Do. Mrz 28th, 2024

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Inhalt

Die Hierarchie des Rechts


Nebendiskussion
Das Verhältnis von Menschenrecht und Völkerrecht

Ende der Nebendiskussion

Auswirkungen der Hierarchie und Praxis

Fazit

 

 

 

Die Hierarchie des Rechts

Das Recht ist Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklung. Unabhängig davon, daß ausgerechnet diejenigen Staaten, die die Welt kolonialisiert und neokolonialisiert haben, Rechtsprinzipen durchgesetzt haben, ist dieses heute bekannte Recht auch das Resultat der Überwindung des Mittelalters – seiner Irrationalität, das Resultat des entstandenen Humanismus und das Resultat von Klassenkämpfen. Das im Kapitalismus geltende Recht ist keineswegs der Endpunkt der Geschichte. Es ist durch Fortschritte und Rückschritte gezeichnet. Dieses Recht enthält die (erkämpfte der auch nur demagogisch gewährte) Verallgemeinerung von Privilegien (die dadurch aufhören, Privilegien zu sein) und es enthält Rückschritte, die den vom Kampf ermüdeten Unterdrückten wieder aufgezwungenen echten Privilegien (die nur für wenige da sind).
Trotz alledem hat das Recht einige Prinzipien gefunden, die man innerhalb des kapitalistischen Systems (Das wird hier nicht erläutert.) als neutralen Fortschritt auffassen kann.
Dazu gehören Rechte das Recht selbst betreffend. So gibt es Rechtsmittel. Diese beruhen u. a. auf der Akzeptanz eines jeden Menschen als Rechtsindividuum.
Es gibt eine demokratische Entwicklung, die dazu geführt hat, daß diese durch Menschsein definierten Rechtsindividuen das Recht haben, diejenigen zu wählen, die die Gesetze machen, welche dann den größten Teil des Rechts bilden. Diese und andere demokratische Errungenschaften bedeuten noch nicht, daß das Volk (wirklich) herrscht. Sie bedeuten jedoch die Anerkennung von fundamentalen Rechten. Die Verfügbarkeit fundamentaler demokratischer und rechtlicher Mittel nennen wir Bürgerrecht. Vor dem Bürgerrecht mußte jedoch auch der Mensch als solcher anerkannt und wenigstens zum Teil dem Elend entrissen werden, das ihm durch Ausbeutung und Unterdrückung aufgezwungen wird. Dieses durch gesellschaftliche Verhältnisse aufgezwungene Elend konnte nur durch die Anerkennung von fundamentalen Bedürfnissen und der (rechtlichen) Wertschätzung des Einzelnen in Angriff genommen werden. Das Resultat war die Formulierung der Menschenrechte. Die Menschenrechte können nur entstehen und eingehalten werden, wenn der Gedanke der Gleichheit der Individuen erkannt bzw. akzeptiert wird. Bis heute sind Menschenrechte nicht vollkommen akzeptiert bzw. durchgesetzt. Wir können sogar feststellen, daß sich die industrialisierte Welt derzeit selektiv von einigen Menschenrechten verabschiedet. Trotz allem existiert die Idee und selbst die größten Verbrecher müssen auf diese allgemein akzeptierte Idee positiven Bezug nehmen.
Der mit dem Kapitalismus untrennbar verbundene Krieg hat infolge seiner Industrialisierung Leiden hervorgebracht, die ihres gleichen suchen. Von kleineren Abkommen über die Vermeidung kleiner Greuel-Exzesse, über die Entstehung von Kriegsverbrechensdelikten bis hin zur Vermeidung von Krieg überhaupt, entstand ein Völkerrecht, das die Aufgabe hat, Krieg zu vermeiden und die friedliche Lösung von Konflikten zu befödern.
(Wir können hier nicht zum Thema machen, daß dieses Völkerrecht die Existenz des Kapitalismus – insbesondere des Imperialismus – vernachlässigt, daß es die privat-kommerzielle Herstellung und den privat-kommerziellen Handel mit Waffen (aufgrund seiner Eingebettetheit in den Kapitalismus) nicht verbietet, den Kampf um Rohstoffe, Märkte, Energiequellen und Einflußsphären und die Handlungen des NATO-Imperiums nicht betrachtet.) Dieses in der Zeit der Blockkonfrontation entstandene Völkerrecht ist bis auf einige Ungereimtheiten, wie das Vetorecht relativ gerecht und schützt, wenn es eingehalten wird, die Welt vor Krieg. (Wir betrachten hier nicht, daß das NATO-Imperium – die größte Macht des Planeten heute (als Stärkster) durch ostentativen wiederholten Bruch die größte Bedrohung für dieses Völkerrecht ist.)

Ausgehend von der Funktionalität formalen Rechts erkennen wir eine Hierarchie des Rechts.
Von oben nach unten

  1. Menschenrecht und Völkerrecht
  2. Verfassung
  3. Gesetze
  4. Verordnungen, adminstrative Erlässe
  5. Rechtspraxis

 

Erläuterung

Ganz oben finden wir die Grundlagen des humanistisch demokratisierten Rechts, Menschenrecht und Völkerrecht. Jede auf ihnen beruhende Verfassung muß mindestens der Form halber Bürgerrechte implementieren. Die Verfassung ist die Grundlage für Erlaß/Beschluß und Interpretation der Gesetze, was dann meist als eigentliches Recht begriffen wird. Jedoch müssen auch unterhalb der Gesetze Verordnungen und administrative Handlungen als Recht begriffen werden, denn diese sind überall (in unterdrückerischen Systemen) so ausgelegt, daß sie unabhängig von ihrer höheren Rechtmäßigkeit bis zur Widerlegung vor Gericht gültig sind. Damit sind wir bei der Rechtspraxis, welche die lokale bzw. konkrete Interpretation im Einzelfalle bezeichnet. Diese ist von allen höheren Stufen des Rechts beeinflußt, zeichnet sich jedoch durch inhomogene Rechtskompetenz und vor allem privates, persönliches, kommerzielles, oder körperschaftliches Interesse aus.
Dieses Recht bildet eine pyramidale Hierarchie. Das bedeutet, daß aus wenigen wichtigen Prinzipien viele kleinere und aus diesen die Masse der Rechtspraxis folgt. – Das bedeutet, daß beim Übergang von einer höheren Stufe (niedrigere Zahl) zu einer niedrigeren Stufe (höhere Zahl) eine Interpretation stattfindet und sich Ungenauigkeiten einschleichen, die nach unten hin größer werden.

 
Anmerkungen zum bürgerlichen Recht
Im bürgerlichen Recht gibt es bereits ähnliche Konstruktionen, wie die den Anwendugsvorrang regelnden Kollisionsregeln. Unter den drei allgemeinen Kollisionsregeln gibt es den Lex-Superior-Grundsatz. Dieser regelt, daß die in der Normenhierarchie höherstehenden Gesetze die niedriger stehenden en verdrängen. Ort wird juristisch – angelehnt an den Stufenbau der Rechtsordnung von Hans Kelsen:

1. Verfassung als Rechtsursprung (Kelsen: höchste positiv-rechtliche Norm)
2. Gesetze (verfassungsgemäß erzeugt)
3. Rechtsverordungen, Gerichtsurteile, Verwaltungsakte (gesetzesgemäß erzeugt).

Im bürgerlichen Recht eine etwas andere Ordnung dargestellt:
 
Bundesrecht

  • Grundgesetz
  • Vom Parlament (BT) beschlossenes Gesetz
  • sonstiges Gesetz (Rechtsverordnung)

Landesrecht

  • Landesverfassung
  • Vom Landtag beschlossenes Gesetz
  • Rechtsverordnung der Landesregierung, kommunale Satzungen

Bundesrecht steht dabei über Landesrecht. Kommunales Recht wurde unten eingeordnet.
Wir sehen das weit weniger juristisch und natürlich mehr aus dem Blickwinkel der Demokratie. Im bürgerlichen Recht wird insbesondere der Gedanke der Autorisierung bei der Schaffung des Rechts nicht konsequent verfolgt.
Auf den Lex specials, den Subsidiaritätsgrundsatz und den Lex Posterior werden wir im Rahmen dieses Werkes nicht eingehen.

