Linkes Lexikon F: Fals … Für

Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)

Warum Nazis keine Minderheitenrechte besitzen

Wörter: 789; Linkslevel: -3 Rechte In einem aufsehenerregenden Prozeß gegen einen 22-jährigen antifaschistischen Nazi-Blockierer behauptete der vorsitzende Amtsrichter Hajo Falk, Nazis seien “aufgrund ihres Minderheitenstatus” “schützenswert”. Die Formulierung ist in die Urteilsbegründung eingegangen. Daß man einem Richter aus Sachsen erklären muß, was eine Minderheit ist, ist traurig, aber irgendwie durchaus auch bundesdeutsch. Hier ist der… Warum Nazis keine Minderheitenrechte besitzen weiterlesen