Linkes Lexikon F: Fals … Für

Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)

Was ist der Unterschied zwischen scharfem und unscharfem Denken?

Die Kausalitätstäuschung ist bereits eine echte Korruption des Denkens. Auch hier gibt es einen klaren Zusammenhang mit (Un-)Willigkeit bzw. (unkonstruktiver) Motivation — an dieser Stelle einer rechtsextrem bedingten Motivation. Unmenschlichkeit ist hier ihre Triebkraft.