 

Sinn

Der Sinn der Hierarchie liegt darin, daß die wichtigsten erkannten Rechtsprinzipien auf einer möglichst hohen Stufe (niedrige Zahl) einsortiert werden. Sie sollen als Prinzipien über den anderen stehen. Das hat natürlich nur Sinn, wenn das Verständnis der Wichtigkeit des Rechtsprinzips vorhanden und die jeweilige Stufe mit entsprechender Kompetenz realisiert ist. Diese Kompetenz ist keine (rein) rechtliche, sondern schließt soziales politisches und gesellschaftliches Verständnis ein. Es schließt insbesondere das Verständnis der Grundlagen die Gleichheit der Menschen mit ein. Wird eine Stufe des Rechts lokal inkompetente, verbrecherische oder nur durch Interessenskonflikt verunreinigte Realisierung korrumpiert, fällt der darunter befindliche Teil der Rechtspyramide zusammen.
Generell ist klar, daß auch ein Verein mit Satzung, Programm und Beschlüssen eine kleine interne Hierarchie seines eigenen Rechts hat. Wer immer in einer politischen Partei war, weiß wie schwer es für Mitglieder und vor allem Funktionäre ist, sich daran zu halten. – Jedoch erhält die Hierarchie der Prinzipien den Sinn.
 

Gefahren

Kompetenz und Bewußtsein

Es ist also notwendig, daß man UN-Diplomaten hat, die das Völkerrecht und die Menschenrechte achten. Daß man Parlaments-Abgeordnete hat, die die Verfassung achten, daß man Verfassungsrichter hat, die auch Menschen und Völkerrecht achten, daß man Richter hat, die Gesetze entsprechen der Verfassung interpretieren usw.
 

Rechtsextreme Mißachtung

Vor zehn Jahren wurden in der BRD Antifaschisten von rachsüchtiger (rechtsextremer) Polizei verhaftet, weil sie am Arm ein Symbol mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz trugen. Mit diesem demonstrierten sie gegen einen Nazi-Aufmarsch. Polizei und rechtsextreme Staatsanwaltschaft verdrehten das Recht und klagten wegen “Mißbrauchs verfassungswidriger Symbole” Die Klage wurde leider von einem rechtsextremen Richter akzeptiert und einige Antifaschisten wurden wegen des Mißbauchs eines Symbols verurteilt, gegen das sie eigentlich protestiert hatten. Sie mußten mehrere Jahre kämpfen, um an einen intelligenteren bzw. weniger rechtsextremen höheren Richter zu gelangen, der das Urteil aufhob.
Dies’ macht klar, daß Recht immer interpretiert oder sogar negiert oder (seltener) einfach verletzt wird. Es ist daher von fundamentaler Bedeutung, daß die Protagonisten des Rechts nicht zu rechtsextrem sind.
Das Recht lebt – und es lebt von denen, die es mit Leben erfüllen.
Dem konkreten Recht liegt immer eine konkrete politische Philosophie zugrunde. Diese ist meist ein ausgehandelter Kompromiß. Desto wichtiger im Sinne der Demokratie ist die Einhaltung dieser Philosophie.
 

Kapitalistische Angriffe

Wichtiger noch als Intelligenz, Kompetenz und Unbeeinflußtheit der Protagonisten und Organe des Rechts ist die Tatsache, daß Recht durch kommerzielle Interessen ständigen Angriffen ausgesetzt ist. Die schlimmste Beeinflussung ist der Lobbyismus, der in die Schaffung des Rechts selbst eingreift und in kommerziellem Interesse die normalen Abläufe Abgeordnetenwahl–Parlamentsbeschluß–Gesetz, denen sich die meisten beugen, zu umgehen versuchen. Aufgrund dieser Tatsache werden Mieten erhöht, Versichertenbetrug legalisiert, staatliche Altersrenten abgeschafft, Krankenhäuser privatisiert und Kriege geführt.
 

Menschenverachtung

Weiterhin ist die Hierarchie des Rechts durch Gleichgültigkeit bzw. durch den relativen Rechtsextremismus der Bevölkerung bedroht. Ist die Bevölkerung zu weit rechts, sind ihr Menschenrechte und Völkerrecht egal.
Die größte Gefahr für die Gerechtigkeit ist ein zu geringes Rechtsempfinden der Bevölkerung. Dieses kommt durch Rechtssein bzw. ein zu geringes politisches Bewußtsein zustande. Wer die Menschen nicht ausreichend mag, ihnen gleichgültig gegenübersteht oder einen großen Teil von ihnen verachtet, wird sich nicht mit Fragen der Gerechtigkeit und somit Fragen der richtigen Anwendung des Rechts befassen. So jemand wird im (Falle des kompletten) Gegenteil(s) das Recht als Instrument (eigenen oder anderen Interesses) oder als Strafwerkzeug oder gar als Waffe einsetzen.

 

Linkes Bewußtsein und Demokratie

Die Vertretung der Gerechtigkeit geht aus motivationellen Gründen immer von Links aus. Das Bestreben, Recht im Sinne der Menschen einzusetzen, ist eine historisch junge und linke Idee. Die Hierarchie des Rechts ist daher ein originär linker Inhalt. Trotzdem kann man sagen, daß Recht ohne diese Hierarchie unoriginell chaotisch und sinnlos erscheint.
Ein am Menschen orientiertes Recht folgt der Philosophie der Gleichheit und stützt Freiheit und Demokratie.

In »Was ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit – …« wurde Recht (als historische Erscheinung) als Fassade des unterdrückerischen Ausbeuterstaates diskutiert. Die Umwandlung des Rechts von einem Instrument der Klassenherrschaft in ein Instrument ist ein revolutionäre Schritt. Allerdings haben die Juristen der Unterdrücker, die an die Fassade glauben, uns einen großen Teil der Arbeit abgenommen. Wie in dem zitierten Beitrag erläutert wird, besteht die Funktion des Rechts nicht darin, überall ungerecht zu sein, sondern darin, die Ungerechtigkeit zu verschleiern. Das geschieht im Kapitalismus dadurch, daß man ein Recht für alle kreiert und dabei vernachlässigt, daß die Ungerechtigkeit (also die vielen kleinen und großen Ungerechtigkeiten) durch die Ungleichverteilung des Reichtums zustande kommt. Das Recht gibt sich neutral und “gerecht”. Deswegen hatten die Juristen der Ausbeuter keine Hemmungen ein in Teilen schönes Gebäude (mit vielen häßlichen Stellen) zu errichten, Rechtsprinzipien aufzustellen, die zuallererst auch der Regulierung von Streitigkeiten zwischen Ausbeutern dient, und dem armen Menschen in unpolitischen Fragen hilft.
Roter Faden unterbrochen

 

 

Nebendiskussion{ überspringen
Das Verhältnis von Menschenrecht und Völkerrecht

Das Völkerrecht besteht aus vielen Abkommen. Dazu gehört nicht nur die Charta der Vereinten Nationen oder das Kriegsvölkerrecht, sondern auch die Kinderrechtskonvention, Seerechtsübereinommen und Flüchtlingskonvention und anderes. Es gibt also auch eine Anzahl von Menschenrechtsabkommen.

Menschenrecht und Völkerrecht sind jedoch nicht voll kompatibel. Sie stehen ihrer Wichtigkeit wegen nebeneinander. Daher erscheint die Pyramide als Form mit einer Doppelspitze. Das erscheint inkonsequent.



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                      /                \    /                \ 
                    /   Menschenrecht    \/     Völkerrecht    \ 
                  /                                              \ 
                /                   Verfassung                     \ 
              /                                                      \ 
            /          Gesetze verschiedener Rechtsbereiche            \ 
          /                                                              \ 
        /              Verordnungen, adminstrative Erlässe                 \ 
      /                                                                      \ 
    /                              Rechtspraxis                                \ 
  /______________________________________________________________________________\ 

Skizze 1; Sieht so eine logisch geschlossene Pyramide aus?

