Di. Mrz 19th, 2024

Wörter: 4056; Linkslevel: +3 Linke

Recht und Eigentumsrecht

Im Kapitalismus gibt es Rechte, die sich nicht nur auf gegenständliche Dinge, sondern auch auf geldwerte Kenntnisse beziehen. Das besondere an solcherlei Rechten ist, daß nicht mehr nur der Besitz oder die Nutzung eines Gegenstandes überwacht, verboten, verhindert oder verknappt werden muß, sondern der Besitz oder die Nutzung von Kenntnissen, von Wissen, von Verfahren oder sogar nur von Ideen. Es liegt daher auf der Hand, daß diese “Rechte” um echte “Rechte” zu sein, zum einen nach bestimmten Verfahren angeeignet werden – wobei Gebührenfällig werden und zum anderen zu einschneidenden Überwachungsmaßnahmen führen müssen. Außerdem legt diese Art von Rechten auf besondere Weise offen, daß Kern-Rechte des Kapitalismus als handelbare Rechte konzipiert sind.
Diese handelbaren Rechte werden – ihres Charakters ungeachtet – vom System mit Waffengewalt verteidigt.
Eine Sorte (die erste und ursprüngliche) dieser erweiterten Eigentumsrechte ist das Patent. Um das Patent wird es hier gehen.

Es ist also längst nicht mehr der Besitz allein, der zur Verteilung von Recht führt. Seit der Erfindung des Patentamtes kann man sich Erfindungen oder Entwicklungen „patentieren“ lassen. Diese Entwicklung ist eine Entwicklung, die vom Kapital in der Situation der Konkurrenz vorangetrieben wurde. Das Patentrecht gehört zur Eigentumsordnung und als solches zum Rechtssystem und findet daher auch seinen indirekten Niederschlag in der Offiziellen Version seines politischen Systems.

 

Entstehung des Patentrechts – Eigentum an Erfindungen

Die Industrialisierung brachte es mit sich, daß im Fortschritt der Konkurrenz nicht nur die Bau- und Anschaffungskosten von neuen Maschinen bedeutend waren, sondern auch die Kosten ihrer Entwicklung und die der Entwicklung neuer Produktionsverfahren. Wenn diese Entwicklungen von der Konkurrenz genutzt wurden, war der Vorteil durch die Entwicklung dahin. Die Investition in die Entwicklung des Vorteils war dahin und erschien unter den Bedingungen der Konkurrenz als Raub von Kenntnissen, da dem Entwickler durchaus ein existenzieller Nachteil entstehen konnte. So entstand das Patentrecht als eine Erscheinung des Industriezeitalters. Ein solches Recht ist immer verknüpft mit einer zeitgenössischen ideologischen Vorstellung. (Die zugrunde liegende Ideologische Vorstellung, ist die von der Legalität des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Normalität des Konkurrenzkampfes, sowie der Legalität der Ausbeutung, außerdem auch noch die von der Legalität materieller oder kapitalistischer Akkumulation.) Ideologisch absolut grundlegend für das Patent ist die Akzeptanz des Privateigentums an Produktionsmitteln. Das Patent ist Resultat und Teil des bürgerlichen Rechtssystems.
Wenn Komplexität, Größe und Preis von Maschinen, die Arbeiter am Beginn des Kapitalismus von den Besitzern der Produktionsmittel trennte, so trennte das Patent nun die Entwickler von Maschinen, von denen, die die Maschinen kauften, um sie einzusetzen. Das Patent vertieft die typisch kapitalistische Teilung der Gesellschaft noch einmal wesentlich.
Die Einbettung dieser Vorrechte ins Rechtssystem läßt sie gerecht erscheinen. Wer diese Rechte verletzt, erscheint als Verbrecher. Die Entwicklung von Patenten ist jedoch weit mehr, als die Herstellung eines Webstuhls mit exklusiven Kosten verknüpft. Daher ist dieses Recht nicht gerecht, sondern verstärkt die dem Kapitalismus ohnehin intrinsische Akkumulation von Kapital.

