Linkes Lexikon L Leiharbeit – in die kapitalistischen Rechtsordnung eingebetteter Weiterverkauf von Arbeitskraft; Die offizielle (demagogische) Bezeichnung ist Arbeitnehmerüberlassung. Sie folgt rechtlich dem auf die Ausbeuter zugeschnittenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Bei der Leiharbeit werden Lohnsklaven (Lohnsklaverei) verliehen bzw. vermietet. Kapitalistische Sichtweise: Im kapitalistischen System sieht Leiharbeit zunächst praktisch aus, da … Weiter lesen