Di. Mrz 19th, 2024

Wörter: 789; Linkslevel: -3 Rechte
In einem aufsehenerregenden Prozeß gegen einen 22-jährigen antifaschistischen Nazi-Blockierer behauptete der vorsitzende Amtsrichter Hajo Falk, Nazis seien “aufgrund ihres Minderheitenstatus” “schützenswert”. Die Formulierung ist in die Urteilsbegründung eingegangen. Daß man einem Richter aus Sachsen erklären muß, was eine Minderheit ist, ist traurig, aber irgendwie durchaus auch bundesdeutsch. Hier ist der Ort für die Erklärung.

In dem Anfängerartikel »Was ist ein Ressentiment – wie funktioniert ein Ressentiment?« Ist direkt am Ende (bunter Satz) für Kinder verständlich erläutert, worauf es ankommt.
Wir gehen hier für bundesdeutsche Richter noch ein bisschen kleinschrittiger vor, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt.

 

Was ist eine Minderheit?

Ist eine Gewerkschaft oder ist eine Partei eine Minderheit ? Bei politischen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften kann man dann von einer Minderheit sprechen, wenn sie nicht die Mehrheit ausmachen. Wir sprechen dann von einer politischen Minderheit.

Es gibt auch andere Minderheiten z. b. Analphabeten, Wohnungslose und Arbeitslose (die in der BRD immer noch in der Minderheit sind). Bei denen handelt es sich um Beispiele für soziale Minderheiten.

Es gibt z. B. religiöse Minderheiten, zu denen Muslime, Juden, Buddisten, Christliche Sekten, die nicht zu den katholischen oder evangelischen Kirchen gehören und andere religöse Minderheiten.
Außerdem gibt es z. B. ethnische Minderheiten. In Deutschland gibt es nur wenige als indigen zu bezeichnende Minderheiten (Sorben, Sinthi und Roma) und jede Menge zugezogener ethnischer Minderheiten (Türken, Kurden, usw. …).

Selbstverständlich sind auch Mengen, wie die Menge der Modelleisenbahnbauer oder die Menge der Heino-Fans Minderheiten. Solche Minderheiten betrachten wir hier aber nicht.

 

Welche Minderheiten genießen Rechte?

Schutz nach dem Grundgesetz ist ethnischen und religiösen Minderheiten zu gewähren.

Für den Schutz politischer Minderheiten gibt es Bürgerrechte (Meinungs-, Pressefreiheit, Wahlrecht, …) und Menschenrechte.
Einer politischen Minderheit gehört man nicht angeborener Weise an. Obgleich man das Recht hat, in der Gewerkschaft zu sein, ist es noch ein Unterschied, ob ich schwarz bin, oder in der Gewerkschaft. Ein Schwarzer kann sich nicht verstecken.
Halten wir also fest, daß der Schwarze unfreiwillig (jedenfalls ohne eigenes Zutun und ohne Option) schwarz ist, während der Gewerkschafter, wie der Nazi freiwillig in einer politischen Minderheitenposition verharrt.

 

Nazis

Nun zur Preisfrage:
Genießt ein Nazi denselben Schutz vor Diskriminierung, wie ein Gewerkschafter?

Nach dem Potsdamer Abkommen sind alle Naziumtriebe restlos auszumerzen! Das liegt daran, daß Nazi zu sein, kriminell ist. Nazi-sein ist kriminell, weil der Nazi eine menschenfeindliche Weltanschauung hat, die ihn zu einem programmatischen Verbrecher macht und insbesondere zu einem programmatischen Mörder macht. Auch emotional ist der (politisch verbrämte) Lieblingsinhalt aller Nazis das Töten, der Krieg und alle Arten erbarmungsloser Maßnahmen, z. B. die Menschen in Sorten zu teilen, um sie anschließend sonderzubehandeln – insbesondere um ihnen unterschiedliche Rechte zuzubilligen. Das Recht auf Leben gehört bei den Nazis zu diesen unterschiedlich aufzuteilenden Rechten dazu. Menschen und Bürgerrechte sind dem Nazi egal, wenn er sie nicht gar bekämpft.
Folglich widerspricht das Nazisein ( – wie schon den sozialistischen Normen und Regeln und dem antifaschistischen Grundkonsens der DDR – ebenso) der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD. Der Nazi ist also ein Feind der FDGO.
Wenn ich feindliche Programmatik in ein demokratisches System assimilieren will, assimiliere ich die Negation eben jenes Systems, das angeblich menschenfreundlich sein soll.
Der Nazi muß also ausgeschlossen werden, weil Propaganda für die Ungleichheit (und für’s Töten) nicht erlaubt sein darf.
Bemerkung
Die kleine Bemerkung mit dem Wort “angeblich” muß mit drinstehen, weil wir antifaschistischen Linken noch eine ganz andere Sicht auf die Dinge haben, nämlich die, daß der (west)deutsche Staat zu einem nicht unwesentlichen Teil (immer) noch von der Naziideologie durchdrungen ist, weshalb es ihm schwerfällt, die im Grundgesetz (GG) erklärten Grundrechte, die Menschenrechte und das Völkerrecht zu begreifen. Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist der Behördenrassismus.

 

Politisches

Die BRD ist daher ein Beelzebub, der das Problem, das er offiziell beseitigen soll, eigentlich selbst verkörpert. Deswegen kommen Strafrichter auf die Idee, Täter zu schützen und ((un)freiwillige) Retter der FDGO, die niemandem etwas getan haben, als Täter zu bestrafen.

 

Satirische Folgerung

Nach der Logik des Richters Hajo Falk könnten demnächst auch Vergewaltiger, Kinderschänder oder Raubmörder Vereinigungen gründen und dann Minderheitenrechte einfordern.

 

Satire der Satire = Realität

Tatsächlich ist das ja auch der Fall und zwar im Falle der Bundeswehr, der NATO, der Münchener Sicherheitskonferenz, oder im Falle des Vereins Freunde des Außenamtes oder diverser anderer Vereine, die zur Verschleierung von Waffenexporten gegründet oder benutzt wurden, wie z. B. dem Möllemannverein DAG.

 

Ausblick

Wir hoffen, daß der Strafrichter Falk in der Lage ist, sich selbst zu bessern, wobei ihm die Erkenntniss, daß Links und Rechts wie im Indifferentenartikel »Was ist der Unterschied zwischen Links und Rechts?« und dem Anfängerartikel »Was ist der Unterschied zwischen Rechts und Links?« erklärt, keine beliebigen austauschbaren Richtungen sind, helfen. Er wird dann erkennen: Links ist gut, rechts – böse.

– Ist nun mal so!

 

[Evariste]

Von Evariste

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