Das Patentrecht besitzt im Kapitalismus also offiziell die Aufgabe die Amortisation von Erfindungen oder Entwicklungen abzusichern. Ursprünglich war dies’ auch die Hauptfunktion des Patentrechts. Tatsächlich jedoch geht es weit darüber hinaus, was nicht an seiner Fehlerhaftigkeit, sondern am Konzept und auch an seinem Zweck liegt.
Das Patentrecht dient keineswegs erst heute, sondern ganz konzeptionell der Eroberung von Marktanteilen.
Das Wort Patent beshreibt die Zertifizierung eines als “offenkundig” festgestellten Eigentumsvorbehaltes. Hat man eines erhalten, garantiert es, wenn vielleicht auch nur in einer schmalen Sparte (die ihre Bedeutung schnell verlieren kann) eben einen solchen Marktanteil.

 

Was ist im Einzelnen schlimm?

In »Warum die Patentlaufzeiten verkürzt werden müssen«, wurde beschrieben, daß Patente auch aus marktwirtschaftlicher Sicht ungerecht sind und die Reservierung von Erfindungen – sogar, wenn man sie selbst gemacht hat – für die Öffentlichkeit schwierig ist, sowie daß der Trikont schwer darunter zu leiden hat. Das Resultat dieser Betrachtung ist, daß das Patentrecht dem Raub und der Eroberung von Kenntnissen dient, die sonst der Allgemeinheit zur Verfügung stehen würden. Das Patent ist ein Privileg, das seine Basis verloren hat. Es ist rechtlicher Ausdruck marktwirtschaftlicher Asozialität.
 

Recht für Gebühr

Patentrechtsschutz nützt den reichsten und von denen am meisten den reichsten der Reichen, denn das Patentrecht ist eine Dienstleistung des Staates, die für Geld erbracht wird. Wer ein Patent zugeteilt bekommt, hat das Rechtssystem und im Eskalationsfalle auch die Polizei auf seiner Seite. Er nimmt mit der Zahlung der Gebühr die Staatsgewalt in Anspruch.
Bei der Anmeldung eines Patentes muß also eine gewisse Menge Geld fließen. Früher profitierte in der Regel der Anmelder. Das Patentrecht gibt sich als Recht, das heißt es werden Entscheidungen über die Schutzwürdigkeit anhand scheinbar objektiver Kriterien getroffen, die dann Rechtskraft erlangen und mit dem Nimbus der Gerechtigkeit versehen sind. Der Patentschutz kann dabei geographisch unterschiedlich weit gehen, weshalb es bei internationalen Patenten auch zu unterschiedlichen Preisen also zu Patentschutz für Arme und für Reiche kommt. (So lehnt Indien beispielsweise Biopatente sehr stark ab.) Der Reiche kann mehr zahlen und sein Patent in mehr Ländern schützen lassen.

 

Was passiert in der Praxis?

In der Praxis kommt es durch Konkurrenz und „Markterfordernisse“ oft zu Parallelentwicklungen und das Patentrecht bevorzugt den Erstanmelder. Das finden Marktwirtschaftsfans gut, es ist jedoch schon eine prinzipielle Ungerechtigkeit, denn Entwicklungs- und Forschungskosten hatten alle, die daran gearbeitet haben. (Asoziale Marktwirtschaftsfans in aller Welt finden das Wort „kompetitiv“ gut.) Nach dem kapitalistischen Patentrecht wird also nur dem erfolgreichen und anerkannten Erstanmelder das Recht auf Amortisation seiner Entwicklung zugestanden. Die anderen haben Pech gehabt. Durch diese gnadenlose Regelung, die zur Entwicklung einer bedeutenden Effektivierung der Ausbeutung des Patentrechts selbst durch alle privaten Entwickler führt, entsteht der Wunsch auf verschiedene Weise zu tricksen und es entsteht neben einem gnadenlosen Wettlauf um (teilweise prinzipiell dringend benötigte Entwicklungen), ein Anmelde- und Widerspruchskampf und ein Rechtsdschungel, Patentbetrug und Wirtschaftsspionage.
Normal ist bereits der Patentrechtskampf vor Gericht, bei dem alle Register gezogen werden. Je nach Komplexität der Materie ist der Ausgang solcher Prozesse schwer vorhersehbar, was dem Prinzip der Rechtssicherheit und der Schuld widerspricht. – Denn wenn einer vor Gericht unterliegt, sollte er dann nicht Schuld auf sich geladen haben? Kleine Firmen ohne Rechtsabteilung haben dabei praktisch kaum eine Chance. Auch hier zeigt sich, daß der Kampf ums Recht der Erforschung von Neuem aus marktwirtschaftlicher Sicht finanziell ebenbürtig oder sogar noch profitabler sein kann. Dieser Zustand ist ein kapitalistischer!
 