Man denkt, daß die Pyramide besser so aussehen sollte:



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                               /   Menschenrecht    \ 
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                           /        Völkerrecht         \ 
                         /                                \ 
                       /             Verfassung             \ 
                     /                                        \ 
                   /    Gesetze verschiedener Rechtsbereiche    \ 
                 /                                                \ 
               /        Verordnungen, adminstrative Erlässe         \ 
             /                                                        \ 
           /                        Rechtspraxis                        \ 
         /________________________________________________________________\ 

Skizze 2; Müßte nicht das Menschenrecht oben stehen?
 

Es gibt außerdem derzeit (gefährliche) Bestrebungen der NATO das Kriegs-Völkerrecht – also z. B. die Charta der Vereinten Nationen dem Menschenrecht unterzuordnen.
Dies’ erscheint zunächst plausibel. Allerdings dienen diese Bestrebungen in der Praxis dazu Kriege auszulösen. Diese Kriege werden als “Nothilfe” oder “Humanitäre Intervention” oder schlicht als “Einsatz” bezeichnet. Deswegen betrachten wir einige Fälle genauer.
 
Tabelle 1


Intervention, Jahr 	Begründung	Wahrheitswert	Kriegs-Resultat 				Menschenrecht

Kosovo-Krieg, 1999	"Massaker"		falsch			Zerschlagung der BR			viele 
													Jugoslawien, Errichtung		Kriegsverbrechen 
													rechtsextremer "ethnisch 
													reiner" Staaten, rechts- 
													extreme Ministerpräsidenten 
													gehorsame Kleinstaaten 


Afghanistankrieg, 2001	"Taliban 		Bei Vorlage  		Einsetzung e. Marionette		Teilweise 
						verstecken 	von Beweisen 	anhaltender Extremismus		Wiedereinführung 
						al Qaida" 	wollten die  		anhaltender Krieg, 			von Frauenrechten 
									Taliban Bin 		Explosion des Drogenanbaus	in besetzten 
									Bin Laden aus-								Gebieten 
									liefern 										anhalt. Extremismus


2. Irakrieg = 			Anschlag in 		falsch	 		nachhalt. Zerstörung d. Irak, 	Wiedereinführung d. 
3. Golfkrieg, 2003		NY, Massen- 						nachhalt. religiöse und			Todesstrafe durch 
					vernichtungs-						ethnische Konflikte			USA, Extremismus,  
					waffen			falsch			allgemeine Zerrüttung			Einleitung des 
																				IS-Terrors 
																				gegen al Maliki 


Libyenkrieg, 2011		angeblicher						ethnische Genozide, 			Massaker durch al 
					Bürgerkrieg, 		falsch			Zerstörung vieler Städte		Qaida und CIA, 
					Massaker 		falsch			ständiger Krieg, 				Einführung eines  
													Unregierbarkeit, 				extr. Rassismus und 
													nachhaltige Spaltung des  		Frauenverachtung 
													Landes und Zerrüttung			Antikommunismus 


Syrienkrieg, 2012 		angeblicher 						Die von der NATO als 			genoziale Massaker 
					Bürgerkrieg, 		falsch			Contras eingesetzten 			durch aus dem  
					Massenver-						Terroristen besetzen große		Ruder gelaufene 
					nichtungs-		falsch			Teile des Landes, das zw.  		Contras, marodie-
					waffen 							vielen Kriegsparteien auf-		rende Banden 
													geteilt ist, Zerrüttung		 	schlimme 
																				Kriegsgreuel 
		 

Ukrainekrieg 2014	heimlicher v. l.  		  —			Faschisische Marionetten-		andauernder Krieg, 
					Hand vorbereit.					Regierung, sofortige 			Beschuß von  
					Contrakrieg						Abspaltung dreier Teile, 		Städten und 
					ohne jede 						Raub des Staatsschatzes, 		Ortschaften, Ver- 
					Begründung						marodierende Regierung		folgung von Linken, 
													Abschaffung der Presse- 		Massaker an 
													und Meinungsfreiheit 			Linken,
 																				Russenfeindlichkeit

Wir sehen also, was bereits in »Warum es keinen Krieg für Menschenrechte gibt« erläutert wurde, Krieg vernichtet die Menschenrechte. Humanitäre Interventionen (die Phrase wurde von Hitler schon benutzt) sind Ausreden, um das Völkerrecht zu verletzen.

 

Warum das Völkerrecht nicht unter dem Menschenrecht stehen sollte

NATO-Angriff – Aufweichung des Kerns der Charta

Die NATO versucht seit einigen Jahren das Gewaltverbot des Völkerrechts auszuhebeln.
Versuche von NATO-Ideologen und -Propagandisten, das Kriegsvölkerrecht unter das Menschenrecht zu stellen, dienen eben der Relativierung des Gewaltverbotes in den internationalen Beziehungen und der Aufweichung des Aggressionsverbotes. Die Relativierung der Charta der Vereinten Nationen ist ein Angriff auf die Ideen der Souveränität, der Nichteinmischung und der territorialen Integrität. Wir haben gesehen, daß diese Angriffe in der Praxis zur Zerstörung der unter dem Vorwand „humanitärer Intervention“ angegriffenen Länder führt.
Neuerdings werden Kriege von NATO-Staaten mit Menschenrechtsverletzungen in den von der NATO überfallenen Staaten begründet. Nur verletzen Kriege Menschenrechte weit stärker und nachhaltiger, als jedes noch so unmenschliche Regime.

Versuche, das Völkerrecht unter das Menschenrecht zu stellen, dienen also wie auch das WTO-Recht (weiter unten diskutiert) genau seiner Verletzung. Sie sind daher entschlossen abzuwehren, das Völkerrecht – die Charta der Vereinten Nationen zu schützen!

 

„Völkisch“

Das Völkerrecht ist der Struktur nach von allen Rechtskonstruktionen eine Ausnahme. Es macht Völker und Nationen zu Rechtssubjekten. Zwischen ihnen werden (in Vertretung durch die Regierungen) die Verträge geschlossen. Das genau ist politisch bereits eine Katastrophe. Die Lehren aus dem Kolonialismus, aus den Weltkriegen (insbesondere aus dem zweiten Weltkrieg) sind, daß völkische Betrachtungen Instrumente der Erzeugung von Kriegen (und Menschenrechtsverletzungen) sind, weil die Volks“subjekte“ von Rechtsextremisten über die Individuen gestellt und die Menschen als solche entwertet werden. Das Kriegsvölkerrecht nun möchte seine Rechtssubjekte (die Völker und Nationen) formal gleichberechtigen und dadurch zumindest Konflikte vermeiden bzw. lösen. Genau das leistet das Völkerrecht, das in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt wurde, wenn sich die stärksten Mitglieder daran halten. Wir müssen jedoch feststellen,

  • daß das Völkerrecht genau von den mächtigsten Mitgliedern der Vereinten Nationen gebrochen wird,
  • daß die heute singuläre Supermacht NATO durchmarschiert,
  • daß das Kriegsvölkerrecht notwendig ist, weil es den Kapitalismus – konkret den Imperialismus – gibt,
  • daß gekaufte „Theoretiker“ der NATO das Völkerrecht aufzuweichen suchen und
  • es daher von allen Armen, armen Ländern, Menschenrechtlern und Linken entschlossen verteidigt werden muß
  • sowie, daß völkisches Denken so weit wie möglich aus dem Recht herausgehalten werden muß.

 
Beispiel 1
In 40 Jahren DDR gab es Frieden in Europa. Seit dem Ende des Staatssozialismus beginnt des siegreiche Imperium ein Land nach dem anderen zu zerstören versuchte und erfolgreiche Putsche durchzuführen. All das sind Einmischungen in die inneren Angelegenheiten von Staaten, die die Souveränität andere Staaten verletzen und so auch der Demokratie schaden. die in den überfallenen Ländern fast immer beseitigt wird.

Das Menschenrecht kann keine völkerrechtlichen Subjekte begründen. Das Völkerrecht ist ein Notrecht im (und für den) Kapitalismus. Bereits die Sippenhaft der Nazis wird allgemein anerkannt als archaischer Verstoß gegen Menschenrecht gewertet. Völkische Ideen sind weit schlimmer.
 
