Linkes Lexikon L Leiharbeit – in die kapitalistischen Rechtsordnung eingebetteter Weiterverkauf von Arbeitskraft; Die offizielle (demagogische) Bezeichnung ist Arbeitnehmerüberlassung. Sie folgt rechtlich dem auf die Ausbeuter zugeschnittenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Bei der Leiharbeit werden Lohnsklaven (Lohnsklaverei) verliehen bzw. vermietet. Kapitalistische Sichtweise: Im kapitalistischen System sieht Leiharbeit zunächst praktisch aus, da für bestimmte Aufgaben qualifizierte Arbeitskräfte,… Linkes Lexikon L: Leih … Lohn weiterlesen
Schlagwort: “linksextrem”
Was ist der Unterschied zwischen radikal und extrem?
Gewalt ist allerdings unvermeidbar, wenn sie ursächlich von den Unterdrückern ausgeht oder Faschisten die linke Opposition ausrotten wollen.