Ausschließlichkeit des Patentrechts und kapitalistischer Handel

Das Patentrecht ist als exklusives Recht konzipiert. Da große Konzerne meistens gewinnen, sind sie auch in der Lage, kleinen Unternehmen Entwicklungen durch Patentrechtsstreitigkeiten wegzunehmen. Diese haben dann Glück, wenn sie keine nachträglichen Lizenzgebühren zahlen müssen oder großes Glück, wenn sie bei einem Vergleich einen Teil der Entwicklung noch verkaufen können. Das führt zu einem weiteren Phänomen, dem Zwang zum Verkauf. – Indem man eine zentrale Erfindung und Entwicklung durch Rechtsstreit gewinnt, zwingt man seine Gegner, die darauf aufbauen Entwicklungen, bzw. alle, die ohne dieses zentrale Patent sinnlos sind, zu verkaufen, um wenigstens einen Teil der Entwicklungskosten wieder zu erlangen. Das umgekehrte Phänomen entsteht durch strategische Patentierung. Indem man vorausschauend alle Anwendungen oder alle notwendigen Erfindungen um eine zentrale Erfindung drum herum patentiert, kann man eine Erfindung oder Entwicklung in den Händen des Konkurrenten nutzlos machen. Mitunter reicht es auch eine zentrale Kleinigkeit, ohne die die Haupterfindung wertlos ist, zu patentieren. Man erzwingt so z. B. einen Verkauf des Patents oder den Kauf des eignen Patents oder erreicht – falls gewünscht – eine Nutzungsblockade. Entscheidend für den Sieg ist in beiden Fällen die stärkere Kriegskasse, da man eine Eigenentwicklung nur aus Not verkauft. Das Patentrecht regelt also überhaupt erst die Inwertsetzung einer Entwicklung. (Dabei spielt von Anfang an der Tauschwert des Patentes die herausragende Rolle.) Dieses exklusiv konzipierte Recht kann Entwicklungen anderer z. B. vollständig entwerten. Gelingt so eine Entwertung der Arbeit eines Konkurrenten, räumt das Recht gleichzeitig dem Rechteinhaber beim Handel mit dem Gut Patent die Möglichkeit ein, beim Handel die Bedingungen auf besondere Weise zu diktieren und völlig überproportional zu profitieren d. h. beim Handel zu akkumulieren (Siehe hierzu »Was ist schlimm an Akkumulation?«!).
Für die Patentanmeldung ist auch wichtig, daß Patente gegen andere Patente ausgetauscht werden können. Sie bilden so eine vom Staat garantierte Privatwährung.
Beim Patent handelt es sich um ein handelbares Recht, das konzeptionell so geschaffen ist, das, auch wenn der scheinbare Gebrauchswert wichtig ist, in der Praxis von Anfang an auf seinen Tauschwert fixiert ist. (Das (auch formal) handelbare Recht ist ein Charakteristikum besonders verdorbener kapitalistischer Gesellschaften. Es kommt genau in den kapitalistischsten Staaten vor.)
 

Trivialpatente

Eine unrühmliche Rolle übernahm das Patentrecht bei den sich mit dem geistigen Eigentum in besonderem Maße entwickelnden Trivialpatenten. Trivialpatente sind nach heutiger Begriffsbestimmung, Patente bzw. Erfindungen und Entwicklungen mit niedriger oder ungenügender Schöpfungshöhe.
Tivialpatente sind ein Schlachtfeld der strategischen Patentierung. Sie ermöglichen es, auch bereits jahrzehntelang genutzte Patente zu übernehmen und dabei noch nachträgliche Lizenzgebüren zu verlangen. Konkurrenz kann so leicht aus dem Felde geschlagen werden. Besonders bedeutsam geworden sind die gefürchteten Trivialpatente in der Softwarebranche. Dort legen Firmen sich Patentportfolios von Softwarelösungen an, die sie selbst (noch) nutzen können. Dabei kommt es oft vor, daß eine gefundene Lösung schon existiert und schon wegpatentiert ist. Da viele Lösungen trivial oder halbtrivial sind, bilden diese Patente ein enormes Hindernis für die Entwicklung gerade kleiner Softwareunternehmen, die kein (großes) Portfolio besitzen. Hat man einordentliches Portfolio, kann man zur Not auch tauschen, oder mehrere Patente gemeinsam nutzen. Auf der Strecke bleiben die Kleinen.
Je niedriger die minimale Schöpfungshöhe, desto stärker steigt exponentiell die Einschränkung der Freiheit.
 