Beispiel 2
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nach der ethnischen Vertreibung von Indigenen und auf dem Rücken von Sklaven entstanden. Aufgrund einer leichte Verbesserung des Bewußtseins werden die in Reservaten zusammengepferchten und ausgegrenzen Indigenen heute entschädigt. Sie werden für den Verlust des Landes des größten Teils ihrer Völker, einiger Nachbarvölker und letztlich auch ihrer Kultur entschädigt. Leider ist diese Lösung hierfür (welche auch wir derzeit unterstützen) eine notgedrungen völkische. Das bedeutet, daß Indigene heutzutage ihrer Volkszugehörigkeit wegen entschädigt werden. Allerdings ist allgemein anerkannt, daß ein solches Recht eigentlich nicht existieren dürfte.
Betrachten wir zur Demonstration eine kleine Komplikation. Die Indigenen vermischen sich mit anderen und die Volkszugehörigkeit wird unscharf, die Mitglieder mehr. Vor ein paar Jahren gab es unter ihnen eine Abstimmung über die delikate Frage, ob Schwarze, deren Vorfahren als die Sklaven der “Indianer” gelebt haben ebenfalls noch entschädigt werden sollen, weil das Geld aufgrund zunehmender Mitglieder der Gemeinschaft langsam knapp wird. Die Indianer entschieden sich (völkisch) dagegen.
Sie sind also aufgrund (us-amerikanisch) rechtsgerichteten Bewußtseins unsolidarisch.
Die prinzipielle Behandlung der Indigenen Nordamerikas heißen wir im Moment trotzdem richtig. Sie ist richtig, weil diese Indigenen seit ihrer Dezimierung bis heute rassistisch diskriminiert werden, weil ihr Anschluß an Bildung und Produktivkräfte geringer ist, als der der Weißen, weil sie bis heute die mit Abstand am stärksten diskriminierte Minderheit sind und weil in einigen Gegenden sogar jedes zweite männliche Mitglied eingesperrt wurde.

Wir sehen also daß völkische Elemente im Recht gewaltige Problem bringen und die Menschenrechte eigentlich negieren, als Notrecht in einer asozialen Umgebung jedoch eine regulierende Funktion ausüben können, wenn sie die Rechte einer diskriminierten oder bedrohten Minderheit schützen.
 
Beispiel 3
Betrachten wir den (wahrscheinlich, leider) durch den deutschen Faschismus induzierten völkischen Nationalismus, wie er heute in Israel existiert, so finden wir Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Sozialchauvinismus, Frauenfeindlichkeit, … . (Eine rechtsextreme Eigenschaft existiert nicht isoliert von anderen.) In Israel ist die Folge des international mit Schmerzen geduldeten völkischen Nationalismus eine seit Jahrzehnten andauernde ethnische Vertreibung (der Palästinenser). Völkisches Denken in seiner reinen Form bedeutet Faschismus.

Wenn man also Völker zu Subjekten macht, gibt es Probleme. — Wenn man Völker notgedrungen zu Rechtssubjekten macht, darf man das Kriegsvölkerrecht nicht mit dem Menschenrecht vermischen. Es bleibt diesbezüglich unlogisch.
Es existiert neben diesem, um Menschenrechtsverletzungen schlimmsten Ausmaßes zu vermeiden, denn Krieg bedeutet hunderttausendfache und millionenfache Menschenrechtsverletzung. Deswegen kann auch die Menscherechtsverletzung nicht als Kriegsgrund herhalten. Im Gegenteil die Charta der Vereinten Nationen versucht zumindest im Ansatz auch Kriegsvorwände auszuschalten.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker soll die Kolonialisierung, Unterdrückung und Ausbeutung wehrloser Völker vermeiden helfen. Wenn man Völker in der Charta zu Rechtssubjekten macht, tut man das, weil sie durch den Kapitalismus immer noch gegeneinander aufgehetzt werden können.

„Völkisch“ ist – wenn es nicht dem Frieden dient – immer rechtsextrem – also nazi-“völkisch“. Wenn Völker Rechtssubjeke sind, muß dies’ unbedingt den Frieden erhalten – andernfalls entsteht nur Rechtsextremismus und Krieg (eine Umkehrung der Menschenrechte), da der Imperialismus ständig unter Vorspiegelung edelster Motive Krieg führen möchte. Millionen Menschen sterben, weil die NATO das Selbstbestimmungsrecht der Völker mißachtet.

Die edelsten Worte – die edelsten bekannten Motive sind den größten Verbrechern gerade gut genug um damit ihre Verbrechen zu begründen. Krieg benötigt heute diese edelsten Motive.

Das Kriegsvölkerrecht ist nicht aus dem Menschenrecht ableitbar.

 

WTO-Recht – Pseudovölkerrecht

Neben Sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechten der Menschen und den Freiheitsrechten gibt es neuerdings auch neoliberale Rechte für Unternehmen. Diese Unternehmensrechte widersprechen den Menschenrechten völlig. Sie sind eine Bedrohung der Menschenrechte und werden demagogisch als „Strukturanpassungen“ , als Nichtdiskriminierung von Unternehmen, als geistige Eigentumsrechte, als „Investitionsschutz“ usw. verbreitet. Durch ideologische Beeinflussung von Regierungen und durch Zwang gelangen sie in immer mehr Länder.
Das WTO-Recht ist ein Angriff auf Verfassung und Demokratie seiner Mitgliedsstaaten.

Das WTO-Recht ist kein Völkerrecht, nutzt aber die internationale Form des Völkerrechts.

Das WTO-Recht ist ein Angriff auf das Menschenrecht.



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                        /    Menschenrecht und Kriegs-Völkerrecht   \ 
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                    /      soz., wirt., kult. + freiheitl. MR  im VR    \
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                /                       Verfassung                          \ 
              /                                                               \ 
            /                Gesetze verschiedener Rechtsbereiche               \ 
          /                                                                       \ 
        /                     Verordnungen, adminstrative Erlässe                   \ 
      /                                                                               \ 
    /                                    Rechtspraxis                                   \ 
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Skizze 3; Auseinander genommenes Völkerrecht: Kapitalistische Rechtshierarchie wenn man es etwas genauer meinte. Ein Teil des Völkerrechts läßt sich nicht aus dem Menschenrecht ableiten. Daher bleiben wir bei der Doppelspitze von Skizze 1.
 
Dieses Völkerrecht neben das Menschenrecht zu stellen, ist also temporär. Es kann (wenn man denn darüber nachdenken möchte) nur verstanden werden, wenn man kapitalismuskritisch genug ist (wenn der Linkslevel hoch genug ist).
Sprunganker }Ende der Nebendiskussion
 

 

Roter Faden weiter
Auswirkungen der Hierarchie und Praxis

Praktische Erscheinung der Hierarchie des Rechts

Wir müssen uns die Hierarchie des Rechts als Pyramide vorstellen. Die höchsten Prinzipien, die allem zugrunde liegen, aber bei Verfahren am seltensten gebraucht werden, erscheinen ganz oben. die unzähligen Verordnungen sind weit unten. Unzählbar häufig ist die Rechtspraxis, sie ist Interpretation von Gesetzen, Verordnungen und Erläßen und wir finden sie in amtlichen Schreiben genauso, wie im Verhalten des Einzelnen (Unfallflucht oder nicht; Brief fristgemäß abschicken oder nicht; …) Die Rechtspraxis wie sie hier gemeint ist beschreibt also nicht nur das Verhalten der Gerichte sondern Erscheinungen, die durch Gewohnheit, Opportunität, Toleranz, Interpretation, Rechtsbeugung, Kriminalität – aber auch Rechtskonforität – usw. zustande kommen.

Die Gerichte, die im Streitfalle angerufen werden, blicken in der Regel auf einen Teil dieser Pyramide.



                _____________________________ 
               /                             \           Überblicke            Gerichte 
              /                               \ 
             / Menschenrecht und  Völkerrecht  \ _ _ _ _    
            /                                   \        ¯ ¯ ¯ ¯ - - - - = höchste Instanz 
           /                                     \                      - 
          /             Verfassung                \                    - 
         /                                         \ - - - . . . _    ¯ 
        /                                           \. _           ¯ ¯ ¯ - - - = zweite Instanz 
       /    Gesetze verschiedener Rechtsbereiche     \   ¯ - - . _ _¯     _- ¯ 
      /                                               \           -¯--.-¯_    
     /                                                 \         ¯  -     ¯¯--..__ 
    /       Verordnungen, adminstrative Erlässe         \     _¯ _.¯      ___...--- = erste Instanz
   /                                                     \__.- .-----¯¯¯¯¯
  /                                                       \._¯ 
 /                     Rechtspraxis                        \ 
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Skizze 4; Der Blick auf’s Ganze sollte bei der höchsten Instanz am weitesten sein.
 

