zu überlassen. Der Einfluß von Versicherern auf die Gesetzgebung ist so stark, daß es ihnen erlaubt ist, ihre Kunden nach Risiken abzuscannen, die den Profit in Gefahr bringen. Dadurch können viele Sorten von „Kunden“ von günstigen Leistungen ausgeschlossen werden. Privatinteressen führen zur Diskriminierung mithilfe eines privatisierten „Solidarsystems“.
 

Antisolidarisch

Das System erweist sich in Wirklichkeit durch Gewinninteresse und Konkurrenz als unsolidarisch. Versicherte versuchen selbst eine möglichst günstige Versicherung abzuschließen, was sie im Falle der Auswahl eines Versicherers auf Kosten anderer Versicherter tun. Der damit verbundene Verstoß gegen den Solidargedanken wird von vielen ausgeblendet. Den Kapitalisten nützt diese subtile Korruption. Dabei hilft die Tatsache, daß die Versicherten in einer Marktwirtschaft aufgewachsen sind. (Siehe hierzu »Was ist schlimm an Wettbewerb?«) Auch der Versicherte wird durch die privaten Versicherer zum Konkurrenten.
 

Die Versicherung mißtraut den Kunden.

Da nicht nur Versicherer betrügen, sondern auch einige kriminelle Kunden, mißtraut der Versicherer allen Kunden. Dadurch befindet sich der Versicherte im Schadensfalle automatisch in einer Rechtfertigungssituation.
Wer im Kapitalismus aufgewachsen ist, kennt es nicht anders. Es geht jedoch besser!
Der zu versichernde Kunde ist im Kapitalismus eine Ressource, deren Ausbeutung man um die Wette betreibt. Jeder Versuch, die Mündigkeit dieser Ressource zuzulassen, würde auf der Ebene der Versicherer als Brunnenvergiftung angesehen.

 

Hohe Risiken werden nicht versichert

Tritt eine bestimmte Schadensart besonders häufig auf oder ist der zu erwartende Schaden extrem hoch, wird die Versicherung sehr teuer. Das führt dazu, daß extreme Risikoereignisse nicht mehr zu versichern sind, da sich deren Versicherung zunächst für den Versicherer und dann auch für den Versicherten kaum noch lohnt. An dieser Stelle kommt die Gewinnspanne der Versicherung ins Spiel, die die Grenze noch versicherbarer Risikoereignisse drastisch nach unten drückt. Ein Beispiel dafür sind Ernteausfälle durch Dürre. Solche Ereignisse sind in Deutschland praktisch nicht versichert. Aus diesem Grunde springt die öffentliche Hand ein und entschädigt Bauern, Genossenschaften und Agrarkonzerne ein wenig für ihre Verluste. Das bedeutet aber, daß öffentliche Entschädigungen stattfinden, auch ohne daß eingezahlt wurde. – Das bedeutet, daß Privatversicherungen sich die Rosinen herauspicken und nur in den Riskobereichen versichern, in denen besonders leicht Gewinn zu machen ist. Sie beuten damit die öffentliche Hand aus. Privatversicherungen dienen dem Profit und gehören verboten. Bei einer öffentlichen Versicherung deren Regeln Resultat demokratischer Prozesse wären, wären alle besser aufgehoben. Eine öffentliche Versicherung würde nicht profitorientiert arbeiten und könnte auch extreme Risikoereignisse viel besser versichern.

 

Vergesellschaftung und Versicherung

Eine öffentliche Versicherung könnte den Spuk beenden.

Gegen öffentliche (nicht-profitorientierte) Versicherungen wird im Kapitalismus absurder – aber verständlicher – Weise sofort gehetzt. Eine öffentliche – nicht profitorientierte Versicherung würde die Preise verderben. Der Versicherungsmarkt bzw. die Kunden könnten nicht mehr ausgebeutet werden. Im Bereich der Krankenkassen werden öffentliche Kassen daher von Seiten der konservativen Politik entschieden bekämpft. (Kapitalisten bekämpfen öffentliche Unternehmen daher in allen Branchen.) Demagogisch wird mehr – statt weniger – Wettbewerb gefordert. Die neueste in den Mainstreammedien geheim gehaltene Entwicklung ist, daß man Krankenkassen dem Kartellrecht unterworfen hat. Dadurch wird die verbrecherische und menschenverachtende Konkurrenz der Krankenkassen festgeschrieben. Ein derart kriminelles Ansinnen kann nur durch Profitinteresse, Lobbyismus und kriminelle Abgeordnete (Reform des Gesetzes gegen „Wettbewerbsbeschränkungen“ vom 18.10.2012) und zustande kommen.
Solidarsysteme dürfen nicht dem Kartellrecht unterstellt werden!

Mit nur einer einzigen öffentlichen Versicherung am Markt würde der Versicherte seine Unmündigkeit und eine Abhängigkeit von dem verbrecherischen System verlieren und frei sein.
 

Vergesellschaftung

In einem vergesellschafteten oder wenigstens öffentlichen und nicht profitorientierten Versicherungssystem fehlt der Antrieb, die Versicherten zu betrügen. In einem echten Solidarsystem wird kein Geld für fremde Zwecke abgezweigt. In einem echten Solidarsystem herrscht Kulanz. In der DDR gab es eine Versicherung für alle und praktisch niemals gab es Probleme. Renten-, Krankenversicherung und Kasko waren Pflicht.
Wenn eine Versicherung öffentlich und demokratisch kontrolliert wird und keine Konkurrenz zwischen Versicherern herrscht, gibt es transparente Regeln, Rechtssicherheit und Solidarität.

 

Fazit

Profitinteresse und Solidarität bilden einen Widerspruch. Dieser Widerspruch kann nicht aufgelöst werden.
Konkurrenzkampf und Solidarität bilden einen Widerspruch.
Solidarsysteme müssen öffentlich errichtet, verwaltet und demokratisch kontrolliert werden!
Private Versicherungen gehören verboten, ihr Besitz als gewerbsmäßiger Betrug verurteilt, ihre Gründung unter Strafe gestellt!
Selektionismus innerhalb von Solidarsystemen gehört unter Strafe gestellt!
Das Wort „Wettbewerbsbeschränkung“ gehört geächtet, Gesetze über „Wettbewerbsbeschränkungen“ kassiert.

[Evariste]
 
Zuletzt bearbeitet am 28.11.2013

2 Was ist Wahrscheinlichkeit? Für einen unscharfen Denker ist die Wahrscheinlichkeit das, was das Wort hergibt, der Grad des subjektiven Anscheins wahr zu sein. Für einen Wissenschaftler ist die Wahrscheinlichkeit jedoch ein Meßwert oder ein Resultat aus Meßwerten.
Definition: Die Wahrscheinlichkeit ist der Grenzwert der relativen Häufigkeit für eine hinreichend große Zahl von Messungen.

 

Von Evariste

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