Der Markt als Ressource

Was das Kartellrecht verhindern soll, ermöglicht das Patentrecht – die Aufteilung der Ressource Markt. Wer eine nachträgliche Patentrechtsstreitigkeit gewinnt, bekommt so direkt die Marktanteile des Konkurrenten zugesprochen. Die Orientierung am Marktanteil als einem Eigentumsgut führt zu der demagogischen Idee durch eine Patentrechtsverletzung würde ein Schaden entstehen. Diese Idee konnte nur in einer kapitalistischen Marktwirtschaft entstehen.
Mit dem Sieg in einem Patent-Verfahren gewinnt man nicht nur Geld oder Lizenzgebühren, sondern bekommt praktisch auch direkt Marktanteile zugesprochen.

 

Recht als Waffe

Die Fernsehserie Boston Legal bringt satirisch auf den Punkt, daß die Experten des Rechts, wenn sie nur gewieft genug sind, fast jeden Prozeß gewinnen können. In der Praxis des Patentrechtes ist es nicht ganz so, man kann aber den Gegner austricksen, mehr Rechtsanwälte einsetzen oder mithilfe von Spionage fremde Entwicklungen als die eigene deklarieren. Dadurch, daß man den Erfolg mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit einkaufen kann, also dadurch, daß man in ein teures Verfahren investieren muß und durch eine zum Expertentum der Insider führende Kompliziertheit der Materie, wird Recht im Kapitalismus zur Waffe der Großen gegen die Kleinen. In der Regel gewinnt die Firma mit der größeren Rechtsabteilung.
Das Patentrecht weitet einfach den Anwendungsbereich der Waffe Recht erheblich aus.
 

Blockade der Entwicklung

Das Patentrecht blockiert die Entwicklung auf vielfältige Weise. Zunächst wirkt wie dargestellt, die Komplexität des Patentrechtsdschungels als Waffe. Damit verliert das Patentrecht prinzipiell seine Schutzwirkung für kleine Entwickler. Wenn ein Kläger beispielsweise in Europa unterliegt, verliert er nicht nur das Patent und die Entwicklung, er muß auch die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Nach der ursprünglich entstandenen strategischen Patentierung, gab es in den 90er Jahren eine weitergehende Entwicklung. Diese Entwicklung führt zur exzessiven Patentierung von Ideen und Produktversionen. Oft unterscheiden sich die Produkte nur trivial voneinander, werden jedoch strategisch und taktisch patentiert. Dabei kommt es zu Formulierungsexzessen. Ein Patentanmelder kann oft ein Patent dadurch anmelden, daß er die richtige, von anderen bereits existierenden Patenten abweichende Bezeichung findet. Diese Bezeichnung garantiert dann die Einzigartigkeit der Anmeldung. Von den Patentierungsexzessender letzten zwei Jahrzehnte profitieren große und davon vor allem sehr große Unternehmen. Da sie mehr Anwendungen für Patente besitzen und ihr Patentportfolio auch besser organisieren können gibt es Synergie-Effekte, die die Economy of Scales verschärfen.
Vor allem die sehr großen Patentanmelder profitieren überproportional vom Patentrecht und sind größtenteils für den Patentanmeldeexzeß verantwortlich.
Eine Erscheinung der strategischen Patentierung ist der Patenttroll. Ein Patenttroll patentiert etwas mithilfe einer diffusen oder unverständlichen, auf jeden Fall komplizierten Formulierung. Die Experten in den Patentämtern und die in auf dem Gebiet arbeitenden konkurrierenden Entwicklungsabteilungen sind überfordert, die Unklarheit zu deuten oder der Mischung aus Kompliziertheit der Materie und Unverständlichkeit des Patents beizukommen. Das Resultat ist die Zulassung eines unverständlichen Patents, auf das der darauf spezialisierte Troll ein relatives Interpretationsmonopol hat. Kleine Firmen trauen sich nicht, gegen dieses Monopol zu klagen. Sie werden vom professionellen Patenttroll aufgefordert, Lizenzgebühren zu zahlen. Daran scheitern viele Unternehmen.

Dem Anwachsen der Patentmasse entspricht heute kaum ein Anwachsen von Forschung und Entwicklung.
 