 

Verletzung

Häufige Verletzung der Hierarchie des Rechts in der Praxis

Besonders interessant ist hier der Fall, daß Unternehmen und ihre Lobbyisten Regierungen dazu bringen, internationale Verträge abzuschließen, die dann wie völkerrechtliche Verträge erscheinen und Dinge enthalten, die einigen Konzernen nützen, ihnen Marktanteile bringen oder – besonders fatal Rechte gegenüber Nichtkonkurrente wie z. B. Kunden, Verbrauchern, Werbepublikum, Patienten, oder sogar gegenüber Staaten oder ihren Wählern einräumen. Solche Art von Verträgen können alles enthalten. Z. B. gibt es ein sogenanntes Wettbewerbsrecht, das viele Staaten in internationalisierter Form als bereits entwickeltes internationales (eigentlich us-amerikanisches) Recht kennenlernen. In dieses internationalisierte Wettbewerbsrecht werden immer häufiger Dinge hineingeschrieben, die den Rahmen des Wettbewerbsrechtes (eigentlich ein Euphemismus für Konkurrenzrecht) bei weitem übersteigen. Dieses Wettbewerbsrecht mischt sich dabei in den Arbeitskampf ein (in das Arbeitsrecht), in den Umweltschutz (viele Gesetze), ins Verbraucherrecht, ins Streikrecht, in die Unabhängigkeit von Kommunen, in den Datenschutz, in die Souveränität des Staates und seine Gesetzgebung und vieles mehr.

Da Demokratie bei der Kontrolle der Parlamente und Regierungen schon auf nationaler Ebene versagt und auf internationaler Ebene nicht einmal formal existiert, ist es komplett undemokratisch, nationale Souveräne auf internationaler Ebene zu beschränken. Völkerrecht wird hier für Konzerne erlassen. Wir wollen aber kein Völkerrecht für Konzerne!
Genau genommen dürfen Konzerne die ja in kommerziellem Interesse handeln, überhaupt kein Recht bekommen, das dann Bürger- oder gar Menschenrecht einschränken könnte. Die Konkurrenz von Unternehmen ist nicht im Sinne der Menschenrechte. Sie ist auch nicht im Sinne des Völkerrechts. Wettbewerbsrecht dürfte im Sinne der Hierarchie des Rechts also ausschließlich zwischen Konkurrenten gelten.
 

Systematische Verletzung

Verbraucherschutz
In der kapitalistischen Marktwirtschaft gibt es Ausbeutung und Unterdrückung – somit einen Einfluß der Kapitalisten auf Gesetzgebung, Kultur und und zusätzlich ideologische Arbeit. Diese Beeinflussung erleichtert es wiederum neue und noch ausbeuterische Gesetze und Regeln zu etablieren. So entstand in einer Gesellschaft, die Ausbeutung als das natürliche Recht der Kapitalisten sieht, ein Wettbewerbsrecht, in welchem die Konkurrenz von Unternehmen geregelt und somit reguliert wird und in dem Unternehmen, als Rechtssubjekte auftreten. (Das sogenannte Wettbewerbsrecht ist in Wahrheit ein Konkurrenzgesetz, das durch den Anspruch (Anstrich) von Fairneß die Konkurrenz als die Kapitalisten (scheinbar) belastendes Prinzip in der Gesellschaft moralisch zu verankern hilft, und die Ausbeutung (der dann sekundär auch unter Konkurrenz stehenden) Ausgebeuteten damit rechtfertigt). Das sogenannte Wettbewerbsrecht ist eine hoch-ideologische Konstruktion. Durch dieses Recht können Unternehmen gegen Regeln verstoßen, die unfaires Verhalten charakterisieren und sanktionieren. Interessant daran ist, daß z. B. Verbrauchertäuschungen als unfaires Wettbewerbsverhalten betrachtet wird, jedoch nicht als Täuschung, Betrug, Nötigung oder Gefährdung der Verbraucher bestraft wird. Diese Gesetzgebung schützt (leider nur) nebenbei die Verbraucher. Das ist vor allem deswegen der Fall, weil es in diesem kapitalistischen Land kein gut entwickeltes Verbraucherschutzgesetz gibt. Der Verbraucherschutz kann in vielen Fällen nur über das sogenannte Wettbewerbsrecht eingefordert werden. Dieser Effekt ist ein Nebeneffekt, der nicht konstruiert wurde, um Verbraucher zu schützen. Sein Funktionalität ist vollkommen ungenügend. Einen echten Verbraucherschutz wollen Kapitalisten nicht, Verbraucherrechte stehen im Widerspruch zu Unternehmensrechten.
Es ist daher notwendig, die Entstehung des „Wettbewerbsrechtes““ als ideologische und ausbeuterische Konstruktion zu betrachten und statt seiner die Konstruktion eines aus den Menschenrechten abgeleiteten Rechts, das sich an der Unversehrtheit und Gesundheit, den Kundenrechten, der informationellen Waffen-(un)gleichheit, dem Umweltschutz und der Produktnutzen/Rohstoff-Bilanz, der Nachhaltigkeit und anderen sinnvollen Betrachtungen, aber nicht dem Recht auf Ausbeutung orientiert.
Wir wollen (oberhalb LL = +1) zwar prinzipiell die Abschaffung des demagogischen Wettbewerbsrechts, fordern jedoch von den Linksleveln -3,5 bis +1 (utS-Level):

Verbraucherschutz über Wettbewerbsrecht!
Umweltschutz über Wettbewerbsrecht!

 

Arbeitsrecht, Streikrecht
In der BRD ist das Streikrecht sehr restriktiv. Es ist das restriktivste in ganz Europa. Das Arbeitsrecht ist nur in Bezug auf Arbeitssicherheit und Mobbing hoch entwickelt. Im Wettbewerbsrecht gibt es den Begriff der Diskriminierung. Da dort Unternehmen Rechtssubjekte sind, betrachtet man tatsächlich die Diskriminierung von Unternehmen durch andere Unternehmen. Die Diskriminierung von Menschen wurde erst vor einigen Jahren Thema der deutschen Gesetzgebung. (Daß Menschen dadurch diskriminiert sind, daß sie keine Produktionsmittel und kein Land besitzen, spielt noch überhaupt keine Rolle.) Neben der Diskriminierung gibt es noch andere Vergehen, die den Wettbewerb (Euphemismus für Konkurrenz) „unfair“ machen. So gibt es den Begriff der „Wettbewerbsverzerrung“. Der demagogische Term impliziert, es gäbe einen unverzerrten und gerechten Wettbewerb. Den kann es in einer Marktwirtschaft nicht geben, da in Wirklichkeit Konkurrenz herrscht. Wer verliert, verliert seien ökonomische Existenz. Insbesondere die größenbasierten Vorteile in der marktwirtschaftlichen Konkurrenz (econnomy of scales) werden nicht als Problem betrachtet. (Das System rechtferitgt also demagogisch eine Situation, die der Akkumulation der Großen dient.) (Wer solcherart „Fairneß“ meint, meint damit das Recht Konkurrenten vom Markt zu drängen und vor allem arme Leute auszubeuten.) Betrachten wir die Tatsache, daß die Konkurrenz zwischen den Ausbeutern zu einer Verschärfung der Ausbeutung führt. – Löhne werden gekürzt, Beschäftigte wegrationalisiert, Arbeitszeiten verlängert, Überstunden nicht mehr vergütet. Damit das stattfinden kann, muß man die Beschäftigtenvertretungen unterwandern, die Gewerkschaften durch Zeitarbeit, Werksverträge, Lohndumping und die Durchlöcherung von Flächentarifen demoralisieren.

Arbeitskampf über Wettbewerb!
(Arbeitsrecht über Wettbewerbsrecht!)

