Feindstrafrecht — spezifisches Sonderstrafrecht, das für einen Feind oder eine als Feind betrachtete Gruppe geschaffen wurde; Oft tauchen Elemente eines Sonderstrafrechtes und im besonderen eines Feindstrafrechts in durch konservative Gesetzgeber geprägten Strafgesetzbüchern auf. (§§ 129 a, b, c StGB, sowie Rentenstrafrecht der deutschen Einheit)
Schlagwort: Falsifizierbarkeit
Was ist der Unterschied zwischen scharfem und unscharfem Denken?
Die Kausalitätstäuschung ist bereits eine echte Korruption des Denkens. Auch hier gibt es einen klaren Zusammenhang mit (Un-)Willigkeit bzw. (unkonstruktiver) Motivation — an dieser Stelle einer rechtsextrem bedingten Motivation. Unmenschlichkeit ist hier ihre Triebkraft.