Blockade von Patenten

Schon zu DDR-Zeiten war bekannt, daß der Glühlampenhersteller Osram Patente für Glühlampen, die nicht kaputtgehen, „im Panzerschrank versteckt“.
Das Phänomen, daß Verschleißteile nicht verbessert werden, weil die Industrie im Konkurrenzkampf Profite realisieren muß, ist sehr weit verbreitet. (Aus diesem Grunde sind heute Drucker billig und Druck- Patronen und Kartuschen teuer.) Das Problem der geplanten Obsoleszenz ist hiermit verknüpft.
Besonders schlimm ist die Patenblockade wieder in der Medizin, wo z. B. Medikamente, die Symptome lindern, den echten Heilmitteln (wenn vorhanden) vorgezogen werden, weil Heilung kein Geld bringt. Ein Patent kann obgleich dies’ eigentlich illegal ist, blockiert werden. Dieses geschieht z. B. probater Weise über den Preis.
Viele wirkungslose Medikamente bringen viel mehr Geld ein, als ein einziges wirksames.
Allgemein bedeutsam sind heute weniger spektakuläre Blockademethoden, wie sie schon bei der strategischen Patentierung beschrieben wurden.
Die Blockade von Patenten verhindert Vermarktung oder Weiterentwicklung von nützlichen Erfindungen, ermöglicht jedoch den exzessiven Absatz weniger nützlicher, unnützer oder sogar schädlicher Produkte.
 

Parteiische Rechtsproduktion

Im Zuge der Herstellung neoliberale WTO-Konformität werden Internationale Abkommen geschlossen, die auch Patente betreffen. Zu trauriger Berühmtheit sind dabei die Patente auf sogenanntes geistiges Eigentum (intellectual property rights) gelangt, die jedoch Gegenstand eines Extraartikels sein sollen. (»Was ist schlimm an geistigem Eigentum?« (unfertig))

Wenn Patente eine mächtige Branche betreffen, dann sind die Großen der Branche bei der Schaffung oder Manipulation des Rechts bereits anwesend. So – z. B. auch beim europäischen Recht. Die Software-Patent-Richtlinie der EU wurde von der BSA (Business Software Administration) (nicht nur lanciert, sondern) ausgearbeitet. Die Biopatentrichtlinie wurde von den großen Pharma- und Gentech-Konzernen ausgearbeitet. Wenn man konservative Politiker darauf anspricht, sagen sie, daß diese Unternehmen diejenigen sind, die etwas davon verstehen.

Das eigentlich schlimme an Europa1 ist, daß die Rechtsproduktion nicht nur einfach vom Lobbyismus beeinflußt ist, sie ist mit ihm identisch. Das europäische Patentrecht ist ein Beispiel für ein komplett illegal entstandenes Recht.

 

Ethische Probleme

Medizinpatente

Patente haben eine sehr schlimme Wirkung in der Medizin. Der Preis von durch Patente „geschützten“ Produkten unterliegt weit mehr einem Verwertungsdruck, als der „ungeschützter“ Produkte. Es gilt daher die Regel, daß sie ein Maximum annehmen. Handelt es sich dabei um ein medizinisches Produkt, ist das eine Katastrophe, weil unbeabsichtigt Kranke – also Patienten – viel zahlen müssen, und die, die den Preis nicht zahlen können, nicht behandelt werden, bzw. in Ländern mit Krankenversicherung die Krankenkassen über Gebühr belastet werden.

Wie schlimm Patente in der Medizin werden können, zeigt der fast beliebig ausgewählte Fall der Patentierung eines menschlichen Brustkrebsgens (eigentlich eines Tumorsuppressorgens BRCA1). Ist das Gen, von dem 31 Isoformen bekannt sind, in bestimmter Weise mutiert, ist Brustkrebs, Eierstockkrebs, Dickdarm- oder Prostatakreb sehr wahrscheinlich. Der für die Patienten sinnvolle Gentest beruht auf diesem Patent. Sein Preis ist nach Protesten von 25 000 € auf mittlerweile 15 000 € gefallen, was immer noch viel zu hoch ist.

Die Folge des Patents ist, daß arme Leute nicht behandelt werden.
Massenhaft verhindern Patente die Behandlung von armen Patienten – insbesondere in armen Ländern.
 