 

Streikrecht
Das Streikrecht ist notwendig, da Beschäftigte im Kapitalismus eine Arbeit zum Zwecke des Broterwerbs aufnehmen. Diese Erwerbsarbeit würde es nicht geben, wenn keine Not herrschen würde. Erst die auch ökonomisch erzwungene Erwerbsarbeit ermöglicht die Ausbeutung der Arbeitskraft. Die prinzipielle Legalität rezenter Streiks ist eine Folge der (formalen) Etablierung der Menschenrechte. (Das bedeutet nicht, daß alle Menschen heute hoch geachtet sind. Es gibt weiterhin Rassismus, Frauenverachtung, Sozialchauvinismus usw.. Allerdings dominieren formale Menschenrechte alles Formelle. Das bedeutet, daß etablierte Verbrecher ihre Verbrechen nicht trotz, sondern aufgrund von Menschenrechten zu begehen versuchen müssen. Sie müssen in die Begründungen eingebaut werden und der Einbau edler Worte und Inhalte in demagogische Behauptungen war immer schon erfolgreich.) Die formale Etablierung der Menschenrechte ermöglicht es daher, den Herrschenden damit auf die Nerven zu gehen. Das Streikrecht erlaubt den Streik, schränkt ihn jedoch ein und kanalisiert ihn. So ist in der BRD z. B. der Generalstreik verboten. Der Generalstreik ist ein politischer Streik. Ihn zu verbieten, ist gegen die Demokratie und verletzt die Rechte des Souveräns.

Streikrecht über Eigentumsrecht!
Generalstreik legalisieren!

 

Datenschutz
Heute interessieren sich Unternehmen – insbesondere, wenn sie innovativ und wissenschaftlich/technisch ausgerichtet sind sehr für Datenschutz. Auch hier spielt die Sicherheit für Spionage eine große Rolle. Leider entflechten sich die Interessen von Unternehmen auf der einen Seite und Bürgern auf der anderen Seite in den letzten Jahren sehr schnell. Das plakativste Beispiel hierfür ist das viele Themenbereiche umfassende Datamining. Die Methoden durch Verhaltens-, Interessens-, und Konsumspionage beim Verbraucher Gewinne zu erzielen, sind trotz geringer Reifezeit sehr profitabel. Ganz besonders schlimm ist das Datamining bei Versicherungen und privaten Krankenkassen. Kenntnis sensibler Daten führt aufgrund kommerzieller Interessen automatisch zur Diskriminierung von Versicherten oder Patienten.

Datenschutz für Bürger, statt für Unternehmen!
Keine Vermischung von Solidarsystemen mit gewinnorientierten Unternehmen!

 

Neoliberalismus
Der Neoliberalismus macht Unternehmen und kommerzielle Körperschaften zu Rechtssubjekten mit Rechten. Diese demagogische Konstruktion dient dazu, die Freiheit der Ausbeutung noch zu vergrößern. Die Inrechtsetzung von Unternehmen ist politisch nur zu verstehen, wenn man sich erinnert, daß Recht immer auch Schuld (von anderen) bedeutet. Schafft man Rechte für Körperschaften, muß man die Rechte von anderen verringern. Im Falle des Neoliberalismus werden so formal die Freiheitsrechte einfacher Menschen – das heißt insbesondere Mitbestimmungsrechte und ihr Anteil an der Souveränität des Staates verringert. So bilden die Unternehmen durch mit Reichtum finanzierte Intrigen und unterstützt von Propaganda überstaatliche Organisationen, die ein Recht bilden, das die Freiheit von Staaten einschränkt und so über dem Recht der Menschen steht. Getragen wird der Neoliberalismus von einem sozialchauvinistischen Selbstverständnis. Wird ein solches über der eigentlichen Rechtspyramide stehendes Recht von korrupten, rechtsextremen oder ideologisch verwirrten Regierungen akzeptiert, könne große internationale Unternehmen wirtschaftliche Strukturanpassungen oder Privatisierungen anordnen, Gesetze verhindern oder sogar anfechten. Der Trend geht dahin, in überstaatlichen Gremien allgemeine Vorschriften für die Gesetzgebung zu erlassen und diese dann zu kontrollieren. Diese Art der Machtübernahme hebelt die Demokratie aus, deren Feinde die Kapitalisten sind, Vergrößert die Freiheit der Ausbeutung und verringert die Freiheit des Einzelindivduums. Die Motivation ziehen die Kapitalisten, die die Heiligkeit des Marktes, welcher Konkurrenz und Ausbeutung rechtfertigt, betonen, aus der Eskalation des Finanzmarktes, welcher so, wie es in der Realwirtschaft ein Kaufkraftdefizit gibt, an den Finanzmärkten umgekehrt an einen Mangel an Anlagemöglichkeiten leiden und daher schärfer ausbeuten und öffentliche Güter privatisieren wollen. Diese Eskalation aufgrund von dummen, demagogischen Prinzipien erzeugt Menschenfeindlichkeit.

Der Neoliberalismus versucht in der Not der Kapitalmärkte, die an Finanzüberschuß leiden in besonderem Maße Dinge zu privatisieren, an die bisher noch niemand gedacht hat. So kommt man auf die irre Idee, Ideen selbst und Verfahrensweisen zu privatisieren. Unmenschlichkeit – wie sie auch bei kapitalistischen Juristen verbreitet ist – täuscht über den menschenverachtenden und unfairen Charakter dieser neuen Rechtsideen hinweg. So wurde das geistige Eigentum geschaffen. Diese geistige Eigentum eignet Ideen und Immaterialgüter an, die aus fast reiner Information bestehen. Die Aneignung dieser Informationen dient ihrer kapitalistischen Verwertung. Diese Verwertung ermöglicht die Ausbeutung von Bedürfnissen und Kenntnissen. So wird die materielle Ausbeutung des Menschen und der Natur um eine ideelle, immaterielle Ausbeutung ergänzt. Das geistige Eigentum schränkt die Freiheit der Menschen in nie dagewesenem Maße ein. Am Anfang fällt diese Ausbeutung nicht sehr stark auf, da sich die Ausbeutung von Bedürfnissen noch stark auf künstliche Bedürfnisse an Genußmitteln elektronischer, musikalischer, filmischer oder anderer Art beschränkt. Die Schaffung des geistigen Eigentums hat jedoch das Potential die Freiheit weit stärker einzuschränken. Tatsächlich will man alles aneignen, was Menschen lebensnotwendiger Weise benötigen. Das ist bei Verfahren zur Herstellung von Pharmazeutika bereits der Fall.

Freiheit nur für Menschen!
Bürgerrechte über Wettbewerbsrecht!
Nieder mit dem geistigen Eigentum!

 

Private Krankenversicherung
Versicherungen sind eigentlich Solidarsysteme. Die Privatisierung von Solidarsystemen zum Zwecke der kommerziellen Ausbeutung also zum Zwecke der finanziellen Gewinnerzielung durch wenige eigentumsrechtlich Privilegierte, ist ein schönes Beispiel für die Pervertierung von Gutem, Nützlichem und Sinnvollem im Kapitalismus.
In »Was ist schlimm an privaten Krankenkassen?« wurde das bereits auf Level -1 utS diskutiert.

Öffentliche Krankenversicherung für alle! – Pflichtversicherung für alle!
Staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung für alle!
Recht auf Gesundheit über das Recht auf Profit!