Pharmazeutische Patente – Ausnutzung von Notlagen und Raub

Besonders kraß sind immer auch pharmazeutische Patente. Sie führen zunächst dazu, daß gewinnbringende Pharmazeutika kommerziell verwertet werden, was den selben Effekt, wie die Medizinpatente auf die Preisbildung hat. Aber auch die Preisbildung in ärmeren Ländern ist eine Katastrophe. Weil Pharmakonzerne Angst vor Re-Importen haben, senken sie die Preise im Trikont nur schwach.
Dann gibt es jedoch noch weit schlimmere Effekte. Es gibt Patente, die auf die Heilwirkung von Pflanzen, oder trivialen Zubereitungen, wie z. B. gepreßtem Öl zugelassen werden (WO2007048398A2). Das erwähnte Patent der Pandanus-Pflanze ist dabei eines, dessen Heilwirkungen der lokalen Heimatbevölkerung der Pflanze teilweise schon bekannt waren und genutzt wurden. Es handelt sich daher im eigentlichen Sinne um eine Entdeckung – und zwar einer, die z. T. Schon bekannt war. Das kapitalistische Patentrecht läßt trotz vieler Proteste immer wieder Patente von Entdeckungen als Erfindungen zu. Oft reichte es ohne viel Aufwand oder Erkenntnisgewinn eine triviales aber auf die Pflanze oder den Produktnamen bezogenes Verfahren anzugeben, um ein Patent zu erhalten. Das triviale und daher oft sehr allgemeine Produkt wird durch die Patentierung oft denjenigen entzogen, die es bisher in seiner relativ natürlichen Form nutzten. Letzteres ist insbesondere bei Heilpflanzen der Fall.
Ein erlangtes Patent ist immer auch eine Eroberung.
Ohne Patentschutz würde ein solcher Raub nicht stattfinden.
Die krassesten Folgen haben Pharmapatente (überschneidend mit Medizinpatenten) bei lebensrettenden oder lebenserhaltenden Produkten.
In »Was ist schlimm an privater Pharmaindustrie?« sind zwei Fälle einer Umwidmung von Wirkstoffen geschildert, die bei Bekanntwerden einer Heil- oder lebenserhaltenden Wirkung durch die Pharmafirma vorgenommen wurde, um den Wirkstoff künftig „besser“ (teurer) vermarkten zu können. Dabei wurden die alten Medikamente mit dem selben Wirkstoff (vorsorglich (vorsätzlich)) vom Markt genommen, so daß nicht die alten Produkte für die neuen Erkrankungen verwandt werden können und auch die Patienten mit den nicht-lebensbedrohlichen Erkrankungen künftig denn neuen Preis zahlen müssen. Eine solche Umwidmung hätte es ohne Patentrecht niemals gegeben.

 

Das Patentrecht verschärft die Akkumulation

Abgesehen von den grundsätzlichen Schwierigkeiten gibt es noch ein wesentliches Phänomen zu betrachten, das insbesondere in entwickelten Ländern auftritt. Das Problem, daß alle wesentlichen massenhaft genutzten Produkte in Serien- und Massenfertigung und mithilfe einer Unmenge an speziellen und hochentwickelten Verfahren hergestellt werden. Diese Tatsache macht es Branchenfremden und Finanzschwachen unmöglich, in eine Produktsparte einzudringen. Daher sind mittlerweile fast alle Märkte aufgeteilt, echte Konkurrenz gibt es nur noch beim Einzelhandel oder bei der Lebensmittel- oder Textilproduktion. Hochentwicklung und Akkumulation selbst beschleunigen die Akkumulation. Auch ohne Patentrecht gibt es in allen Fertigungs- und Verarbeitungsbrachen, aber auch in Versorgungsbranchen eine finanzielle Keimbildungsenergie, die dafür sorgt, daß nur der in eine Branche einsteigen kann,der bereits auf einem anderen Kontinent einschlägige Erfahrungen hat, oder über extrem viel Geld verfügt. Das Patentrecht bewirkt zusätzlich, daß der sogenannte Wettbewerb zugunsten einiger weniger ohnehin durch den Markt privilegierter „verzerrt“ wird, da man außer Geld jetzt eine Sammlung einschlägiger Patente ausreichender Aktualität benötigt. (Dabei wenden wir uns prinzipiell gegen die Benutzung des Wortes “Wettbewerbsverzerrend”. Hier jedoch beißt sich die Marktwirtschaft selbst (durch Akkumulation und Economy of Scales)in den Schwanz.)
Das Problem der Akkumulation der Hochentwicklung wird nun durch das Patentrecht verschärft, da Erkenntnisse, die die Menschheit weiterbringen könnten oder die Rechte zu ihrer Nutzung, in ihrer Verbreitung behindert werden. (Akkumulation der Hochentwicklung meint hier, die Konzentration der Kenntnisse und Rechte an der Produktivkraftentwicklung in immer weniger Händen. Das führt zu einer rechtlichen Abkopplung der Armen von der Produktivkraftntwicklung.)

Dieses Patentrecht, das die Trennung der Ausgebeuteten und Unterdrückten von den Produktionsmitteln verschärft, verschärft auch die Akkumulation innerhalb der besitzenden Klasse. Es gibt jedoch mittlerweile eine Steigerung dieser Patente von bisher – auf bloße Produktionsmittel und Verfahren – auf – auf Ideen und bestimmte Sorten von Daten – das geistige Eigentum. Zunächst wurden die patentierbaren Ideen immer wissenschaftlicher und dann mit der EDV und der Genetik – und nicht zuletzt der Bioinformatik wurde in einer Welt des Profitstrebens der Grundstein für das geistige Eigentum geschaffen.

Das geistige Eigentum selbst ist schlecht begrenzt. Es enthält im Prinzip derzeit noch recht willkürlich bestimmte Sorten kommerziell verwertbarer Information.
Bekannt ist, daß legale Verbrecher massenhaft berühmte Bilder aufkaufen und dann Leute verfolgen, die diese bisher frei nutzbaren Bilder z. B. im Internet nutzen.
(Man versucht sogar Managementmethoden zu patentieren.)
Sollte diese besonders asoziale und gefährliche Form des Eigentums sich ausweiten, ist damit zu rechnen, daß jede Form von Information aneigenbar werden könnte.
Im Extremfall könnte der Anblick des Mondes kostenpflichtig werden.

 

Durchsetzung des Patentrechts auf dem Planeten

Gerade für arme Länder ist das Patentrecht, wie bemerkt, eine Katastrophe, die den technologischen Abstand erhält und die Produktivkraftentwicklung der Armen hemmt. Deswegen kann das Patentrecht nur in neokolonial unterdrückten Ländern des Trikont durchgesetzt werden. Damit das etwas besser flutscht, gibt es neoliberale Ideologie dazu. Deswegen werden Patentschutzabkommen im Gefolge von internationalen Abkommen, wie Freihandelsabkommen, Investitionsschutzabkommen oder im Zuge von erzwungenen Strukturanpassungsmaßnahmen von IWF und Weltbank – allgemein im Rahmen des Erreichens von WTO-Konformität durchgesetzt. Kungelei, Korruption, Zwang und Intransparenz sind die Werkzeuge seiner Durchsetzung. Denn eines ist beim Patent noch schlimmer, als beim Privateigentum an Produktionsmitteln: – Das Verhältnis derer, die darben und schuften müssen, zu den wenigen, die von ihnen im Kapitalismus leben dürfen, ist durch die Patente gewachsen. – Und gegenüber diesen Armen die meist uninformiert sind, müssen die Reichen ihr Patentrechtssystem durchsetzen. Kriminelle, korrupte und neoliberale Regierungen machen es besonders leicht.

Das Patentrecht ist heute eine Waffe des Neokolonialismus. Wenn die Verschuldung der Dolchstoß für armeLänder ist, ist das Patentrecht der Weg in die Falle. Neben dem Verbot von Handelszöllen, dem sogenannten Investitionsschutz und der “Diskriminierung von Unternehmen” als Delikt ist das Patentrecht und insbesondere der sehr viel weitergehende Urheberrechtschutz ein Zeichen der Unterwerfung unter den Imperialismus.
Das Patentrecht weitet die Herrschaft der hochentwickelten Staate – eigentlich jedoch die der großen Konzerne – auf dem Planeten aus.

 