 

Internationaler Niedrigsteuerwettbewerb
Unternehmen erscheinen dummen kapitalistischen Politikern als Investoren um die man als Gemeinde, Stadt oder Region konkurrieren müßte. So ist die Sicht vieler Politiker so beschränkt, daß sie Auswege aus Armut und Geldmangel nur darin sehen einen Investor, den dann als Erlöser gefeiert wird und häufig kriminell ist, zu hofieren und ihm alle Wege zur Ausbeutung der Region ihrer Rohstoffe oder Bewohner zu ebnen. Mitunter geht die Dummheit so weit, auch Unternehmen, die nur Waren verkaufen, als Hoffnungsträger zu sehen und zu bejubeln. (Für „Investoren“, die zusammengefaßte Einkaufsmöglichkeiten schufen, wurden schon ganze Innenstädte geopfert.) Dümmlich verringert man dafür Auflagen, finanziert Zufahrtsstraßen hilft bei Investitionen und tut weitere dumme Dinge, die Mittel verschleudern und das Elend der Bevölkerung beschleunigen. Sind die Politiker in der Administration eines ganzen Staates zu finden, wird es gefährlich, weil sie dann Gesetze machen, die bestimmten Branchen oder Investorenarten die Unternehmenssteuern oder die Gewinnsteuern senken. Auf diese Weise nehmen sie anderen Staaten diese zur knappen Ressource gewordenen Investoren weg und es herrscht Steuerkonkurrenz um die niedrigsten Unternehmenssteuern, wodurch die Entwicklung des Elends in anderen Staaten beschleunigt wird. Bei diesem Spiel werden mittelfristig fast alle verlieren. Daher ist es notwendig internationale Verträge zur Mindestbesteuerung von Unternehmen zu schließen. Eine solche Initiative würde dem kapitalistischen Trend natürlich entgegenlaufen. Sie benötigt ein höheres Bewußtsein – ein kapitalismuskritisches Bewußtsein – ein menschlicheres Bewußtsein.
Wenn die Gesellschaft menschlicher wird, nützt eine hohe Staatsquote auch den Menschen.

Schluß mit den Niedrigsteuern für Unternehmen!
Menschenrechte über Steuerpolitik!

 

Internationale Niedriglohnpolitik
Die Herrschaft der Konzerne und der daraus folgende Niedrigsteuerwettlauf von sogenannten Wirtschaftsstandorten, führte dazu, daß einige Staaten vergaßen, daß Demokratien im Sinne des Souveräns und nicht in dem von kriminellen Investoren handeln sollten. So entstanden unter dem Druck sinnloser Konkurrenz Niedrigsteuerstaaten. In diesen sind die Steuern konkurrenzlos billig, wodurch die dort ansässigen Unternehmen mit jenen in Niedriglohnländern konkurrieren können. Die Industriestaaten, die noch höhere Steuern haben verlieren dabei. Sie senken die Reallöhne und Realleinkommen. Das ganze findet nur statt, weil die Menschenrechte der Beschäftigten in der Marktwirtschaft nichts wert sind. Wenn man wollte, könnte man die Situation mittels einiger internationaler Abkommen bereinigen.

Internationale Hochlohnpolitik! – Mindestlohnabkommen!
Internationale Mindeststeuern für Unternehmen!

Natürlich funktioniert das nicht in der Marktwirtschaft. Die Konkurrenz ist so etabliert, daß Hochlohnpolitik im Kapitalismus nicht durchsetzbar ist. Oberhalb von Level +1 fordern wir daher die Abschaffung der Marktwirtschaft.
 

Kartellrecht international!
Das Kartellrecht soll Monopolbildung und Oligopolbildung verhindern. Das funktioniert zwar nicht, dafür erschwert es die Akkumulation von Reichtum und Marktanteilen auf nationaler Ebene. Alle Mechanismen der Kartellrechtskontrolle können aber auf internationaler Ebene umgangen werden. Der Buchhandel und die Apotheken leiden (beispielsweise) darunter. Transnational agierende Konzerne werden immer mächtiger können ganze Staaten erpressen. Es braucht daher ein internationales Kartellrecht. (Siehe auch »Warum brauchen wir ein internationales Kartellrecht?«!)

Die Durchsetzung markt-regulatorischer Prinzipien auf internationaler Ebene würde ihre Umgehung verhindern und das undemokratisch erweiterte Recht von transnationalen kommerziellen Körperschaften beschränken.

Internationales Kartellrecht, statt WTO-Recht!

 

Kontinentaler Fabrikenumzug – Ost-West-Standortwechsel, Nord-Süd-Standortwechsel
Viele Industriestaaten haben wichtige Produktionsmittel und Schlüsseltechnologien der Realwirtschaft in Schwellenländer mit guter Bildung ausgelagert. Dadurch gehen Arbeitsplätze verloren. Einigen Ländern geht bereits ein Teil der Innovationskultur verloren. Der Export von Maschinen, Fabriken, Schlüsseltechnologien, Konzernen in andere Länder demonstriert den Kosmopolitismus des Kapitals. Was bei Menschen Fortschritt ist, wirkt hier als Zuteilung und Einkommensbremse bzw. als menschenverachtende Lohnarbeitskonkurrenz über Kontinente hinweg. Durch das im Kapitalismus geltende Eigentumsprivileg können Patente beliebig eingesetzt werden. Selbst wenn die jetzigen Schwellenländer eines Tages zu teuer werden, können auch sie wieder verlassen werden. Zurück bleiben Industriebrachen und zerfallende Wirtschaften, Rechtsextremismus und Krieg. Im Kapitalismus wird es keine Gerechtigkeit der Arbeit und des Einkommens geben. Das Eigentumsprivileg verletzt Menschenrecht. Man muß die eigentlich von den Beschäftigten eines Unternehmens geschaffenen Produktionsmittel im Lande lassen, die Patente aufheben.

Menschenrecht über Eigentumsrecht!
Menschenrecht über Patentrecht!
Patente für alle! – Patentrecht abschaffen!

 

Jugendschutz ausgehebelt
Der Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg entschied bezüglich der Aufenthaltsbefugnis, daß ein vierzehn-jähriges syrisches Mädchen, das bereits verheiratet wurde, nicht der Aufsicht des Jugendamtes unterliegt, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst entscheiden könne, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte. Da das künftig für alle minderjährig Verheirateten gilt, wurde deshalb wegen der grundsätzlicher Bedeutung glücklicher Weise Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Rechtsextreme Richter verstehen nicht, daß Jugendschutz Menschenrecht schützt und daher vorgeht.

Menschenrecht vor Bürgerrecht!

 

Schutz demagogischer Rechtsgüter
Die Entwicklung und Pflege von Information ist eine Eigenschaft des Lebens. Auch in der menschlichen Gesellschaft gibt es Information in Kultur, Wissenschaft und Technologie. Diese sind meist nützlich (soweit sie konstruktiven Zielen dienen). Sie sind daher durchaus wertvoll und taugen auch als schützenswerte Rechtsgüter. Leider kann der Wert des Rechtsgutes technologische Information in der Rechtspraxis einer Ausbeutergesellschaft leicht den Wert der Würde des Menschen übersteigen. Das liegt daran, daß es möglich ist Arbeitskraft zu kaufen. Die Arbeitskraft hat Reproduktionskosten, die in der Praxis relativ genau durch den Preis der Arbeitskraft abgedeckt werden. So kommt es, daß man die Träger der Arbeitskraft in der Praxis mit der Arbeitskraft selbst identifiziert, weil man sie aufgrund praktizierter Menschenverachtung einfach verwechselt. Weil also der Wert des Menschen (und auch der aller anderen Güter) in der Praxis der arbeitskraftkaufenden Ausbeutergesellschaft in Geldeinheiten gemessen wird, nennt man diese Ausbeutergesellschaft Kapitalismus.
Die infragestehenden kapitalistischen Rechtsgüter sind dabei nicht alle nützlich. Einige dienen der Herstellung von Materialien, der Realisierung von Verfahren und Prozeduren, der Herstellung von Produkten. Andere dienen der Beeinflussung, Manipulation oder Täuschung von Menschen oder sogar ihrem Betrug. Diese Rechtsgüter werden zusammenfassend geistiges Eigentum genannt und die ihnen eigentümliche Information wird unabhängig von ihrem Zweck quasi wertfrei aufgrund ihrer Verwertungsfähigkeit als Wert betrachtet. Ganz selbstverständlich betrachtet die vergiftete kapitalistische Gesellschaft die unterbewußte Bekanntheitstäuschung, oder die Erzeugung positiver Assoziationen mittels Musik oder sexueller Reize als legales Wissen, wodurch diese „Technologie“, die in der Werbeindustrie und in der politischen Propaganda ihren Gebrauchswert findet, dann zum Wert und im Recht auch zum schützenswerten Rechtsgut avanciert.
Die offizielle Begründung dieser Rechtsgüter ist die Amortisation von Entwicklungen in der Marktwirtschaft. Daß das nicht (mehr) stimmt, steht in »Warum die Patentlaufzeiten verkürzt werden müssen« und in »Was ist schlimm am Patentrecht?« Das Patentrecht ist zu einem Hemmnis der Entwicklung geworden. Das Produkt- und Markenrecht ist ebenfalls zu einem bedeutenden Entwicklungshemmnis für arme Länder geworden.
Aus der Sicht kapitalistischer Marktwirtschaft in hochentwickelten und voll elektrifizierten Ländern erscheint Patent- und Markenschutz notwendig um die Amortisation von Erfindungen und Entwicklungen sicherzustellen. Diese Praxis „schützt“ jedoch Erfindungen und Entwicklungen “weg”. Triviale und fast triviale Entwicklungen machen selbst hier kleinen Firmen das Leben schwer. Gerade Entwicklungsländer, die aufgrund geringer oder meist völlig fehlender Forschungsmittel auf besonders naheliegende Lösungen für technische Probleme angewiesen sind, wirkt sich dieses mit großem politischem Druck und mit viel Ideologie internationalisierte Recht verheerend aus. In der BRD gibt es einen bigotten „Arbeitskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie“ (APM), welcher sich politisch für solche demagogischen Rechtsgüter einsetzt und Propaganda für entwicklungsfeindliche Gesetze macht. Solche Gesetze sollen den technologischen Vorsprung des Westens aufrechterhalten.
Patent- und Markenschutz sollten (im Kapitalismus!! – Wir sind ja immer noch gegen den Kapitalismus.) nicht global gelten (Zwischenziel)! Gerade zwischen sehr unterschiedlich entwickelten Ländern ist die Ausweitung eines gleichermaßen geltenden Markenschutz so unsinnig, wie die globale Vermarktung eines einheitlichen und „geschützten“ Produktes obszön ist.