Unfaßbares Eigentumsprivileg

Wer ein Patent anmeldet, will jemand anderem etwas verbieten lassen. Er will der anderen Person verbieten, ein Verfahren, eine Methode oder sogar eine Idee zu nutzen, das oder die anderen nützlich sein könnte. Das Patent ist ein Privileg auf etwas, das man nicht anfassen kann. Seine Kontrolle erfordert Überwachung. Eine Patentverletzung schafft meist Arbeitsplätze, Produktvielfalt und Nord-Süd-Gerechtigkeit. Sie erschließt mehr Anwender. Der Anmelder argumentiert asozial, daß dieser Nutzen für andere für ihn selbst ein Schaden wäre. Er behauptet, daß die Konkurrenz ihn dazu zwinge, das Privileg auszunutzen. Allerdings handelt er als jemand, dem Produktionsmittel gehören und der andere ausbeuten möchte. Ausbeutung ist ohne marktwirtschaftliche Konkurrenz jedoch nicht zu haben, denn die Konkurrenz bildet die ideologiche Rechtfertigung für die Ausbeutung. Man hat sich hochgekämpft! Solange er also oben bleibt, lohnt es sich für ihn. Aus diesem Grunde unterstützt er das System der Konkurrenz und klagt gleichzeitig darüber. Diese Argumentation entsteht im Bewußtsein des Kampfes um das Eigentumsprivileg des Privateigentums an Produktionsmitteln. Das Patent unterstützt und vertieft dieses Privileg durch Ausweitung auf Produktions- und Produktideen.
Wer solche Privilegien in dieser Gesellschaft nicht hat, muß Bewerbungen schreiben.
Wer ein Patent anmeldet, möchte zu denen gehören, die von der Arbeit anderer profitieren.

 

Asozialität des Patentrechts

Nutzungsrecht mit und ohne ohne Marktwirtschaft

Wenn ich in der Marktwirtschaft eine Erfindung oder Entwicklung mache, die der Allgemeinheit zugute kommen soll, muß ich die marktwirtschaftliche Art der Sicherung einschlagen, die davon ausgeht, daß ich das Patent ausbeuten und es gegen unbefugte Nutzung durch andere absichern will. Dann muß ich die teuren Patentgebühren für dieses exklusivrechte-sichernde System entrichten und dabei eine Lizenzform wählen, die es anderen erlaubt, die Erfindung oder Entwicklung zu nutzen. Das Patentrecht hat eine Form, die das Partikularinteresse vor dem öffentlichen Interesse schützt und das öffentliche Interesse in keiner Weise berücksichtigt.

Erfinde ich etwas, kann diese Erfindung allen zugute kommen. Wenn ich etwas entwickeln will, brauche ich die Möglichkeit Unterstützung zu beantragen. Dabei können auch Vorstufen oder Vorstudien genehmigt werden. Die Unterstützung sollte öffentlich sein. Dann kann das „Recht der Nutzung“ marktwirtschaftlich gesprochen, auch auf die Öffentlichkeit übergehen. Wenn Entwicklungen auf Antrag öffentlich unterstützt werden, benötige ich gar kein Patentrecht.
 

Veräußerbarkeit

Wir hatten die Ausschließlichkeit des Patentrechts (ein Privileg) und seine Tauschbarkeit im kapitalistischen Handel, später seine Durchsetzung und auch seine Asozialität betrachtet. Betrachten wir alles zusammen, kommen wir auf die wichtigste Funktion des Patentrechts in der Diktatur des Kapitals – die Veräußerbarkeit eine Privilegs. Hier geht es um die Veräußerbarkeit von Nutzungsprivilegien – also um veräußerbares Recht.
Das Patentrecht generiert veräußerbare Rechte.
 

Warum sollte man anderen etwas vorenthalten?

Eine Erfindung kann sehr vielen Menschen nützen. Eine wichtige Erfindung kann Kranken helfen, Produkte verbessern oder die Produktion beschleunigen. Sie kann Zeit oder Mühe sparen. Die partikularistische Ausbeutung einer Erfindung ist ein Frevel.

Die Marktwirtschaft – am Ende ihres Wachstums angelangt – zeigt uns wie Patente – das heißt Nutzungsrechte auf Technologien und Kenntnisse – den Fortschritt aufhalten.

 

Fazit

Das Patentrecht ist turbokapitalistisch und gehört abgeschafft. Es vertieft die Spaltung der Gesellschaft durch Schaffung von Ungleichheit zwischen den Ausbeutern. Es verschärft die Konkurrenz und die Akkumulation des Reichtums. Es macht das Leben all derer, die von kleinen Ausbeutern abhängig sind, schwerer. Es verringert den Handlungsspielraum der Menschen. Es erzeugt Elend und Krankheit. Es verhindert Lösungen, Es verhindert Entwicklung. Es verringert den Handlungsspielraum der meisten. – Es verringert die Freiheit. Eine Gesellschaft, die auf Patente setzt, ist asozial.

[Evariste]
 

1 — an der Europäischen Union

Von Evariste

Schreibe einen Kommentar