Datenschutz statt Patent- und Markenschutz!

 

Das kapitalistische Recht auf Profit
Wenn alle großen Banken oder nur einig von ihnen, pleite sind, weil ihre Geschäfte zu riskant waren und sich Risiko und Verluste nicht rechtzeitig kapitalistisch vergesellschaften ließen, gibt es im menschenverachtenden Kapitalismus ein „bail out“ auf Kosten des Steuerzahlers. Das bedeutet, daß die Banken mit viel Geld (durch öffentliche Schuldaufnahme) herausgehauen werden. Diese öffentlichen Schulden hat die der Staat (die Öffentlichkeit) bei den Banken, die eigentlich schuld daran sind. Banken, die eigentlich längst dem Steuerzahler gehören müßten, „erwirtschaften“ weiter Profit für ihre wenigen und praktisch sehr privilegierten Aktionäre. Das Recht auf Profit ist ein ungeschriebenes von kapitalistisch denkenden Menschen aufgrund starken Sozialchauvinismus. empfundenes Recht. Es ist nicht niedergelegt, jedoch halten sich Konservative, die alle kapitalistisch denken, stets daran.

In der Praxis der Marktwirtschaft gibt es neben klassischen Ausbeutern auch Eigner von Kraftwerken, Käufer von Stadt- und Wasserwerken, Zigarettenhersteller, Spielautomatenaufsteller und Personaldienstleister. Es gibt legale und illegale Drogenhändler. Auf vielfältige Weise wird Profit gemacht. Das ungeschriebene Recht auf Profit schränkt das Menschenrecht massiv ein. Das kapitalistische Recht auf Profit meint eigentlich Recht auf Ausbeutung. Ausgebeutet wird nicht nur marxistisch klassisch die Arbeitskraft und die Konsumfähigkeit (Kaufkraft), sondern auch die Gesundheit, die Kultur, Kulturschätze und eigentlich alle verwertbaren Aspekte des Menschen samt seines Unglückes und im Extremfalle seines Körpers (Faschistische Verwertung, Körperwelten (marktwirtschaftliche Verwertung als Staun- und Wunderding)).
Klassischer Weise betrachten wir das ideologisch konstitutionelle Recht auf Kauf der Arbeitskraft. Dieses eigentlich ungeschriebene Recht wird in allen kapitalistischen Staaten anerkannt. Es ermöglicht unter assoziativer Ergänzung mit Gepflogenheiten der Marktwirtschaft – dadurch, daß Arbeitskraft zur Ware wird – auch den Handel mit Arbeitskraft. So kann die Arbeitskraft, die eigentlich von ihrem biologischen Träger besessen wird, durch Handel weiterveräußert – übereignet – werden. Im Grundgesetz der BRD steht nicht : „Arbeitskraft ist eine Ware, mit ihr zu handeln ist erlaubt“ – oder – „Staatsziel“. Die Arbeitskraft kann, wie bereits in »Die Rolle des Elends bei der Ausbeutung« dargestellt wurde, nur durch Elend ausgebeutet werden. Die Tatsache, daß dieses Elend benötigt wird, ist praktisch allen Kapitalisten bekannt. Sie können nur ausbeuten, wenn sie gleichzeitig das Elend aufrecht erhalten. Die Bekämpfung des Elends läßt den Preis der Arbeitskraft steigen. Deswegen kämpft der Kapitalist entschieden und konsequent für Elend. Die Skrupellosigkeit eines Rechts auf Kauf oder gar Handel der Arbeitskraft liegt auf der Hand. (Politisch muß erst der Handel mit ~ (bei Level +0,3 utS) – und dann der Kauf der Arbeitskraft (bei Level +2,2 utS) bekämpft werden.
Ist verstanden, daß jeglicher Handel mit Arbeitskraft moralisch verwerflich ist, muß das (ungeschriebene) Recht auf Ausbeutung angegriffen werden. Für die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen gibt es in der BRD keine verfassungsmäßige Grundlage. In der BRD-Praxis des Rechts-ideologischen Komplexes sieht die Problematik so aus, daß Ausbeutung als solche negiert, daß heißt: zwar nicht direkt ihre Existenz, wohl aber ihre Relevanz bestritten wird. So wird das Wort Ausbeutung in bürgerlichem Sinne für besonders starke und als „unanständig“ empfundene Ausbeutung verwandt. Die Ausbeutung läßt sich also nicht nur auf dem klassischen Wege der Eigentumskritik angreifen, obwohl es genau das Eigentumsprivileg an Produktionsmitteln ist, das die Ausbeutung konstituiert, sondern es muß gleichzeitig das Recht auf Ausbeutung angegriffen werden, denn nur wenn die Folgen der Ausbeutung moralisch durchschaut werden, kann das Tabu des Privateigentums an Produktionsmitteln gebrochen werden.

Das Recht auf Profit ist ein Recht, daß nicht alle gleichzeitig in Anspruch nehmen können, da der Profit auf Ausbeutung beruht – was bedeutet, daß der Profit im Kapitalismus nur von wenigen auf Kosten vieler gemacht werden kann.

Schluß mit dem Handel mit Arbeitskraft!
Schluß mit dem Kauf der Arbeitskraft – Schluß mit der Ausbeutung!
Es gibt kein Recht auf Profit.

 

 

Fazit

Die Beachtung der Hierarchie des Rechts kann vieles in der Marktwirtschaft reparieren. Jedoch ist die Verletzung eigentlich intrinsisch.
Die Hierarchie des Rechts ist vor allem von der kapitalistischen Marktwirtschaft selbst und vor allem der ihr eigenen Unmenschlichkeit bedroht.
Die Pyramide des Rechts ist ein Ideal, das aufgrund des ureigenen Zweckes des Rechts, die Privilegien der herrschenden zu schützen, verletzt werden muß. Dieses Recht schafft, da es an den Menschen nicht interessiert ist, bzw. Da es menschenverachtend konstruiert wurde, nachweislich inhumane Rechtsgüter. Mit diesen muß erst einmal aufgeräumt werden.
Eine stärkere Beachtung der Hierarchie des Rechts setzt folglich mehr Humanität voraus. Diese Hierarchie ist neben den Autorisierungsdiagrammen bzw. den Autorisierungsinversionen (+3) und der auf Level +4 noch zu entwickelnden Einteilung der Systemverbrechen ein weiteres Werkzeug zur Beurteilung von relativer (Nicht-)Rechtsstaatlichkeit.
Die Beurteilung von Nicht-Rechtsstaatlichkeit aus dem System heraus ist schwierig, da erst gelernt werden muß, vom System zu abstrahieren.

[Evariste]

Version 1.1 13.09.2016

Von Evariste

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